Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau entscheidet zu Gunsten von Schloss Eugensberg
Mit Gerichtsurteil vom 16. August 2006, das am 15. September 2006 publiziert wurde, hebt das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau den Entscheid des Departements für Bau und Umwelt, vom 9. November 2005: „Die Bauzone Sandegg Sa sei nicht zu genehmigen, respektive auszuzonen“ auf. Damit bleiben dem Schloss Eugensberg 7000 m2 wertvolles Bauland und Bausubstanz für die spätere Weiterentwicklung erhalten.
Die Familie Erb, respektive die Besitzer von Schloss Eugensberg, Nicolas & Alexander Sheridan haben damit in einem jahrelangen Streit um die Erhaltung der Bauzone Sandegg rechtliches Gehör gefunden und danken der Gemeinde Salenstein für ihre Unterstützung.
Rolf Erb meint dazu: „Ich bin über das Ergebnis höchst befriedigt, eröffnet doch dieses Urteil für die Zukunft von Schloss Eugensberg, wie sie auch immer sein mag, neue Entwicklungsmöglichkeiten, und stellt eine nicht unerhebliche Wertsicherung und Werterhaltung dar.“
9 Kommentare:
freudig habe ich den positiven Entscheid des Verwaltungsgericht
Thurgau in Sachen Eugensberg
aufgenommen. Ein guter Entscheid!
Die Familie Erb hat den Eugensberg
in den frühen Neuzigerjahre schon
einmal gerettet und mit viel Kunstverstand, Liebe zum Detail und natürlich auch Geld für den
Kanton Thurgau erhalten. Eine einmalige und verdankenswerte Leistung, die trotz der unglücklichen Entwicklung der Erb-Gruppe nicht negiert werden darf.
Mit der Erhaltung der Bauzone
Sandegg sieht jetzt die Zukunft
für dieses einmalige und äusserst
wertvolle Kulturobjekt für die Bevölkerung des Kanton Thurgau einiges besser aus. Ich gratuliere
von Herzen.
Ich hoffe, dass die Familie Erb
jetzt auch die schönste Aussichts-
terasse des Kantons: "Die traumhafte Sandegg"
wieder herstellt. Wir Salensteiner
wären Ihnen äusserst dankbar.
Die Gemeinde Salenstein und das Thurgauer Verwaltungsgericht hat gut
getan die Familie Erb bei der
Erhaltung der Bauzone Sandeck zu
unterstützen. Eugensberg ist ein
Gesamtkunstwerk von erstrangiger
kantonaler Bedeutung. Die Gemeinde bleibt
aber weiterhin gefordert: Den die Zukunft von Schloss
Eugensberg darf nicht zum Spielball
der Erb-Gläubiger und profitgeilen
Spekulanten werden!
Alle Achtung für Rolf Erb. Ich habe ihm seinerzeit abgeraten ohne
Rechtsanwalt vor Verwaltungsgericht
zu gehen. Er entgegnete mir: "Ich
bin das dem Objekt und vorallem der Thurgauer
Bevölkerung schuldig, auch wenn das mich den letzten Franken kostet..!
Nun sein letzter Franken wird es
wohl nicht gewesen sein und eine
Prozessentschädigung wird er auch erhalten haben. Aber trotzdem:
Meine Anerkennung! Mit der Bauzone
Sandegg ist Eugensberg wesentlich
mehr Wert. Die Gläubiger werden es
ihm hoffentlich verdanken!?
Ich habe mich seinerzeit höllisch
aufgeregt, das im Ulmberg (Gemeinde Ermatingen) 15'000 m2
landwirtschaftlich genutztes Agrarland, das dazu nicht einmal
erschlossen war, für den Prunkbau von Herrn
Holly, in Bauland verwandelt wurde
mit dem Segen des Thurgauer DBU
und des Raumplanungsamtes Bern. Hätte
man die vollerschlossene Bauzone
Sandegg ausgezont, wäre das höchste
Rechtsungleichheit und Beamtenwillkür gewesen. Oder eben
Un-Recht, sprich - die Thurgauer
werdens verstehen - "H.P.Rup-Recht"!
Hast schon recht; der Thurgau kennt
zweierlei Recht: das Recht und das
Rup-Recht...
Frau Sheridan, ich kenne sie vom
gemeinsamen Hundigassi, gehört
für das Schloss Eugensberg ein Denkmal gesetzt. Diese äusserst
sympatische und herzensgute Frau
setzt sich Tag und Nacht für Tier
und Mensch auf dem schönsten
Flecken Land und Wald am Seerücken ein. Ich gönne
ihr den Erfolg von Herzen
und wünsche ihr weiterhin viel Erfolg
und persönliches Wohlergehen.
In Mannenbach habe ich täglich Angst, dass mir ein paar Brocken
von der Sandegg um Ohren fliegen.
Mit dem erhaltenen Geld für das
Bauland Sandegg hoffe ich sehr,
dass diese "rollenden Steine des Anstosses" jetzt für immer beseitigt werden.
Guter Blogspot. Vorallem der erste
Beitrag: Management Zusammenfassung
über die Tätigkeit der Erb-Sachwalter öffnet dem braven Bürger
die Augen.
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