Fristgerecht hat die Projekt Vision AG die angekündigten Zivilklagen gegen den Sachwalter der Herfina AG, Herrn Hans Ulrich Hardmeier, am 29. November 2006 und gegen den Sachwalter der Uniwood Holding AG, Herrn Michael Werder, am 7. Dezember 2006 beim Bezirksgericht Zürich eingereicht.
Die Schadenersatzforderungen aufgrund der unterstellten Beihilfe ev. Anstiftung zur ungetreuen Geschäftsbesorgung bei den Tätigkeiten des mit der Sanierung des Erb-Konzerns beauftragten Herrn Hans Ziegler belaufen sich gegen Herrn Hardmeier auf SFR 400 Mio und gegen Herrn Werder auf SFR 183 Mio.
Zudem wird beiden Sachwaltern unter anderem vorgeworfen, Teile des Erb-Konzerns viel zu schnell, ohne sorgfältige Prüfung und Einholen von Gegenofferten, und ausserdem zum Schaden der Gläubiger viel zu billig verkauft zu haben.
Ob diese Klagen aufrecht erhalten werden können, wird weitgehend davon abhängen, ob die Klägerin, die Projekt Vision AG, die zu erwartenden hohen Kostenvorschüsse wird leisten können. Diesbezügliche Gespräche mit den übrigen Gläubigern haben bis heute zu keinem Ergebnis geführt; eine externe Prozesskostenfinanzierung ist jedoch nicht ausgeschlossen.
7 Kommentare:
Die Geschichte bekommt langsam
Format. Ich wünsche viel Erfolg!
sehr geehrter herr feurer, ich kenne ihre motivation nicht warum sie sich für die familie erb engagieren. ich nehme mal an es geht ihnen, wie den vielen die hinter dem erb-vermögen her sind, nur um das liebe geld. mal ehrlich glauben sie nicht, dass sie damit den erb's nicht noch mehr schaden?
Vom Scheitern, Schuld und Strafe
In der Samstagsausgabe der NZZ vom 16. Dezember 2006 schreibt Gerhard Schwarz einen eindrücklichen Artikel zum Mannesmann Prozess- ausgang und zum bevorstehenden Swissair Strafprozess. Ein mutiger Artikel in einer Zeit, wo sonst die Medien sich gerne als Ankläger, Richter oder oberste Moralinstanz eigener Gnade sehen, dies allerdings nicht ganz ohne Eigennutz, geht es doch dabei in erster Linie darum mit diesen reisserisch aufgemachten Publikationen ihre Auflagen zu erhöhen.
Der Fall Erb ist dazu ein gutes Beispiel. Nach 3-jähriger Untersuchung der Staatsanwaltschaft wegen möglichem Betrug, Urkundenfälschung, Konkursdelikten, etc. ist heute ausser Misswirtschaft nicht mehr viel übrig geblieben. Die Strafuntersuchung richtet sich dabei nicht gegen die eigentlichen Verursacher wie Hugo Erb und Albert
Manser, da sie schon lange Tod sind,
auch nicht gegen Eduard Lenz und
Hans Vögeli, da deren Taten bis zum Prozessbeginn wahrscheinlich verjährt sind. Nein sie richten sich gegen die Söhne von Hugo Erb,
gegen Rolf und Christian Erb, die
als Unernehmer für ihre Firma privat gebürgt haben und dafür mit
ihrem ganzen Vermögen eingestanden sind und inzwischen beide im Konkurs sind. Dem aber nicht genug:
Jetzt klagen die Gläubiger noch zivilrechtlich gegen die ehemalige Lebenspartnerin von Rolf Erb und vorallem gegen die 4-jährigen Kinder. Kinder im Alter von vier Jahren sollen jetzt, da sie von ihrem Grossvater der sein Erbe vor dem Tod geregelt hat und beschenkt wurden für den Schaden ihres Grossvaters haften und für Schadenersatz aufkommen!
Ich glaube hier muss zu recht gefragt werden, ob solches Vorgehen
wie das Gerhard Schwarz schreibt:
"zu einer mutlosen Gesellschaft der
Bewahrer" führt. "In der niemand bereit ist Verantwortung und Risiko zu übernehmen." Dies mal ganz
abgesehen von Moral, Ethik und Gerechtigkeit.
Das solches Tun nicht einfach hingenommen wird
und Sachwalter, Gläubiger und
Richter jetzt auf die Finger geschaut
wird, ist wohl die logische
Konsequenz daraus und hoffentlich
nicht nur "Schwachsinn" wie es einer der betroffenen Anwälte in der Öffentlichkeit abgetan hat......
Sie Schweizerische Bundes-anwaltschaft sucht nach all den Pannen dringend Erfolg. Das wäre doch ein interessanter Fall mit Fleisch am Knochen!
Bin gespannt, wie lange Feurer diese aufwändige und belastende Arbeit noch aufrecht erhalten kann bzw. wie lange dieser Spielverderber vom Sachwalterestablishment noch geduldet wird.
Wurde die Schenkung nicht von Rolf gemacht, nachdem er das Schloss kurz vor dem Zusammenbruch der Erb-Gruppe von dieser übernommen hat?
Zu erwähnen ist der Vollständigkeit halber auch, dass die Lebenspartnerin im Konkurs von Rolf Erb ebenfalls Geld eingeklagt hat. Schade, dass der Blog so einseitig und tendenziös gefüttert wird.
Im Nachhinein ist man oft klüger. Von Wirtschaftsführern, Anwälten,
Sachwalter darf man aber erwarten, dass sie mehr Weitsicht haben. Sind die im blogspot und im Buch
"Hugo Erb" geschrieben Zahlen richtig, war die Erb-Gruppe infolge des unverantwortlichen CBB-Engagement in Deutschland zwar überschuldet, der Betriebsertrag
war aber intakt. Bei 150-180 Mio.
Franken Betriebsertrag hätte man in 3 Jahren fast 500 Mio Franken in die Kasse
gespühlt bekommen und das Unternehmen hätte heute einen
Ertragswert von uber 1 Milliarde
Franken. Anstatt 2-3 % Konkursdividende gäbe es 50-75%.
Einige Arbeitslose wären vermeidbar
gewesen und der Volkswirtschaftliche Schaden hätte in Grenzen gehalten werden können. Auch die
Sachwalter hätten gut verdient und
sogar noch Anerkennung und Lob
geerntet. Jetzt bleibt ihnen neben dem schnell verdienten Geld möglicherweise nur Hohn und Spott. Gegen den sie sich obendrein noch mit zweifelhaften Strafklagen wehren wollen. Aber eben, im Nachhinein ist es immer einfach klug zu sein. Die
Erb-Pleite gibt mir zu denken.
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