Hintergründe über den Nachlass/Konkurs der Erb-Gruppe, Winterthur. Fragen zur Unifina Holding AG, Herfina AG, Uniwood Holding AG, Uniinvest Holding AG, Hugo Erb AG, Erb-CEO Hans Ziegler, Sachwalter Fritz Rothenbühler, Hans Ulrich Hardmeier und Dr. Michael Werder
Mittwoch, März 25, 2009
Medien und Gegenanwälte im Prozess um Eugensberg
Die Thurgauer Zeitung vom 23. März 2009 lässt sich gefügig vor den Karren einer widerlichen Medienkampagne gegen die Familie Erb einspannen und schreibt unter dem tendenziösen Titel, „Die Steuerzahler sollen den Erb-Prozess bezahlen“ ganz im Sinn und Geist des Vertreters der meisten Klägerinnen, RA lic.iur Matthias Hotz, Frauenfeld, und insbesondere dessen Auftraggebers, RA Dr.iur. Fritz Rothenbühler, Bern, des Sachwalters der Unifina Holding AG, einen die Persönlichkeit der beklagten Kinder und ihrer Mutter verletzenden Artikel, dies, obwohl dem dafür verantwortlichen Redaktor, Herrn Christian Weber, vom Blogspotredaktor, Erwin Feurer, angeboten wurde, objektives und nachvollziehbares Tatsachenmaterial über diesen menschenunwürdigen Prozess in seine Betrachtungen einbeziehen zu können.
In die gleiche Kerbe schlägt in der Folge am 24. März 2009 das Gratismagazin „20 Minuten“ unter dem Titel „Schlossherr will Geld vom Staat für Prozess“.
Es ist anzunehmen, dass weitere Medien dem Beispiel folgen werden.
Folgendes gilt es zu bedenken:
1. Die Schweizerische Rechtsordnung und insbesondere die Rechtsgarantien der Schweizerischen Bundesverfassung gelten für alle. Dies sollte insbesondere für ausgebildete Anwälte (Herren Hotz und Rothenbühler etc.), die nahezu ihr ganzes Leben an, mit und von den Gerichten lebten, eine der höchsten Maximen sein. Wenn sie nicht nach diesem Grundsatz leben und arbeiten, verstossen sie gegen die Schweizerischen Standesregeln für Rechtsanwälte, insbesondere gegen Art. 1, der die sorgfältige und gewissenhafte Berufsausübung definiert: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte üben ihren Beruf im Einklang mit der Rechtsordnung sorgfältig und gewissenhaft aus. Sie unterlassen alles, was ihre Vertrauenswürdigkeit in Frage stellt.
Verpönt sind dabei auch die Werbung in eigener Sache und Stellungnahmen zur Unzeit in einem noch hängigen Verfahren.
2. Dass die Familie Erb sich gezwungen sieht, nach allem, was passiert ist, im Rahmen unserer Rechtsordnung sämtliche Rechtsmittel auszuschöpfen, geht u.a. darauf zurück, dass eine empfindliche Aushungerungsstrategie - sowohl von der Staatsanwaltschaft als auch von ihren Gläubigern - betrieben wurde, sodass tatsächlich keine Mittel für eine vernünftige Verteidigung durch eine anständige Rechtsanwaltskanzlei bereitstehen. Dies hat sich die Gegenseite zuzuschreiben, die damit einen weiteren Grundsatz der Rechtsgarantien der Schweizerischen Bundesverfassung enorm verletzen, insbesondere von Art. 29 Abs. 3 BV, wonach jede Person, die nicht über die erforderlichen Mittel verfügt, Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege hat, wenn ihr Rechtsbegehren nicht aussichtslos erscheint.
Indem die genannten Rechtsvertreter im vollen Wissen um diese gesetzlichen Bestimmungen, die es der Gegenseite erlauben sollte, gleichlange Spiesse zu erhalten, sich nonchalant darüber hinwegsetzen, spielen sie sich zum Richter auf und treten die Standesregeln des Schweizerischen Anwaltsverbands erneut und nachhaltig mit Füssen.
3. Der Eugensberg steht seit über 2 ½ Jahren zur Disposition, im Klartext wurde und wird er von der Familie Erb den Gläubigern, vertreten u.a. durch Sachwalter Fritz Rothenbühler, in Vergleichsverhandlungen - ohne Prozess - angeboten. Diese Verhandlungen sind von der Gläubigerseite halbherzig und inkompetent geführt worden, sodass es bis heute zu keinem Abschluss kommen konnte. Die Gründe dafür sind mutmasslich u.a. darin zu suchen, dass damit die Tätigkeit der Sachwalter und ihrer Anwälte beendet worden wäre und keine weiteren Honorare und Liquidationskosten zu Lasten der Gläubigermasse generiert worden wären.
4. Die Familie Erb verharrt nicht aus egoistischen Eigenmotiven auf dem Eugensberg, sondern aus Verantwortung dem in mannigfacher Hinsicht bedeutenden Kulturgut gegenüber. In Anbetracht des bisherigen Verhaltens der Sachwalter im Umgang mit dem Vermögen der Erb-Gruppe, welches in umstrittener Art und Weise zu Schnäppchenpreisen im Anschluss an eine höchst fragwürdige Medienkonferenz vom 5. Dezember 2003 (siehe weiter vorne im Blogspot) verschleudert wurde angeblich zur Erhaltung von Arbeitsplätzen, was sich jedoch bis heute mehr und mehr als absoluter Trugschluss erwiesen hat, ist es nur zu begrüssen, dass insbesondere von der Mutter der Eigentümer von Schloss Eugensberg das Möglichste getan wurde und weiterhin wird, den Eugensberg intakt und funktionstüchtig zu halten.
5. Der Prozess (tatsächlich ist es eine Vielzahl von Prozessen) gegen mit Sicherheit unschuldige Kleinkinder und deren Mutter ist selbst unter Rechtsgelehrten umstritten. Dass u.a. von der Klägerschaft eine monatliche Miete von CHF 129'500.--, bis heute also über CHF 8,5 Mio nebst Zins zu 5 % verlangt wird, wodurch die Kinder für den Rest ihres Lebens mit enormen Schulden belastet werden, ist ausserhalb des gesunden Menschenverstands und dürfte keinesfalls der ratio legis unserer Rechtsordnung entsprechen.
6. Die Klageantworten sind trotz Fehlens einer rechtlichen Beratung und Unterstützung in aufwändiger Arbeit vorbereitet worden. Es geht nicht um Zeitgewinn, vielmehr ist zu befürchten, dass durch das bisher an den Tag gelegte Verhalten der gegnerischen Rechtsanwälte, die bedeutend Einfluss auf die Gerichte genommen haben, das rechtliche Gehör in Frage gestellt ist, sodass es unbedingt nötig erscheint, zu Gunsten der unschuldigen Kinder und ihrer Mutter eine Unentgeltliche Rechtspflege zur Verfügung zu stellen.
Zu fordern ist auch, dass die Medien von ihrer bis heute weitgehend praktizierten Hetzjagd gegen die Familie Erb und insbesondere gegen unschuldige Kinder und deren Mutter in Zukunft Abstand nehmen und objektiv und transparent zu informieren versuchen.
Durch eingangs erwähnte Artikel sind die Persönlichkeitsrechte der Kinder und ihrer Mutter tangiert, wenn nicht sogar verletzt worden. Schutz und Wahrung der Persönlichkeit, vor allem von Kindern, sind Rechtsgüter, deren Erhaltung von den Medien, aber auch von den Gegenanwälten respektiert werden muss.
Der Blogspotredaktor
Erwin Feurer
Parteiwechsel im Eugensberg-Prozess
Das Bezirksgericht Steckborn hat in der Sitzung vom 26. Februar 2009 (versandt am 13. März 2009) in der Besetzung als Gesamtgericht beschlossen, dass
1. der Parteiwechsel von der Projekt Vision AG zur Park Vision AG im Sinne von § 23 Abs. 1 ZPO zur Kenntnis genommen wird und
2. die Park Vision AG den Prozess in der Lage aufzunehmen hat, in welcher sie ihn vorfindet (§ 23 Abs. 3 ZPO).
Die übrigen Mitgläubiger, die da sind,
1.01. Herfina AG in Nachlassliquidation
1.02. Unifina AG in Nachlassliquidation
1.03. Bear Stearns Bank plc
1.04. Landesbank Sachsen
1.05. Friesland Bank N.V.
1.06. Caisse des Dépôts et Consignations
1.07. Mitsubishi Corporation (UK) plc
1.08. Konkursmasse der Suzuki Automobile AG
1.09. Konkursmasse der Corcar Automobile
Hyundai Auto Import AG
1.10. Konkursmasse der Erb Autokredit AG
1.11. Konkursmasse der MMC Automobile AG
1.12. Staat Zürich und Stadt Winterthur
1.13. Schweizerische Eidgenossenschaft
1.14. Konkursmasse der Hugo Erb AG
1.15. Uniwood Holding AG in Nachlassliquidation
mehrheitlich vertreten durch RA Hotz, Frauenfeld, die zur Vernehmlassung eingeladen wurden, wollten diesen Parteiwechsel zwar verhindern, da die Park Vision AG, vertreten durch Erwin Feurer, Egnach, einen dezidierten Standpunkt, der von ihren Rechtsbegehren abweicht, einnimmt:
So übernimmt nun die Park Vision AG die Rechtsbegehren der Projekt Vision AG, was auch vom Bezirksgericht im obigen Beschluss festgestellt wurde, und verlangt insbesondere, dass das Bestehen der Forderungen der übrigen Anfechtungsgläubiger gegenüber der Klägerschaft vollumfänglich abzuerkennen sei und der Prozess gestützt auf die Schweizerische Bundesverfassung, die Europäische Menschenrechtskonvention, das Schweizerische Zivilgesetzbuch und die Thurgauische Zivilprozessordnung in der Folge aufzuheben sei.
Begründet werden die Rechtsbegehren der Park Vision AG im wesentlichen damit, dass die Forderungen der hochpotenten Mitgläubiger in Milliardenhöhe allesamt vollumfänglich bestritten wurden und
vor allem aber dadurch, dass ein derart massives Vorgehen gegen 5-jährige Kinder und deren Mutter
gegen die Grund- und Freiheitsrechte der Schweizerischen Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention verstösst,
die Rechtsgarantien der Schweizerischen Bundesverfassung nicht gewährleistet sind,
es sich um einen ungerechten Prozess gemäss § 86 ZPO TG handelt,
widerrrechtliche Verletzungen der Persönlichkeit der Kinder und ihrer Mutter gemäss Art. 28 ff ZGB vorliegen.
Mittwoch, Februar 25, 2009
Die Sachwalter der SAirGroup und der Erb-Gruppe haben keine Eile.
Prozessführung mit höchst ungewissem Ausgang.
Unzumutbare Kostenproduktion zulasten der Gläubiger.
Liquidationskosten intern, für externe Berater und Anwälte steigen markant.
Verzögerung der Liquidation mutmasslich um Jahre.
Fehlen einer wirksamen Kontrolle.
Vergleichbares Vorgehen wie bei der Liquidation der Erb-Gruppe.
Bericht der Berner Zeitung vom 23. Februar 2009:
Swissair-Chefs müssen nochmals vor Gericht
Karl Wüthrich, Liquidator der SAirGroup, fordert von Mario Corti, Philippe Bruggisser und zehn weiteren ehemaligen Swissair-Spitzenleuten rund 280 Millionen Franken.
Wegen der Übertragung der Roscor AG an die SAirLines haben sich zwölf ehemalige Swissair-Verantwortliche nun auch vor dem Zürcher Obergericht zu verantworten. Er werde das Urteil des Bezirksgerichts Zürich weiterziehen, sagte Karl Wüthrich, der Liquidator der SAirGroup, auf Anfrage der SDA. Das Zürcher Bezirksgericht hatte kürzlich das Begehren von Wüthrich abgewiesen. Wüthrich hat Philippe Bruggisser, Mario Corti und zehn weitere einstige Swissair-Verwaltungsräte und -Manager verklagt. Bei der Klage von Wüthrich geht es um rund 280 Millionen Franken.
Transaktion zwischen SAirGroup-Töchtern
So hoch soll gemäss des Nachlassverwalters der Schaden sein, welcher durch den unentgeltlichen Übertrag der Roscor AG an die SAirLines entstanden ist. Sowohl die Roscor, in welcher eine Beteiligung am Buchungssystem Galileo gehalten wurde, wie auch die SAirLines waren Töchter der SAir-Group.
Zum Zeitpunkt der Transaktion war die SAirLines laut Klage aber bereits so stark überschuldet, dass die Übertragung der profitablen Roscor für die SAir-Group trotz Abtretens eines Vermögenswertes wertlos geblieben sei, so die Klage.
War Roscor-Transaktion eine Sanierungsmassnahme?
Das Bezirksgericht vertrat dagegen die Ansicht, die SAirLines seien zum Zeitpunkt der Übertragung maximal mit 110 Millionen Fr. überschuldet gewesen, weit weniger als damals die Roscor wert war. Die Roscor-Transaktion sei daher eine mögliche Sanierungsmassnahmen für die SAirLines gewesen.
Ob es sich bei der Transaktion um eine zulässige Sanierungsmassnahme handelte, wird nun das Zürcher Obergericht prüfen. Ebenfalls noch ausstehend ist eine weitere Zivilklage. Diese dreht sich um eine Zahlung der SAirGroup in der Höhe von 150 Millionen Euro an die damalige Tochtergesellschaft Sabena.
(vin/sda)
Mittwoch, Februar 18, 2009
Im Ausland interessiert dies die Staatsanwaltschaft, in der Schweiz gehört dies zum guten Ton.
http://tagesanzeiger.ch/wirtschaft/unternehmen-und-konjunktur/Der-grosse-Bahnraub-Finanzberater-pluenderten-Maerklin-aus/story/18457308
Der grosse Bahnraub: Finanzberater plünderten Märklin aus
Der Modellbahnhersteller zahlte in den letzten drei Jahren 40 Millionen Euro an externe Unternehmensberater. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Märklin.
Eine Sprecherin der Behörde sagte heute, es sei in den vergangenen Tagen eine Anzeige eingegangen. «Wir prüfen, ob wir Ermittlungen einleiten». Hintergrund der Anzeige sind offenbar die Millionenhonorare für Berater, die der Modellbahnhersteller in den vergangenen Jahren hatte aufbringen müssen. Märklin hatte am 4. Februar Insolvenz angemeldet.
Scharfe Kritik wegen Honorare für «Berater»
Die erste Amtshandlung des vorläufigen Insolvenzverwalters Michael Pluta war, sämtliche Berater der Firma zu entlassen. Wie die «Financial Times Deutschland» berichtet, ist Märklin ein Opfer der eigenen Berater. «Da tränen einem die Augen», sagte der Insolvenzverwalter gegenüber der Zeitung. «Ohne diese Berater wäre die Firma nicht pleite.» Im Jahr 2006 beispielsweise wurden bei einem Verlust von 13,8 Millionen Euro insgesamt 10,7 Millionen an Honoraren gezahlt. Über drei Jahre waren es insgesamt 40 Millionen.
Zum Beispiel an Robert Calhoun, einen Vertrauten von Matthias Hink, Gründer des Finanzinvestors Kingsbridge, zu dessen Firmenreich Märklin gehört. Hink wollte Calhoun laut dem Zeitungsbericht ursprünglich zum Chef von Märklin machen, wurde aber von der Bank Goldman Sachs, einem Co-Investor, daran gehindert. Und so avancierte Calhoun zum Berater, der allein in den letzten Monaten des vergangenen Jahres für sich und seine Sekretärin gut 250'000 Euro kassiert haben soll – und im Januar noch einem 45'000 Euro, bevor Märklin am 4. Februar Insolvenz anmeldete.
Von den «Sanierern» gründlich geplündert
Laut Pluta wurde die Kuh vor dem Schlachten auch von Eigentümer Kingsbridge kräftig gemolken – in Form von Managementgebühren, die er sich auszahlen liess. Ohne Rücksicht auf das Wohl der Firma und ihrer Beschäftigten, so die «Financial Times Deutschland» seien bei Märklin Jahr für Jahr Millionen abgesaugt worden – nicht nur für Beraterhonorare, sondern auch durch astronomische Geschäftsführer- und Aufsichtsratsbezüge, teure Darlehen und Bestandsverminderungen zu Schleuderpreisen.
Die Pleite der Traditionsfirma, so die Zeitung weiter, sei ein Paradebeispiel für zügellose Raffgier und dafür, wie pervers das Geschäft mit Sanierungen bisweilen betrieben werde. Kingsbridge und die Investmentbank Goldman Sachs hatten das Unternehmen im Frühjahr 2006 gekauft, als es zum ersten Mal vor der Gefahr einer Pleite stand.
Mehrere Interessenten für eine Übernahme
Insolvenzverwalter Pluta sieht allerdings Chancen, das Unternehmen zu retten. Seine Sprecherin sagte auf Anfrage, bei Märklin würden immer noch die Bücher geprüft. Für das Unternehmen gebe es mehrere Interessenten. Aber bevor man nicht wisse, wie die Zahlen aussehen, könne man auch keinen Kaufpreis festlegen.
Der Geschäftsbetrieb bei dem Modellbahnhersteller läuft trotz der Insolvenz weiter. In Deutschland sind an den Standorten Göppingen etwa 650 und Nürnberg rund 60 Mitarbeiter von der Pleite des Unternehmens betroffen.
(oku/raa/ap)
Sonntag, Januar 11, 2009
"Erfolg" der Unifina Holding AG? CBB klagt auf CHF 1,3 Mia!
Fritz Rothenbühler - Gespartes Geld
(SONNTAGSBLICK vom 11. Januar 2009)
Erneut "vergreift" sich der SONNTAGSBLICK im Zusammenhang mit der Erb-Gruppe und verteilt Bluechips & Cüpli an den Sachwalter der Unifina Holding AG, Herrn Fritz Rothenbühler.
Fritz Rothenbühler darf demzufolge als "Erfolg" feiern, dass er die Forderungen der CBB von 2,4 Milliarden Franken auf nur noch 1,3 Milliarden Franken "abschmettern" konnte.
Richtig ist jedoch, dass Herr Rothenbühler es versäumte, die entschärfte Patronatserklärung zu Gunsten der CBB, die zur Rückgabe bereitlag, rechtzeitig zurückzufordern.
Dieses "Versehen" kostet die Gläubiger nun einen Prozess um 1,3 Miliarden Franken!!!
Eine absolute Katastrophe: Die Konkursdividende, sollte dieser Prozess verloren gehen, vermindert sich dadurch schlagartig um mehr als die Hälfte, die Liquidationskosten, die schon in schwindelerregender Höhe sind, steigen noch mehr an und die Beendigung der Liquidation dürfte sich damit um Jahre hinauszögern.
Wie Herr Rothenbühler und der SONNTAGSBLICK dazu kommen, dies als Erfolg zu feiern, ist unglaublich und schleierhaft, weshalb die übrigen Gläubiger - vornehmlich Banken - dies goutieren, ist zumindest sehr fragwürdig.
Zu feiern gibt es für Herrn Rothenbühler lediglich, dass er seine Arbeit um Jahre verlängern und weitere interne und externe Liquidationskosten generieren kann, ein höchst zweifelhafter Erfolg.
Montag, Januar 05, 2009
Die Blick-Sünde (Replik auf den Sonntagsblick vom 04.01.2009)
Von Erwin Feurer, Blogspotredaktor Erb-Gruppe (Real News)
Im vorangehenden Post habe ich mir erlaubt, den Artikel von Roman Seiler „Die Erb-Sünde“, publiziert im Sonntagsblick vom 04.01.2009 zu kopieren und einzufügen, allerdings ohne Einwilligung des Autors, sodass damit zu rechnen ist, dass er wieder gelöscht werden muss.
Dieser Bericht über die Erb-Gruppe ist jedoch einsehbar unter folgendem Link: http://www.blick.ch/news/wirtschaft/die-erb-suende-108788.
Der Bericht von Herrn Seiler bedarf meines Erachtens einiger Klarstellungen und Berichtigungen.
A. Nur klägliche Reste blieben von der Unifina, einer Firma der Erb-Gruppe.
Diese Feststellung von Herrn Seiler ist vollkommen richtig. Mit seinen tendenziösen Überschriften „Die Erb-Sünde“ und „Wie Banken auf die Familie Erb hereinfielen“ suggeriert der Artikel jedoch,
dass das klägliche Liquidationsergebnis der Unifina Holding AG durch das Verhalten der Familie Erb,
allenfalls noch durch Selbstverschulden der Banken zustande gekommen sei.
Dies so zu sehen, ist jedoch einseitig, beinhaltet zudem Mängel an Ausgewogenheit und zeichnet sich aus durch einen Überschuss an Polemik. Es mag immer unterschiedliche Ansichten und Meinungen geben, umso mehr in hochkomplexen Zusammenhängen, wie dies bei der Erb-Gruppe der Fall ist.
Aufgrund meiner Erkenntnisse sind die Ursachen der in jedem Fall sehr bescheidenen vom Sachwalter der Unifina Holding AG, Herrn Fritz Rothenbühler, in Aussicht gestellten Konkursdividende von 1,5 bis 7 % u.a. auf folgende Umstände, die sich immer mehr zu Tatsachen verdichten, zurückzuführen:
1. Die faktische Übernahme der Erb-Gruppe zum Nulltarif wurde durch äusserst fragwürdige Handlungen des als Sanierer gerufenen Hans Ziegler und der späteren Sachwalter ermöglicht.
2. Der Sanierer Hans Ziegler hatte sich einen anderen Auftrag gegeben, als denjenigen, den ihm die Gebrüder Erb erteilt hatten.
3. Die Handlungsfähigkeit der Gebrüder Erb wurde durch eine äusserst geschickt inszenierte Pressekonferenz mit der bis heute unbewiesenen Behauptung, „es würden CHF 400 Millionen fehlen“, einer klasssischen Rufmordkampagne, völlig eingeschränkt, was zur Folge hatte, dass die Gebrüder Erb staatsanwaltschaftlich „betreut“ wurden.
4. Eine schnellstmögliche Verschleuderung des Vermögens der Erb-Gruppe wurde durch Sanierer und Sachwalter in Gang gesetzt.
5. Die Vermögensteile der Erb-Gruppe wurden zu einem Bruchteil ihres Wertes durch den Sanierer und die Sachwalter auf den Markt geworfen.
6. Die Produktion von extrem hohen internen und externen Liquidationskosten fallen auf und prägen die Arbeit der Sachwalter.
Gerade die von Herrn Rothenbühler liquidierte Unifina Holding AG zeigt diesbezüglich die eklatantesten Schwächen auf:
So hat Sachwalter Rothenbühler die von Price Waterhouse auf CHF 220 Millionen geschätzte Volcafé für gut CHF 60 Millionen „verkauft“,
die Erb Finanz & Leasing AG, für die im August 2003 ein Angebot von CHF 65 Millionen vorlag für knapp CHF 10 Mio,
etc. etc.
Dass die Unifina Holding AG heute mit der CBB noch im Streit liegt, hat sich Herr Rothenbühler wegen schwerwiegender Versäumnisse selbst zuzuschreiben und
letztlich ist dringender Erklärungsbedarf bei den von ihm akzeptierten Steuerschulden in der Höhe von nahezu CHF 60 Mio, da er es offensichtlich versäumt hat, diese Steuerbetreffnisse zu korrigieren, nachdem immer wieder behauptet wird, die Erb-Gruppe, insbesondere die Unifina Holding AG, hätte in den Jahren vor dem Zusammenbruch keine Gewinne realisiert.
Solches Tun und Unterlassen ist zu untersuchen und abzustellen und zwar behördlicherseits, zumal diese Substanz zerstörenden Geschäfte von den Nachlassgerichten abgenickt wurden.
Anzumerken ist, dass das von Herrn Seiler als veröffentlichter Kollokationsplan der Unifina Holding AG aufgeführte Schuldeninventar nur bedingt öffentlich ist, es wird nur den Gläubigern zur Einsicht aufgelegt.
Leider lässt der Artikel von Herrn Seiler die Tugenden einer offensiven Berichterstattung, basierend auf Objektivität und Ausgewogenheit nahezu völlig vermissen. Er erweckt zumindest den Anschein, dass er widerstandslos die Offizialdoktrin der Sachwalter der Erb-Gruppe, im vorliegenden Fall vom Sachwalter der Unifina Holding AG, Herrn Fritz Rothenbühler, übernimmt, um sich gefügig als Werkzeug der Sachwalter einspannen zu lassen.
Herr Seiler wurde als Leiter des Ressorts „Wirtschaft“ beim Sonntagsblick Ende 2007 von der stellvertretenden Chefredaktorin, Susanne Mühlemann, begrüsst mit den Prämissen: „Wir sind sehr glücklich, dass wir Roman gewinnen konnten. Er ist ein super Rechercheur und beherrscht sein Handwerk aus dem Effeff.“
B. Eugensberg: Noch immer wohnt Pleitier Rolf Erb im Schloss im Kanton Thurgau
Sauber recherchiert?
Nein, Herrn Seiler scheint es vielmehr darum zu gehen, die Familie Erb in den Dreck zu ziehen, mit den alten schon früher verwendeten und ausgeleierten Ausdrücken zu beschimpfen und Akzente zu setzen durch tendenziöse Titel und völlig unmotivierte Hervorhebungen im Text.
Gebetsmühlenartig und monoton wiederholt Herr Seiler den Ausdruck Pleitier Rolf Erb seit 2003 in nahezu jedem seiner Artikel und stellt immer wieder fest, dass Rolf Erb immer noch auf Schloss Eugensberg wohnt.
Über eine derart hetzende und unsachliche Berichterstattung sollte jede Zeitung, auch ein Sonntagsblick aus dem Hause Ringier hinweg sein und der Leserschaft sauber recherchierte und den Tatsachen auf den Grund gehende Artikel unterbreiten.
Beherrscht sein Handwerk aus dem Effeff?
Nein, die Familie Erb wohnt nach wie vor und weiterhin absolut rechtens auf dem Eugensberg. Sie nimmt ihre Aufgabe, ein grossartiges Kulturgut u.a. im Dienste der Öffentlichkeit zu erhalten mit bewunderungswürdigen Anstrengungen und unter Inkaufnahme von grössten persönlichen Einschränkungen wahr.
Schloss Eugensberg ist von der Familie Erb nicht gestohlen worden; es wurde vom Gründerpionier der Erb-Gruppe absolut rechtmässig seinen beiden Enkelsöhnen vererbt und die Mutter dieser Söhne hat allen Widerwärtigkeiten und andauernden Persönlichkeitsverletzungen zum Trotz die Verwaltung rechtmässig und äusserst korrekt im Griff.
Dass die Sachwalter der Erb-Gruppe nach ihren obig geschilderten kläglichen Ergebnissen bei der Liquidation der Firmen nun auf prozessualem Weg auch noch gegen die Enkelkinder und deren Mutter unter bewusster Missachtung des letzten Willens von Hugo Erb vorgehen, ist wahrlich kein Ruhmesblatt und zeugt von absoluter Menschenverachtung.
Darin steckt eine Herausforderung zur Recherchierarbeit und zur Beherrschung des Journalistenhandwerks aus dem Effeff, was jedoch Herr Seiler im Glauben an Akzeptanz und Mehrheitsfähigkeit seiner Artikel unterlässt und unbesehen in die gleiche Kerbe schlagen will, wie dies von den Sachwaltern der Erb-Gruppe schon seit Jahren unter Missachtung der Menschenrechte andauernd vorgemacht wurde.
Die Familie Erb hat über Jahrzehnte erfolgreich und international als Familienunternehmen mit unbegrenztem eigenen Risiko - im Gegensatz zu den Managern der heutigen Zeit - Geschäfte getätigt und Tausenden von Arbeitnehmern so einen Arbeitsplatz gesichert, Abermillionen von Steuern zu Gunsten der Öffentlichkeit generiert und auch bezahlt.
Was geschehen ist seit dem Tod des Firmengründers Hugo Erb am 8. Juli 2003, ist selbst für die Söhne Rolf und Christian Erb bis heute nicht nachvollziehbar. Sicher ist, dass sie sich bis heute in keiner Weise verweigert haben, die Gründe und Ursachen dieses unglaublichen Zusammenbruchs zu verstehen und zu ermitteln und dass sie selbst als die am meisten Geschädigten betrachtet werden müssen.
Da wären eben „super Rechercheure und Journalisten, die ihr Handwerk aus dem Effeff beherrschen“ nötig, um Klarheit zu schaffen. Das Wort „Pleitier“ als Lieblingswort von Herrn Seiler ist da einfach zu dünn und gibt die Verhältnisse in keiner Art wieder.
Es geht mir nicht darum, Herrn Seiler ad absurdum zu führen, seinem neuesten Artikel polemisch entgegenzuwirken und schon gar nicht, ihn zu beleidigen. Ich möchte ihn im Gegenteil an seine journalistischen Recherchier- und Handwerksfähigkeiten erinnern und ihn bitten, diese auch anzuwenden.
Die Erbgeschichte kann nicht abgeschlossen werden, solange keine unabhängige Expertenkommission sich damit befasst und die Umstände und Zusammenhänge der Pressekonferenz vom 5. Dezember 2003, als Herr Ziegler bekannt gab, „die Erb-Gruppe gibt es nicht mehr“ und „eine Differenz von CHF 400 Millionen“ in den Raum stellte, lücken- und vorbehaltlos untersucht.
Die Erb-Sünde (Sonntagsblick vom 04.01.2009)
Von Roman Seiler 01:39 04.01.2009
Nur klägliche Überreste blieben von der Unifina, einer Firma der Erb-Gruppe. Um die streiten sich die Gläubiger – zum Teil mit dünnem Beweismaterial.
Die Familie Erb
Rolf Erb (Mitte),
sein Vater Hugo (vorne, †) gründete den Autokonzern.
Hinten: Sohn Christian. (RDB/Keystone)
Der Herr auf Schloss Eugensberg ist längst pleite. Rolf Erb (58), einst Chef der Winterthurer Erb-Gruppe, wird von seinen Gläubigern auf die unglaubliche Summe von 3,1 Milliarden Franken betrieben. Auch die Übertragung der fürstlichen Residenz an seine Zwillingssöhne fechten sie an. Bis zu einer Entscheidung kann es noch lange dauern.
Fünf Jahre dauerte es, bis sich der Schaden bei einer der grössten ehemaligen Erbfirmen beziffern liess: 4,9 Milliarden Franken fordern die Gläubiger der Unifina Holding. Früher hielt sie Beteiligungen wie den Kaffeehändler Volcafé und den Kölner Immobilienkonzern CBB (siehe Box). So ist es jedenfalls dem Kollokationsplan zu entnehmen, einem Schuldeninventar, das Liquidator Fritz Rothenbühler kürzlich veröffentlichte.
Davon akzeptiert Rothenbühler allerdings nur 1 Milliarde. Wie viel die Gläubiger von ihrem Geld wiedersehen, hängt nun davon ab, wie viele abgewiesene Forderungen vor Gericht durchgesetzt werden können. Bleibt es bei der Milliarde, sind es 7 Prozent, im schlechtesten Fall nur 1,5.
Bis auf wenige Ausnahmen sind die Geschädigten der Unifina Holding allesamt Banken. Deshalb gab es bisher kaum Klagen über die schleppende Abwicklung. Denn die Geldhäuser selber hatten versäumt, von der Erb-Gruppe bereits in den Neunzigerjahren mehr Transparenz und eine von einer anerkannten Revisionsfirma testierte Bilanz des Konzerns zu verlangen.
Geradezu eine Posse lieferte die Banque Cantonale Vaudoise (BCV): Sie reichte bei Rothenbühler eine Forderung von 50 Millionen Franken ein und berief sich dabei auf eine «mündliche Garantie». Die Unifina sollte mit dem Riesenbetrag für ausstehende Kredite bei der Erb-Holding Herfina geradestehen, dem Unternehmensteil, der den Autohandel betrieben hat.
Aus SonntagsBlick vorliegenden Unterlagen der BCV geht hervor, dass sich die Waadtländer ihre «mündliche Garantie-Erklärung» am 11. Dezember 2003 von Rolf Erb und dessen Bruder Christian (50) schriftlich bestätigen liessen – eine Woche nach Bekanntwerden des Zusammenbruchs. Laut dem von ihnen verfassten Brief hatte Hugo Erb die mündliche Garantie im Namen der Unifina am 22. Juni 2003 abgegeben. Das war nur drei Wochen vor seinem Tod im Alter von 85 Jahren. Anwesend war auch Christian Erb.
Immerhin war ein Teil der BCV-Kredite der Herfina hypothekargesichert. Das andere Pfand war mehr oder weniger wertlos: Die Erbs verpfändeten der BCV unter anderem 13 Millionen Aktien der Pleitefirma CBB. Die Papiere hatten Ende 2003 noch einen Wert von einigen Rappen pro Stück.
Die BCV lässt sich die Abweisung ihrer Forderung durch Rothenbühler nicht gefallen. Sie will den Entscheid des Unifina-Liquidators gerichtlich anfechten, lässt ein Banksprecher ausrichten. Es geht immerhin um 700000 bis gut drei Millionen Franken. Ein kläglicher Rest der einst stolzen Kreditsumme.
Es war die Beteiligung an der Kölner Immobiliengesellschaft CBB, die 2003 zum Kollaps der Erb-Gruppe führte. Die Winterthurer Autohändler hatten 1997 eine Patronatserklärung für das Unternehmen unterzeichnet.Damit verpflichteten sie sich, die deutsche Pleitefirma finanziell über Wasser zu halten. Dann ging auch die CBB unter und ihr Insolvenzverwalter reichte beim Liquidator der Erb-Holding Unifina, Fritz Rothenbühler, eine Forderung von 2,1 Milliarden Franken ein. Rothenbühler schmetterte diese und weitere Forderungen aus dem Umfeld der CBB in Höhe von mehreren Hundert Millionen Franken ab.
Die folgenden Forderungen liess er dagegen zu (in Mio. Franken):
• Eidg. Steuerverwaltung 46,4
• Kant. Steueramt ZH 8,5
- Steueramt Winterthur 0,5
Die höchsten Bankausstände:
• UBS 100,2
• Commerzbank (D) 79,7
• West LB (D)* 77,8
• Sachsen LB (D) 76,7
• Landesbank Berlin (D) 72,8
• Sparkasse Düsseldorf (D) 57,1
• Thurg. Kantonalbank 41,9
*Forderung an Bear Stearns abgetreten
Eugensberg
Noch immer wohnt Pleitier Rolf Erb im Schloss im Kanton Thurgau. (RDB/Reuters)
Mittwoch, Dezember 17, 2008
Eine unglaubliche Geschichte
Von Erwin Feurer.
Landesbank Sachsen als Gläubigerin der Erb-Gruppe -
Eine unglaubliche Geschichte.
CH-9322 Egnach, 17. Dezember 2008 - Ende 2003 ist die Erb-Gruppe, bestehend aus 4 Holdings und über 80 mehrheitlich ertragreichen Firmen zusammengebrochen. Die Erb-Gruppe war kerngeschäftlich in der Automobilbranche tätig und beschäftigte weltweit über 4500 Mitarbeiter mit einem Gesamtumsatz von rund CHF 4,5 Mia. Die Landesbank Sachsen hat in verschiedenen Nachlässen der Erb-Gruppe Forderungen in Höhe von über CHF 40 Mio geltend gemacht. Mutmasslich sind diese Kredite sogar durch öffentliche Fördermittel gestützt worden. Der Kollokationsplan der Unifina Holding AG in Nachlassliquidation liegt nun auf.
Akt 1:
Faktische Übernahme der Erb-Gruppe zum Nulltarif
In einer äusserst fragwürdigen Medienkonferenz am 5. Dezember 2003 erklärte der als Sanierer gerufene Hans Ziegler, dass es die Erb-Gruppe nicht mehr gebe und stellte eine Differenz von CHF 400 Mio zwischen dem Mittelabfluss und dem Geld, das bei der CBB (Concordia Bau und Boden AG) angekommen sei, fest.
Mit dieser Rufmordkampagne diffamierte und kriminalisierte er die Eigentümer der Erb-Gruppe, die Gebrüder Erb, die sofort durch die Staatsanwaltschaft vollkommen stillgelegt und isoliert wurden. Bis heute ist dieses Geld nicht gefunden worden, weil es auch nie gefehlt hat.
Der Weg war frei für Schalten und Walten nach Belieben des Sanierers und der Sachwalter.
Akt 2:
Verschleuderung des Vermögens der Erb-Gruppe unter enormer Kostenproduktion
In Rekordzeit sind die werthaltigen Firmen der Erb-Gruppe weit unter Wert verschleudert worden, z.B. 80 % Beteiligung an Volcafe, dem zweitgrössten Kaffeelieferanten der Welt mit einem ausgewiesenen Eigenkapital von CHF 240 Mio und namhaften stillen Reserven in Form von enormem Mühlen-, Farmen- und Grundbesitz sowie einem Gewinn im Jahre 2002 von CHF 75 Mio zu einem Preis von CHF 63 Mio, ein Resultat, das sämtliche Bewertungsgrundsätze über den Haufen wirft. Weitere Beispiele liegen vor.
Eine enorme interne und externe Kostenproduktion durch die Sachwalter der Holdings frisst zudem wiederum einen Teil dieser „Verkaufserlöse“ zu Lasten der Gläubiger weg.
Der Blick in den Liquidationsstatus der Unifina Holding AG per 5. Dezember 2003 (nachgeführt per 31. Dezember 2005) zeigt Liquidationskosten von CHF 6'365'868.67, wovon externe Beraterkosten CHF 5'676'034.82 betragen. Die gesamte Kostenproduktion der Erb-Gruppe dürfte bis heute die CHF 20 Mio-Grenze erreicht, wenn nicht sogar überschritten haben.
Akt 3:
Echte Forderungen werden pulverisiert
Fünf Jahre hat es gedauert, bis der Kollokationsplan der Unifina Holding AG nun endlich vom 03.12.2008 bis 24.12.2008 aufliegt.
Bis die übrigen Holdings dies bewerkstelligen, dürfte noch einige Zeit vergehen. Einsicht wird nur den anerkannten Gläubigern gewährt. Die Sachwalter und Gläubiger sind da sozusagen unter Ausschluss der Öffentlichkeit „unter sich“. 72 Gläubiger haben Forderungen im Gesamtbetrag von CHF 4,7 Mia angemeldet, wovon gegen eine Milliarde zugelassen wurde, was zu einer Konkursdividende zwischen 1,5 und 7 % führen wird.
Für die Landesbank Sachsen bedeutet dies im nun vorliegenden Kollokationsplan, dass ihre echte Forderung von CHF 40 Mio noch CHF 600'000 bis 2’800’000 wert ist unter Abzug der Kosten für die Bemühungen des von ihr eingesetzten Vertreters, der die Forderungen der Landesbank Sachsen auch im Privatkonkurs von Rolf Erb eingereicht hat.
Dort wird die Konkursdividende jedoch 0 % betragen, zumal die Holdings der Erb-Gruppe Forderungen in Höhe von CHF 2,6 Mia für die Herfina AG und CHF 2,9 Mia für die Unifina Holding AG eingereicht haben, was die echte Forderung der Landesbank Sachsen und weiterer Gläubiger zu „peanuts“ schrumpfen lässt.
Akt 4:
Kritik wird rigoros bestraft und ausgeschaltet
Eine Kleinstgläubigerin mit Forderungen von rund CHF 200'000 im Konkurs Rolf Erb, die Projekt Vision AG, vertreten durch ihren einzigen Verwaltungsrat und Geschäftsführer, Erwin Feurer, wollte die äusserst schlechten Liquidationsergebnisse nicht akzeptieren und reichte aufgrund von Anfechtungsansprüchen, die vom Konkursamt Frauenfeld zur Verfügung gestellt wurden, Schadenersatzklagen gegen Sanierer und Sachwalter bei den zuständigen Gerichten ein.
In Bern wurde eine diesbezügliche Klage gegen den Sachwalter der Unifina Holding AG, Herrn Fritz Rothenbühler, Wenger Plattner Bern, in einem rechtsstaatlich äusserst fragwürdigen Prozess abgeschmettert. Dem Vertreter des Beklagten, Dr. Christoph Zimmerli, Wenger Plattner Bern, der die Kostennote für seine Bemühungen, umfassend eine Klageantwort von ca. 30 Seiten und ein paar Abklärungen und Termine, persönlich dem Richter überreichte, wurde dafür eine Prozesskostenentschädigung von über CHF 24 Mio (!) zulasten der Kleinstgläubigerin zugesprochen. Eine weitere Ausschöpfung der Rechtsmittel scheiterte daran, dass die Projekt Vision AG in der Folge Konkurs anmelden musste.
Die äusserst umfangreiche Geschichte dieser „Winkelriediade“ ist so kurz wie möglich im Blog Erb-Gruppe (Real News) http://www.erb-gruppe.blogspot.com/ sowie neu auch im Blog Denkfabrik Ost http://www.neuelaender.blogspot.com/ dargestellt und wird weiterhin bearbeitet und thematisiert.
Die Landesbank Sachsen, die ebenfalls im Besitze dieses Anfechtungsanspruchs war, hatte gemäss ihrem Vertreter in der Schweiz, keinerlei Interesse von diesem Rechtsanspruch Gebrauch zu machen.
Dazu Erwin Feurer:
„Die Rechtsgarantien der Schweizerischen Bundesverfassung konnten im vorliegenden Fall bis heute nicht zum Tragen gebracht werden.
Ich werde mich damit aber nicht abfinden und im Namen der Park Vision AG, welche die Forderungen und Anfechtungsansprüche von der Projekt Vision AG übernommen hat, sämtliche Rechtsmittel, die zur Verfügung stehen, weiterhin ausschöpfen, um Klarheit in die Hintergründe und Machenschaften des „Liquidationsmarktes Schweiz“ am Beispiel der Erb-Gruppe zu schaffen.
Die Sachwalter und ihre Gehilfen dürfen nicht unter „Denkmalschutz“ gestellt werden.“
Egnach, 17. Dezember 2008
Kontaktperson:
Erwin Feurer
Buch 43
CH-9322 Egnach
Telefon 0041 79 335 08 12
Fax 0041 71 470 05 03
e-mail kultur-palast@bluewin.ch
Donnerstag, Dezember 11, 2008
Interne und externe Kostenproduktion bei der Unifina Holding AG in Liquidation
Dem jüngsten Zirkular Nr. 6 des Sachwalters der Unifina Holding AG, Wenger Plattner Bern vom 26. November 2008, verfasst von Dr. Fritz Rothenbühler, ist zu entnehmen, dass „die voraussichtliche Nachlassdividende für die ungesicherten Forderungen der dritten Klasse aus heutiger Sicht auf 1,5 - 7 % geschätzt wird (1,5 % bei angemeldeten Forderungen von CHF 4,762 Mia; 7 % bei gemäss Kollokationsplan anerkannten Forderungen (inkl. pfandgesicherte Forderungen) von CHF 1,028 Mia)“.
Die Liquidationskosten, bzw. interne und externe Kosten gehen daraus nicht hervor.
Dazu gibt aber der 3. Rechenschaftsbericht vom 26. Februar 2008 den mehrmaligen Verweis auf Beilage 4, den Liquidationsstatus der Unifina per 5. Dezember 2003 (nachgeführt per 31. Dezember 2007), worin nun Liquidationskosten (Berichtsperiode) (total, geschätzt, CHF 2,5 Mio) CHF 677'064 aufgeführt sind, wovon CHF 105'222 auf externe Berater fallen.
Auch die Liquidationskosten im Liquidationsstatus der Unifina Holding AG per 5. Dezember 2003 (nachgeführt per 31. Dezember 2006) sind mit CHF 749'198.45, wovon CHF 254'496.40 für das Vorjahr auf externe Kosten fallen, noch relativ bescheiden, der Vollständigkeit halber seien noch die Saldi der Liquidationskosten von CHF 670'557.60, wovon extern CHF 69'975.50, ebenfalls relativ bescheiden, erwähnt.
Erst der Blick in den Liquidationsstatus der Unifina Holding AG per 5. Dezember 2003 (nachgeführt per 31. Dezember 2005) zeigt dann aber Liquidationskosten von CHF 6'365'868.67, wovon externe Beraterkosten CHF 5'676'034.82 betragen, zuzüglich der Vollständigkeit halber dann noch die Saldi von CHF 749'198.45, wovon CHF 328'875.10 auf externe Berater fallen.
In allen Status stehen mit schöner Regelmässigkeit „Liquidationskosten total geschätzt CHF 2,5 Mio“.
Sie dürften aber bis heute alleine für die Unifina Holding AG die CHF 10 Mio-Grenze nahezu erreicht haben.
Für alle Firmen der Erb-Gruppe kann davon ausgegangen werden, dass alleine per heute die Liquidationskosten die CHF 20 Mio-Grenze erreicht, wenn nicht sogar übertroffen haben.
Es stellt sich schon die Frage, wie lange diese enorme Kostenproduktion noch geduldet wird bzw. was an den Honoraren für externe Berater so teuer und wertvoll war.
Das Preis-/Leistungsverhältnis muss ganz einfach von Fall zu Fall genau betrachtet und untersucht werden, selbst wenn es sich dabei um renommierte und besteingeführte Firmen handelt, die, wenn sie schon anderen in die Karten schauen, sich nicht davor scheuen sollten, Überprüfungen auch bei sich vornehmen zu lassen.
Mutmasslicherweise nun mussten die vor allem in der Anfangsphase per 5. Dezember 2003 angefallenen extrem hohen externen Kosten von über CHF 6 Mio dazu aufgewendet werden, für die Nachlassgerichte Bilanzen und Status zu erstellen, die den Nachlassgerichten zur Verfügung standen, um die Nachlassstundung zu bewilligen.
Siehe dazu:
Unterlagen der Unifina Holding AG
3. Rechenschaftsbericht vom 26. Februar 2008
Liquidationsstatus per 31. Dezember 2007
Liquidationsstatus per 31. Dezember 2006
Liquidationsstatus per 31. Dezember 2005
Wie den Liquidationsstatus zu entnehmen ist, haben sich die geschätzten Konkursdividenden im Laufe der Jahre nach unten bewegt bis zum jetzigen Tiefpunkt von 1,5 %.
Die Frage stellt sich, weshalb anstelle der Nachlassgesuche nicht Anträge auf Konkurseröffnung gemacht wurde.
Zwischenfazit:
Die Seriosität der Arbeit von Herrn Rothenbühler wird damit nicht in Zweifel gezogen.
Trotzdem ist zu untersuchen, wie und wann derart immense externe Kosten aufgrund von welchen Entscheidungen und zu welchen Zwecken produziert worden sind.
Herr Rothenbühler mag mutmasslicherweise durchaus Opfer eines Systems geworden sein, in welches er sich eingelassen hat innert zu kurzer Zeit, ohne die Hintergründe zu kennen und zu prüfen.
Montag, Dezember 08, 2008
Projekt Vision AG im Konkurs - 24 Mio-Forderung von Dr. Zimmerli, Wenger Plattner Bern
Erb-Gruppe - CHF 24'410'261.80 Prozesskostenentschädigung zu Lasten Projekt Vision AG - Fragwürdiges Verhalten im Namen einer renommierten Anwaltskanzlei
CH-9322 Egnach, 8. Dezember 2008 - Der Vertreter des Liquidators der Unifina Holding AG, Dr. Christoph Zimmerli, fordert von der Projekt Vision AG, Egnach, über CHF 24 Mio aufgrund eines Urteils des Gerichtskreises VIII Bern-Laupen. Der diesem Urteil zugrunde liegende Prozess musste durch das Obergericht des Kantons Bern mangels Bezahlung des Kostenvorschusses als dahin gefallen erklärt werden.
Mit Urteil vom 11. Dezember 2007 hat der Gerichtspräsident 4 des Gerichtskreises VIII Bern-Laupen die Klage der Projekt Vision AG, vertreten durch Erwin Feurer, gegen den Liquidator der Unifina Holding AG, Dr. Fritz Rothenbühler, abgewiesen und die Bezahlung der Gerichtskosten von CHF 60'000.-- und einer Prozesskostenentschädigung von CHF 24'410'261.80 verfügt.
Aufgrund eines Anfechtungsanspruchs im Konkurs Rolf Erb hatte die Projekt Vision AG am 31. Januar 2007 Schadenersatzansprüche aus Sanierungs- bzw. Sachwaltertätigkeiten gegenüber Herrn Dr. Rothenbühler geltend gemacht.
Die Projekt Vision AG als Gläubigerin warf dem Sanierer Hans Ziegler und den Sachwaltern Herren Rothenbühler (Unifina Holding AG), Werder (Uniwood Holding AG) und Hardmeier (Herfina AG), vor, sie hätten das Vermögen der Erb-Gruppe, über die seit anfangs Dezember 2003 der Nachlass bzw. der Konkurs verfügt worden war, mutmasslicherweise „zum Schaden der Gläubiger zu schnell und zu billig verschleudert“.
Die Projekt Vision AG, deren Mittel von Anfang an begrenzt waren und die keinerlei Unterstützung von den übrigen Gläubigern oder Dritten in Anspruch nehmen konnte, versuchte vergeblich dieses Urteil am Appellationshof in Bern anzufechten, scheiterte jedoch daran, dass sie einen neuerlich geforderten Prozesskostenvorschuss nicht bezahlen konnte und am 27. August 2008 Konkurs anmelden musste, sodass mit Beschluss vom 12. September 2008 das Obergericht des Kantons Bern die Appellation als dahin gefallen erklären musste.
Dazu der Prozessvertreter der Projekt Vision AG, Erwin Feurer:
„ Die Rechtsgarantien der Schweizerischen Bundesverfassung sind in einem Fall von dieser Grössenordnung leider nicht ausreichend. So stand die Projekt Vision AG von Anfang an einer weit überlegenen Beklagtschaft gegenüber und sie konnte ihre Rechte mangels ausreichender finanzieller Mittel in keiner Weise geltend machen.
Der Ausgang dieses Prozesses kostet zwar sehr viel, inhaltlich ist so jedoch niemandem gedient, da die Projekt Vision AG unbedingt das Verfahren hätte weiterziehen wollen, was sie jedoch im Rahmen unserer Rechtsordnung nicht konnte.
Ich bin sogar der Überzeugung, dass von einem patentierten Anwalt im Rahmen der Schweizerischen Standesregeln für Anwälte erwartet werden dürfte, dass er eine derart hohe Prozesskostenentschädigung von über CHF 24 Mio nicht persönlich dem Richter überreicht und diese Forderung in dieser Höhe jetzt auch noch als Anwalt von Wenger Plattner, Bern, einem der renommiertesten Anwaltsbüros der Schweiz, wenn nicht von Europa, im Konkurs der Projekt Vision AG geltend macht.“
Freitag, Dezember 05, 2008
Pressekonferenz vom 5. Dezember 2003 - Meisterhafter Schachzug von Hans Ziegler und seinen Sachwaltern?
"die Erb-Gruppe gibt es nicht mehr"
und dass
"eine Differenz von 400 Millionen Franken zwischen dem Mittelabfluss und dem Geld, das bei der CBB angekommen sei"
festgestellt wurde.
Mit dieser Unterstellung, die sich bis heute als völlig unbegründet erweisen sollte, hat er die die Verantwortlichen und Inhaber der Erb-Gruppe diffamiert, kriminalisiert und per sofort in die Hände der Staatsanwaltschaft ausgeliefert.
Für einen bestens funktionierenden Liquidationsmarkt war damit der Weg frei für
eine faktische Übernahme der Erb-Gruppe zum Nulltarif.
Anstelle des ihm erteilten nachhaltigen Sanierungsauftrags, für den er sich am 24. November 2003 arbeitsvertraglich weitestgehende Freiheiten und CHF 1 Million ausbedingte, hat er sich
nach wenigen Tagen einen anderen Auftrag gegeben, den er sich selbst definiert hat (Interview Tagesanzeiger vom 02.07.2004).
Unter dem Titel
"Sanierer-Gespann rückt vor"
beschreibt die Visual Finance vom 23. Februar 2004 die Situation auf dem Liquidationsmarkt:
"Da die erwähnten Persönlichkeiten bereits in vielen anderen Restrukturierungen mitwirk(t)en, scheint es, als hätten sich in den letzten Jahren gewisse feste Strukturen für derartige Restrukturierungen gebildet."
Donnerstag, November 20, 2008
Park Vision AG wird aktiv anstelle der Projekt Vision AG durch Forderungsabtretung
Der Bezirksgerichtspräsident hat das Begehren der Park Vision AG den übrigen Klägerinnen und den Beklagten zur Stellungnahme unterbreitet. Der Entscheid über den Prozesseintritt der Park Vision AG ist noch ausstehend.
Aufgrund der gleichen Legitimation wird die Park Vision AG sämtliche Rechtsmittel ausschöpfen, um die von der Projekt Vision AG eingereichten Strafanzeigen gegen Sanierer und die Sachwalter der Erb-Gruppe weiterhin aufrecht zu erhalten.
Das Obergericht des Kantons Zürich hat mit Beschluss vom 31. Oktober 2008 (versandt am 17. November 2008) den Antrag der Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich, auf die von der Projekt Vision AG erhobene Strafanzeige vom 1. Februar 2007 nicht einzutreten, gutgeheissen und Nichteintreten beschlossen, wonach gegen die Herren Dr. Fritz Rothenbühler, Dr. Michael Werder und Hans Ulrich Hardmeier keine Strafuntersuchung eröffnet wird.
Die Park Vision AG ist an der Prüfung und Vorbereitung eines Rekurses gegen diesen Beschluss und wird voraussichtlich dieses Rechtsmittel innert 20 Tagen seit Zustellung einlegen.
Als zentrales Anliegen der Park Vision AG mit Sitz in St. Gallen bezeichnet deren einziger Verwaltungsrat und Geschäftsführer, Erwin Feurer, das Ingangsetzen der Untersuchung und die Klärung der Hintergründe der Tätigkeiten der verantwortlichen Organe der Erb-Gruppe vor, während und nach dem Zusammenbruch gegen Ende 2003.
Gestützt auf den vom Konkursamt Frauenfeld am 9. Januar 2006 ausgestellten und nun von der Park Vision AG mittels Weiterzession erworbenen Anfechtungsanspruchs
2. Verwertung diverser Aktiven
a) Schadenersatzansprüche aus Sanierungs- bzw. Sachwaltertätigkeiten gegenüber:
- Ziegler Hans
- Holenstein Stefan
- Dr. Michael Werder, Zürich
- Fritz Rothenbühler, Bern
- Hans Ulrich Hardmeier, Zürich
fordert die Park Vision AG, bzw. deren Vertreter, Erwin Feurer, umfassende und vollständige Akteneinsicht in sämtliche Entscheidungsgrundlagen der fraglichen Zeit und ausreichende Klarheit und Transparenz.
Der Vertreter der Park Vision AG, Erwin Feurer, ist sich bewusst und möchte dies ausdrücklich festgehalten haben, dass für allfällig in diesem Zusammenhang vermutete und unterstellte Straftatbestände die Maxime der Unschuldsvermutung gilt.
Samstag, März 10, 2007
Schadenersatzklagen über SFR 2,4 Mia und Strafanzeigen gegen Sanierer und Sachwalter des Erb-Konzerns
Neuesten Einschätzungen und Analysen zufolge hätte der Erb-Konzern gerettet oder zumindest in einem angemessenen Nachlassverfahren erhalten werden können; die Ergebnisse der Liquidationsarbeit durch die verschiedenen Sachwalter sind dermassen dürftig und lassen bescheidenste Dividenden erwarten, was den Schluss nahelegt, dass jede andere Lösung von mehr Erfolg geprägt gewesen wäre.
Was ist geschehen und was passiert weiter?
Der Firmengründer und Pionier Hugo Erb starb am 8. Juli 2003 im Alter von 85 Jahren (Buch "Hugo Erb 1918 - 2003" unter www.lulu.com/content/527463).
Die einzigen Aktionäre und damit Alleininhaber des strategisch vernünftig diversifizierten Milliardenkonzerns mit 4 Holdings, über 80 hervorragend positionierten und bis und mit 2003 hochrentablen Einzelfirmen mit insgesamt über 4500 hochmotivierten Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mehr als SFR 4,5 Mia, Rolf und Christian Erb, erkannten den Sanierungs- und Restrukturierungsbedarf rechtzeitig und stellten den als Topsanierer bekannten Hans Ziegler als CEO ein, mit dem Auftrag, die Erb-Gruppe nachhaltig im Interesse der Mitarbeiter, Lieferanten, Banken etc. zu sanieren.
Herr Ziegler gab sich ohne seriöse Prüfung und Analyse "einen andern Auftrag" (Interview im Tagesanzeiger vom 2. Juli 2004: "Den neuen Auftrag habe ich mir nach wenigen Tagen selbst definiert."). Damit meinte er anstelle des ihm erteilten Sanierungsauftrags einen rigorosen und bis heute in seinen Auswirkungen katastrophalen Liquidationsauftrag gegen den Willen der Firmeneigentümer.
Um die Firmeneigentümer komplett und nachhaltig auszuschalten, stellte er am 3. Dezember 2003, rund 4 Wochen (!) nach seinem Stellenantritt, in einer gross angelegten Medien- und Pressekonferenz die bis heute nicht nachgewiesene Behauptung auf, in der Kasse würden SFR 400 Mio fehlen und dass er davon ausgehe, dass die Gebrüder Erb diese in den eigenen Sack gesteckt hätten.
Diese Rufmordkampagne zwang die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich zum Handeln und nahm den Eigentümern jeglichen aufgrund ihres Knowhows und ihrer Kompetenz dringend notwendigen Einfluss auf das weitere Geschehen der Erb-Gruppe.
Weiter scheute er nicht davor zurück, eine Komplottbildung im Vorfeld der von ihm angestrebten Liquidation mit den späteren Sachwaltern Hardmeier (Herfina AG), Werder (Uniwood Holding AG) und Rothenbühler (Unifina Holding AG) zu organisieren, mit dem Zweck den Erb-Konzern rasch zu zerschlagen und zu zerstören. Ohne sorgfältige Prüfung und ohne Einholen von Gegenofferten wurden substantiell wertvolle Teile der Erb-Gruppe viel zu billig und viel zu schnell verschleudert, eine Wert- und Vermögensvernichtung von gigantischem Ausmass nahm seinen Lauf.
In der Management-Zusammenfassung vom 8. Juli 2006 (siehe archives 07/08/06 in diesem blog) sind die wesentlichen Vorwürfe detailliert aufgelistet, die zur Erhebung von Zivilklagen mit Schadenersatzforderungen über insgesamt SFR 2,4 Mia und Strafanzeigen an die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich gegen die Herren Ziegler, Hardmeier, Werder und Rothenbühler führten.
Die Projekt Vision AG, vertreten durch den einzigen Verwaltungsrat mit Einzelunterschrift, Erwin Feurer, hat sich am 9. Januar 2006 vom Konkursamt Frauenfeld den rechtmässigen Besitz sämtlicher Rechtsansprüche im Konkurs Rolf Erb abtreten lassen, insbesondere den Anfechtungsanspruch Schadenersatzansprüche aus Sanierungs- und Sachwaltertätigkeiten gegenüber Ziegler Hans, Holenstein Stefan, Dr. Michael Werder, Zürich, Fritz Rothenbühler, Bern, und Hans Ulrich Hardmeier, Zürich. Die Abtretung war an die Bedingung geknüpft, dass gerichtliche Geltendmachung binnen einer Frist bis 31.07.2006 erfolgt.
Sämtliche Klagen zivilrechtlicher und strafrechtlicher Natur sind von der Projekt Vision AG fristgerecht und ordnungsgemäss bei den zuständigen Gerichten eingereicht und rechtshängig gemacht worden. Dass dies nicht eitel Freude sondern vehementen Widerstand der Beklagten hervorruft, war zu erwarten. Es zeugt aber von einem eigenartigen Rechtsverständnis der betreffenden Sachwalter, dass sie der Meinung sind, ihre Arbeit dürfe nicht überprüft werden und zu den erhobenen Vorwürfen seien sie keinerlei Rechenschaft schuldig. Sie verstecken sich dabei hinter Art. 5 SchKG, wonach der Kanton für den Schaden haftet, den die Beamten und Angestellten, ihre Hilfspersonen, die ausserordentlichen Konkursverwaltungen, die Sachwalter, die Liquidatoren, die Aufsichts- und Gerichtsbehörden sowie die Polizei bei der Erfüllung der Aufgaben, die ihnen das Gesetz zuweist, widerrechtlich verursachen und der Geschädigte gegenüber dem Fehlbaren keinen Anspruch hat.
Die Projekt Vision AG hat jedoch sowohl die Zivilklagen als auch die Strafanzeigen dahingehend aufgebaut, dass die Herren Ziegler, Werder, Hardmeier und Rothenbühler nicht nur in ihrer Funktion als Liquidatoren und Sachwalter zur Verantwortung gezogen werden sollen, sondern hauptsächlich und primär als Privatpersonen und Geschäftsleute beklagt und angeklagt werden.
Sonntag, Februar 25, 2007
"Tit for tat", Aug' um Aug', Zahn um Zahn.
Kommentar eines unbeteiligten Dritten
Dr. Michael Werder hat am Swissair-Prozess ausgesagt, dass man "Gleiches mit Gleichem vergelten" muss.
Ich bin nicht der Meinung, dass dies der Menschheit letzter Weisheitsschluss ist. Die Natur handelt nicht danach. Die Evolution hat nach der Suche der Komplexität, dem Ziel Gottes, dem Menschen die Bestimmung über sich selbst gegeben. Als letzte Konsequenz kann der Mensch selbst bestimmen, ob er überlebt und damit die Menschheit einen Schritt näher bringen kann zu Gott, zur Komplexität oder zur Einheit aller Möglichkeiten.
Entscheidet er sich zur Vergeltung mit Gleichem für Gleiches, für Zahn um Zahn, für Auge um Auge, ist dies der Untergang der menschlichen Zvilisation. Gott hat der Natur ein menschliches Antlitz gegeben, damit die Welt auf ihrem Weg zur Komplexität zu Gott finden kann und damit überlebt.
Handeln wir nicht danach, ist das Experiment Mensch ein fruchtloses Streben der Natur gewesen und wir alle verdienen keine Zukunft.
Warum Menschen in einer gewissen Situation so handeln und nicht anders, ist schwer von Aussenstehenden, die nicht dabei waren, zu beurteilen. Im nachhinein ist immer jeder klüger; ob er es selbst besser gemacht hätte, ich wage es zu bezweifeln. Deshalb richte nicht, bevor du selbst deinen Finger gegen dich gerichtet hast.
Was den Menschen vom Tier unterscheidet, ist die Fähigkeit der Demut. Dies ist keine Schwäche der Natur, beziehungsweise des Menschen.
Nein, es ist einer der grossen geschichtlichen Lebensinhalte, der uns Menschen zur Speerspitze und Krönung der erdgeschichtlichen Evolution gemacht hat und der uns, sofern wir ihm treu bleiben, vor dem sonst sicheren Untergang bewahren wird.
Samstag, Februar 24, 2007
Happy birthday Hugo Erb
Heute feiern wir Deinen Geburtstag bescheiden, jedoch in tiefer persönlicher Hochachtung und Verehrung für Dich und trotz allem auch für Dein Lebenswerk; bei Deinem nächsten, dem 90sten lassen wir die Musik dann wieder spielen hoffentlich mit allem, was dazu gehört.
Sei froh, dass Du das Theater nach Deinem Tod nicht "live" miterleben musstest: Eine abscheuliche Rufmordkampagne verbunden mit einer widerlichen Komplottbildung hat eine in keiner Art und Weise überzeugende Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen, um gegen Deine Söhne zu ermitteln. Der Sanierer und die Sachwalter haben nichts ausgelassen, um Dein Lebenswerk zu zerstören.
Die von Dir geschaffenen Arbeitsplätze vor allem im Autogeschäft bröckeln ab aufgrund von Fehlentscheiden der Konkursverantwortlichen.
Dein Testament und letzter Wille wird mit Füssen getreten und in keiner Weise respektiert; der Eugensberg soll doch tatsächlich Deinen Enkelkindern wieder weggenommen werden.
Zeig mal Deinen Unmut und setz ein Zeichen; lass es ruhig etwas donnern: Vielleicht könntest Du nächste Woche den Rücktritt der Zürcher Staatsanwaltschaft anzetteln nach dem Riesendebakel und der Blamage, die sie im Swissairprozess eingefangen hat.
Trotz allem wollen wir nicht nur klagen, es gibt auch erfreuliches zu berichten: Deine Enkel gedeihen prächtig dank der perfekten Fürsorge und Pflege durch ihre Mutter und Deine Söhne schlagen sich bewundernswert und tapfer trotz der unaufhörlichen Anfeindungen von allen Seiten.
Grüsse auch an Deinen Weggefährten im Leben und im Tode, Albert Manser, und wie gesagt, nächstes Jahr feiern wir Deinen Geburtstag wieder, wie es sich gehört.
Im Namen der blogspot-Redaktion
Erwin Feurer
PS: 1. Herzliche Gratulation auch an Pfarrer Ernst Sieber, der heute seinen 80sten feiert.
2. Das Buch "Hugo Erb 1918 - 2003" wird immer mehr beachtet und gelesen.
Donnerstag, Februar 15, 2007
Strafanzeigen gegen Sanierer und Sachwalter der Erb-Gruppe eingereicht
Der Reigen der Strafanzeigen, der von Herrn Werder mit einer Strafanzeige gegen den Geschäftsführer der Projekt Vision AG, Erwin Feurer, wegen übler Nachrede und Nichtverhinderung einer strafbaren Veröffentlichung Ende 2006 eingeleitet wurde,wird damit fortgesetzt. Nach weiteren Repressionen hat sich die Projekt Vision AG nach langem Zuwarten und reiflicher Überlegung zu diesem Schritt entschlossen.
Der Ball ist damit bei der Staatsanwaltschaft Zürich; eine Ausweitung der Untersuchungen dürfte nicht mehr zu umgehen sein.
Samstag, Februar 03, 2007
Finanzdirektion des Kantons Zürich lehnt Rekurs der Projekt Vision AG betreffend Aufhebung der Steuersperre Dr. Michael und Patricia Werder ab
Gegen diesen Entscheid erhob die Projekt Vision AG am 14. November 2006 Rekurs mit dem Antrag, die Durchbrechung der Datensperre bei Herr und Frau Werder sei zu bewilligen und die geforderten Steuerauskünfte seien zu erteilen.
Die Finanzdirektion des Kantons Zürich hat nun am 1. Februar 2007 diesen Rekurs abgewiesen und begründet den ablehnenden Entscheid im wesentlichen damit, dass Dr. Michael Werder als Liquidator der Uniwood Holding AG nicht haftbar gemacht werden könne. Sie stützt sich dabei auf Art. 5 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG), wonach der Kanton für den Schaden hafte, den die Beamten und Angestellten, die Sachwalter, die Liquidatoren, die Aufsichts- und Gerichtsbehörden sowie die Polizei bei der Erfüllung der Aufgaben, die ihnen das Gesetz zuweist, widerrechtlich verursachen und fügt bei, dass der Geschädigte gegenüber dem Fehlbaren keinen Anspruch habe.
Des weiteren habe die Rekurrentin, die Projekt Vision AG, nicht glaubhaft gemacht, dass und inwiefern sie in der Verfolgung von Rechten gegenüber den Rekursgegnern behindert wäre, wenn sie keinen Einblick in deren Steuerausweis nehmen könnte.
Da die Projekt Vision AG Herrn Werder nicht nur als Liquidator eingeklagt hat, sondern auch als Privatperson und Geschäftsmann, wird sie gegen den vorliegenden Entscheid Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich einreichen.
Freitag, Januar 26, 2007
Aktenedition/Hausdurchsuchung bei der Projekt Vision AG
Der Geschäftsführer der Projekt Vision AG, Erwin Feurer, ist der Pflicht zur Herausgabe der Unterlagen nachgekommen; faktisch wurde dennoch eine eigentliche Hausdurchsuchung durchgeführt, bei der in der Folge diverse Unterlagen und die elektronischen Daten und Datenträger beschlagnahmt wurden.
Erwin Feurer zu diesem Vorfall: Obwohl das Verhalten der beauftragten Organe korrekt und einwandfrei war, wehre ich mich gegen diese unnötige Einflussnahme in die Arbeit der Projekt Vision AG. Ich sehe darin einen weiteren Einschüchterungsversuch, der die Arbeit der Projekt Vision AG behindert und verzögert. Da dieses Vorgehen ganz im Interesse der von der Projekt Vision AG eingeklagten Sachwalter ist, schliesse ich diesbezügliche Absprachen und an sich nicht statthafte Verbindungen der Sachwalter mit der Staatsanwaltschaft nicht aus.
Die Projekt Vision AG wird ihre Arbeit weiterführen.
Mittwoch, Januar 10, 2007
Strafklage Werder vs. Feurer
Der verantwortliche Geschäftsführer der Projekt Vision AG, Erwin Feurer, war gestern, am 9. Januar 2007, zur Einvernahme als Angeschuldigter betreffend übler Nachrede und Nichtverhinderung einer strafbaren Veröffentlichung beim Bezirksamt Kreuzlingen vorgeladen. Vorausgegangen war eine Strafanzeige des Sachwalters Michael Werder gegen Erwin Feurer.
Eine gerichtliche Be- und Verurteilung der vorgeworfenen Straftaten ist zu erwarten.
Im Zentrum der Verteidigung von Erwin Feurer stehen der Wahrheits- und Tatsachenbeweis hinsichtlich der in den kürzlich eingereichten Zivilklagen sowohl Sanierer Ziegler als auch den Sachwaltern Werder, Hardmeier und Rothenbühler vorgeworfenen Misswirtschaft verbunden mit einer allfälligen persönlichen Bereicherung.
Diese Arbeit ist sehr aufwändig und schwierig, da der Zugang zu den Akten aus verschiedenen Gründen erschwert ist. Um dieses Dilemma abzuschwächen, wird Feurer voraussichtlich ebenfalls zum Mittel einer Strafanzeige gegen Sanierer und Sachwalter greifen müssen.
Mittwoch, Dezember 20, 2006
Donnerstag, Dezember 14, 2006
Zivilklagen gegen Sachwalter der Herfina AG und Uniwood Holding AG eingereicht
Die Schadenersatzforderungen aufgrund der unterstellten Beihilfe ev. Anstiftung zur ungetreuen Geschäftsbesorgung bei den Tätigkeiten des mit der Sanierung des Erb-Konzerns beauftragten Herrn Hans Ziegler belaufen sich gegen Herrn Hardmeier auf SFR 400 Mio und gegen Herrn Werder auf SFR 183 Mio.
Zudem wird beiden Sachwaltern unter anderem vorgeworfen, Teile des Erb-Konzerns viel zu schnell, ohne sorgfältige Prüfung und Einholen von Gegenofferten, und ausserdem zum Schaden der Gläubiger viel zu billig verkauft zu haben.
Ob diese Klagen aufrecht erhalten werden können, wird weitgehend davon abhängen, ob die Klägerin, die Projekt Vision AG, die zu erwartenden hohen Kostenvorschüsse wird leisten können. Diesbezügliche Gespräche mit den übrigen Gläubigern haben bis heute zu keinem Ergebnis geführt; eine externe Prozesskostenfinanzierung ist jedoch nicht ausgeschlossen.
Mittwoch, Dezember 13, 2006
Strafklage gegen Blog-Redaktor: Blog weiterführen? Ja/Nein ??
Die Redaktion ist nach Prüfung der rechtlichen Situation zur Überzeugung gelangt, dass die freie Meinungsäusserung nicht eingeschränkt werden darf, zumal es nie ihre Absicht war, irgendeine Person im Umfeld der Aufarbeitung des Zusammenbruchs der Erb-Gruppe zu beleidigen oder gar zu verleumden.
Unser blogspot wird demzufolge reaktiviert und gerade die Vorzüge dieses Mediums, freie und unzensurierte Meinungsäusserung zu den vorgegebenen Themen, allenfalls auch anonym, werden wiederum zur Verfügung gestellt und gepflegt. Wir bitten Sie, weiterhin sachliche und sachbezogene Kommentare und Informationen abzugeben und werden diese wie bis anhin veröffentlichen.
Wir werden uns bemühen, Sie noch aktueller mit Fakten und News zum Fall Erb zu informieren.
Für Ihre vergangene und zukünftige Mitarbeit danken wir Ihnen.
Samstag, November 25, 2006
Buch: "Hugo Erb 1918-2003" NEU: Jetzt als Taschenbuch-Ausgabe für nur Franken 21.--

NEU: Das packende Buch über das Leben von Unternehmer-Pionier Hugo Erb gibt es jetzt als Taschenbuch Ausgabe für nur Franken 21.- !
Ganz einfach über das Internet zu bestellen, auf www.lulu.com/content/527463
Die Hardcover Ausgabe oder der praktische Download ist aber nach wie vor. Erhältlich unter: www.lulu.com/content/366757
Dienstag, November 07, 2006
Dr. Michael Werder reicht Strafklage gegen Erwin Feurer ein
Sonntag, Oktober 29, 2006
Zivil-Klage gegen ehemaligen CEO Hans Ziegler der Erb-Gruppe über 1,243 Milliarden Franken eingereicht
Die KLage steht im Zusammenhang mit den, nach dem Zusammenbruch der Erb-Gruppe, festgestellten finanziellen Ungereimtheiten bei den Sanierungsbemühungen durch den eingesetzten CEO Hans Ziegler und der folgenden umstrittenen Sachwaltertätigkeiten. Soll aber auch untersuchen, warum Hans Ziegler der von den Gebrüdern Christian und Rolf Erb als Sanierer eingestellt wurde, sich nach wenigen Tagen der Tätigkeit einen neuen "eigenen Auftrag" gegeben hat, die Erb-Gruppe anstatt zu sanieren, als Ganzes zu liquidieren.
Samstag, Oktober 21, 2006
Mittwoch, Oktober 18, 2006
Rundschau-Bericht des Fernsehen DRS zur 2,4 Milliarden-Klage von Erwin Feurer gegen die Sachwalter des Erb-Konkurses
Dienstag, Oktober 17, 2006
Externe Beraterkosten & -aufwendungen bei der Sachwalter- und Insolvenzverwaltungstätigkeit
Im Erb-Konkus betrug allein bei der Unifina Holding AG (wie aus dem Rechenschaftsbericht von Sachwalter Fritz Rotenbühler vom Anwaltsbüro Wenger Plattner zu entnehmen ist) der Aufwand für externe Beratungskosten 5'930'531.-- Franken, also 5 mal mehr, als die eigentllichen Sachwalterkosten von 1'185'000.-- Franken. Im ganzen Erb-Konkurs (es fehlt eine konsolidierte Rechnung!?) dürften über 23 Millionen Franken an externen Beraterkosten bis heute bezahlt worden sein.
Stossend ist dabei, dass diese extrem hohen Beraterkosten im überwiegenden Teil nicht im Wettbewerb, sondern direkt an bestimmte Personen oder Firmen vergeben wurden.
Ob all diese Ausgaben im besten Interesse der Gläubiger notwendig gewesen sind bleibe dahingestellt. Jedenfalls drängt sich allein durch die Höhe der Summe der Verdacht auf, dass auf diese Weise Gelder der Gläubiger leichtfertig, ohne übergeordnete Kontrolle, selbstgefällig und sicher nicht immer sachgerecht und sparsam verteilt worden sind und immer noch verteilt werden.
Eine externe und öffentliche Untersuchung der Sachwaltertätigkeit im Konkursfall Erb könnte angesichts der wachsenden Kritik und dem bescheiden Resultat der verantwortlich zeichnenden Herren: Hans Ziegler, Hansulrich Hardmeier, Dr. Michael Werder und Fritz Rothenbühler in deren eigenem Interesse sein.
Montag, Oktober 02, 2006
Hätte die Erb-Gruppe gerettet werden können?
und Konkursrecht der Universität Zürich: "Das Schicksal der Swissair wäre nicht besiegelt gewesen, hätte die Schweiz ein Konkursrecht nach US-Vorbild. Damit hätte die Airline selbstverständlich gerettet werden können." Ob die Gläubiger bei der laufenden Liquidation nach Schweizer Recht besser fahren, bezweifelt Prof. von Isaak Meier
Dies trifft hochgradig auch für die Erb-Gruppe zu. Die Erb-Gruppe war im Gegensatz zur Swissair operativ als ganze Gruppe rentabel, sie hatte bis zum Schluss operativ Geld verdient und hätte niemals in Konkurs gehen dürfen. Die Unterbilanz
der Erb-Gruppe kam im Wesentlichen zu Stande, durch massiven Mittelabfluss in unrentables Auslandgeschäft, das jedoch nicht für entstandene Verluste aufgewendet werden musste, sondern für Kreditrückzahlungen bei den Banken.
Unter "Chaper 11" hätte die Erb-Gruppe unter Aufsicht eines Insovenzrichters, als ganze Gruppe eigenständig weiter operieren können und so Schuldenkürzungen,
Lohn- und andere Konzessionen aushandeln und mit dem operativen Gewinn der einzelnen
profitablen Tochtergesellschaften Schulden zurückzahlen können. Durch die eingetretene Liquiditätskrise und dem daraus gefolgten Nachlass- und Konkurs wurden
so nicht nur grosse Werte zerstört sondern auch Schaden den Gläubigern zugefügt.
Diese Entwicklung wurde durch das Schweizerische Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
begünstigt. Insbesondere fehlte eine Koordination der Tätigkeit der einzelnen Sachwalter und Konkursbeamten auf Gruppenebene, da jeder auf seine Kosten und seinen Ertag schaute, ohne Rücksicht auf die Gesamtinteressen der einzelnen Gläubiger, obwohl diese auch gruppenübergreifende Kredite ausstehend hatten. Wie bei der Rechnungslegung eines grösseren Konzerns zwingend eine Gesamtkonolidierung notwendig ist, hätte bei der Erb-Gruppe ebenso zwingend bei der Liquidation/Sanierung, eine konsolidiertes Vorgehen (sprich richertliche Ueberwachung) stattfinden müssen. Im Fall Erb hat diese Rechtsunsicherheit, die Sachwalter und Konkursbeamten nicht nur überfordert, sondern wahrscheinlich auch begünstigt; nur ihr Eigeninteresse zu sehen, was dazu führte, dass diese zu Lasten der Gläubiger wissend oder unwissend Misswirtschaft betrieben, grosse unnötige Kosten verursacht haben und so nur ein mehr als kümmerliches Liquidationsresultat für die Gläubiger erwirtschaften konnten.
Donnerstag, September 21, 2006
Die Thurgauer Zeitung schreibt am 21. Sept. 2006
Das Thurgauer Verwaltungsgericht ordnet beim Schloss Eugensberg 7000 Quadratmeter Land der Bauzone zu. Wer immer die Besitzer des Schloss Eugensberg sein werden, sie haben nun definitiv die Möglichkeit, das Land unmittelbar neben den bestehenden Liegenschaften zu bebauen. Dies entschied das Verwaltungsgericht in seinem Urteil von Mitte September und hob damit das Urteil des Departementes für Bau und Umwelt vom
November 2005 auf, "die Bauzone Sandegg sei nicht zu genehmigen respektive auszuzonen". Nach einem jahrelangen Streit hat die Familie Erb nun also den Streit um 7000 Quadratmeter Land gewonnen. Dies teilt Erwin Feurer, interimistisch mit der Verwaltung von Schloss Eugensberg beschäftigt, der TZ am Dienstag mit. Zur Werterhaltung: Das Bauland befindet sich zwischen Wohnhaus und Eingangstor und umfasst die ehemalige Gärtnerei des Schlosses. Die Familie Erb habe 1998 mehrere 100'000 Franken als Bestandessicherung in die Erschliessung des Landes gesteckt, sagt
Feurer. Daran könne man erkennen, wie wichtig der Familie der Erhalt des Schlosses
gewesen sei. Die Gemeinde Salenstein hatte die 7000 Quadratmeter Land der Bauzone zugeordnet und gegenüber dem DBU den Zonenplan verteidigt. Rolf Erb lässt sich per Fax folgendermassen zedieren: "Ich bin über das Ergebnis höchst befriedigt, eröffnet
doch dieses Urteil für die Zukunft von Schloss Eugensberg, wie sie auch immer sein mag, neue Entwicklungsmöglichkeiten und stellt eine nicht unerhebliche Wertsicherung und Werterhaltung dar." Zum Schloss Eugensberg gehören insgesamt 85 Hektaren Land. Von der Diskussion ist die Burgruine Sandegg die im Sommer eingestürzt ist und damit den Thurgauer Rundwanderweg unpassierbar machte (die TZ berichtete), nicht betroffen. Wie Erwin Feurer sagte, habe er die wichtigsten Sicherungsmassnahmen veranlasst, die Sachwalter und Gläubiger von Erbs sowie die Staatsanwaltschaft aber blockierten die Gelder für eine Sanierung der so genannten Lustkanzel. Ausserdem stehe ein Entscheid der Rekurskommission der Gebäudeversicherung aus, der vielleicht eine Wiederherstellung erlauben könne. (kat.)
Dienstag, September 19, 2006
Schloss Eugensberg
Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau entscheidet zu Gunsten von Schloss Eugensberg
Mit Gerichtsurteil vom 16. August 2006, das am 15. September 2006 publiziert wurde, hebt das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau den Entscheid des Departements für Bau und Umwelt, vom 9. November 2005: „Die Bauzone Sandegg Sa sei nicht zu genehmigen, respektive auszuzonen“ auf. Damit bleiben dem Schloss Eugensberg 7000 m2 wertvolles Bauland und Bausubstanz für die spätere Weiterentwicklung erhalten.
Die Familie Erb, respektive die Besitzer von Schloss Eugensberg, Nicolas & Alexander Sheridan haben damit in einem jahrelangen Streit um die Erhaltung der Bauzone Sandegg rechtliches Gehör gefunden und danken der Gemeinde Salenstein für ihre Unterstützung.
Rolf Erb meint dazu: „Ich bin über das Ergebnis höchst befriedigt, eröffnet doch dieses Urteil für die Zukunft von Schloss Eugensberg, wie sie auch immer sein mag, neue Entwicklungsmöglichkeiten, und stellt eine nicht unerhebliche Wertsicherung und Werterhaltung dar.“
Mittwoch, September 06, 2006
Buch: "Hugo Erb 1918-2003" Jetzt bestellen!
Mittwoch, August 30, 2006
Der Landbote vom 30. August 2006 schreibt: Termin vor Friedensrichter
von drei Sachwaltern 2,4 Milliarden Franken Schadenersatz (Landbote vom 4. August).
Sein Argument: Diese hätten Erb-Tocherfirmen unter Wert verkauft und damit Gläubiger wie ihn geschädigt.
Gestern war für den Freund der Familie Erb Friedensrichtertermin. Feurer traf dort
Hans Ziegler.Eine Einigung wurde nicht erzielt. Ziegler äusserte sich laut Feurer auch nicht zu den Vorwürfen. Feurer gab sich dennoch zufrieden und will nun Klage einreichen. Heute steht der Friedensrichtertermin mit Sachwalter Hans Ulrich Hardmeier an, nächste Woche folgen jene mit den Sachwalter Fritz Rothenbühler und Michael Werder. (wä)
RE: Interview mit Rolf Erb im Landbote vom 30.8.2006
Titel: "Wo bleibt die Moral der Sachwalter?"Rolf Erb kritisiert in seinem ersten Zeitungsinterview seit dem Untergang des Erb Imperiums die Sachwalter scharf. Er räumt auch eigene Verantwortung für die Firmenpleite ein. Interview "Der Landbote" vom 30. August 2006 von Reto WaeckerliWie geht es Ihnen und Ihrer Familie?Sie beginnen mit einer Frage, die ich nicht gerne beantworte. Aber es ist schon so, dass wenn man aus einem 14-Stunden-Arbeitsalltag herausgerissen wird, sich grosse physische und auch psychische Probleme einstellen. Dazu kommt der permanente Druck der Sachwalter, der instrumentalisierten Staatsanwaltschaft und der kritischen Presse. Grosse Sorgen mache ich mir zurzeit um meine Lebenspartnerin Daniela Sheridan, die völlig unvorbereitet und ohne jedes Verschulden in diese Geschichte hineingezogen wurde und jetzt daran zu zerbrechen droht. Sorgen machen wir uns auch, um die vierjährigen Zwillinge, die vor einer höchst ungewissen und wenig hoffnungsvollen Zukunft stehen.
Wie beurteilen Sie aus heutiger Sicht die Arbeit der drei Sachwalter?Wenn ich die Resultate sehe, kann ich damit nicht zufrieden sein. Ich wünschte mir, die Arbeit der Sachwalter würde genauso kritisch hinterfragt wie die unserer Familie. Ich glaube, es war ein Fehler, dass die Sachwalter nicht mit mir und meinem Bruder Christian zusammengearbeitet haben wie das sonst üblich ist. Ich bin überzeugt, dass man mit unserem Wissen und der Sachkenntnis der Dinge für die Gläubiger wesentlich bessere Ergebnisseerreicht hätte.Die Sachwalter haben auch die Vermögen Ihrer Lebenspartnerin und Ihrer Kinder im Visier.Bei mir ist halt nichts mehr zu holen. Ich kann nun aber gar nicht akzeptieren, dass die Sachwalter heute vor allem Frau Sheridan und meine Kinder angreifen indem sie versuchen, alle Rechtsgeschäfte, Schenkungen, Zuwendungen und Zahlungen, die ich und mein Vater privat in den letzten fünf Jahren vor meinem Konkurs gemacht haben, in die Konkursmasse der Erb-Gruppe zu ziehen, inklusive Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe. Besonders schmerzlich ist, dass es die Sachwalter bis heute ablehnen, auf unsere Verhandlungsbereitschaft einzutreten. Ich frage mich wo die Sozialkompetenz, Moral und Ethik bleibt, wenn man vierjährige Kinder einklagt und mit Forderungen konfrontiert, für die diese keine Schuld tragen und die sie ihr Leben lang nie mehr abzahlen können.
Ihr Elternhaus in Winterthur, die Villa Wolfensberg, ist unbewohnt. In welchem Zustand ist das Gebäude?Leider steht die traditionsreiche Villa Wolfensberg seit drei Jahren leer und zerfällt. Infolge der rechtlichen Auseinandersetzung und den erfolgten Kontosperren konnte sie weder verkauft noch unterhalten werden. Damit entsteht täglich Schaden, der schlussendlich von den Gläubigern bezahlt werden muss. Insbesondere die sanitären und elektrischen Anlagen und die Abwasserversorgung sind stark in Mitleidenschaft gezogen.
Das Zentrum Töss gehört nach wie vor Ihnen und Ihrem Bruder: Wie sind Ihre Pläne für das Gebäude?Das Zentrum Töss gehört der Schlosshof Immobilien AG. Die Firma war über 30 Jahre im Privatbesitz von Hugo Erb selig, und deren Aktien werden heute von meinen Kindern vertreten. Die Schlosshof AG hat am Untergang der Erb-Gruppe selbst über 12 Millionen Franken verloren und hat dadurch eine Unterbilanz. Die Ertragslage reichte aber aus um sie bis heute am Leben zu erhalten nicht aber, um alle notwendigen Sanierungen zu finanzieren. Zurzeit werden von Spezialisten die dringendsten notwendigen Sanierungsarbeiten zusammengestellt. Optisch haben wir in den letzten Jahren und Monaten versucht, dass äussere Erscheinungsbild mit kosmetischen Renovationsarbeiten zu verbessern. Eine Gesamtsanierung kostet je nach Standard zwischen vier und acht Millionen Franken. Das Beste wäre, wenn man das Zentrum verkaufen könnte. Aber durch den Angriff der Sachwalter, die versuchen die Schlosshof Immobilien AG ebenfalls in die Konkursmasse der Erb-Gruppe zu ziehen, ist das zum heutigen Zeitpunkt fast ein Ding der Unmöglichkeit: Jeder potenzielle Investor hofft, bei einer dann stattfindenden Konkurssteigerung, die Immobilien noch viel günstiger erwerben zu können.
Wie finanzieren Sie heute Ihr Leben und den Betriebsaufwand von Schloss Eugensberg?In der heutigen Situation ist es für mich unmöglich, wieder Einkommen zu generieren geschweige denn, eine Arbeitsstelle zu erhalten. Meine Lebenspartnerin, Frau Sheridan, musste von Freunden Darlehen aufnehmen, um überhaupt zu überleben. Für eine anständige Verteidigung fehlt der finanzielle Rückhalt. Aber wir versuchen trotzdem zu kämpfen. Das, so glauben wir, sind wir unseren Kindern schuldig. Im Eugensberg konnten wir glücklicherweise einen grossen Teil der Gebäulichkeiten (Bauernhaus, Seehaus, Melkerhaus, Sandegg, Rosenhaus, etc.) vermieten. Ebenso haben wir praktisch sämtliches Kulturland für die landwirtschaftliche Nutzung freigegeben und verpachtet. Diese Erträge reichen knapp, um die laufenden Unterhaltskosten zu bezahlen. So tritt wenigstens hier, bei diesem bedeutenden schweizerischen Kulturgut, kein unmittelbarer Schaden ein.
Zu Ihrer Funktion in der Erb-Gruppe: Laut Buchautor und Erb-Experte Thomas Buomberger waren Sie ab 1996 Konzernchef. Sie beschreiben ihre Rolle in Ihrem eigenen Buch viel zurückhaltender. Ist der verstorbene Treuhänder Albert Manser nicht ein allzu bequemer Sündenbock?Ich glaube nicht, dass ich in meinem Buch «Hugo Erb 1918-2003» Herr Manser als Sündenbock hingestellt habe. Dies war jedenfalls nicht meine Absicht, denn er hat auch viel Gutes für die Erb-Gruppe geleistet. Wer meinen Vater kannte, der weiss, dass er eine sehr starke Persönlichkeitwar, die leider nicht loslassen konnte und bis zum letzten Tag die Führung der Gruppe und insbesondere die Finanzen nicht aus der Hand gab. Es ist richtig, dass ich in den letzten Jahren, bedingt durch die Altersgebrechen meines Vaters und die beschränkte Mobilität meines Bruders Christian, der im Rollstuhl sitzt, die Firma gegen Aussen repräsentiert habe und auch praktisch alle Reisetätigkeiten wahrnehmen musste. Auch habe ich bei der Volcafé, bei der Uniwood und im Autoimportgeschäft zusammen mit den zuständigen Geschäftsführern und Generaldirektoren im operativen Bereich eine leitende Funktion ausgeübt. Dafür übernehme ich die Verantwortung wie ich auch nach dem Tod meines Vaters mit meinem Privatvermögen für die Bankenverpflichtungen der Erb-Gruppe gebürgt habe. In Winterthur ärgern sich manche über den Steuerausfall, der als Folge des Untergangs der Erb-Gruppe entstanden ist. Verstehen Sie das?Ich habe grosses Verständnis für den Ärger der Winterthurer Bevölkerung. Man darf dabei aber nicht vergessen, dass mein Vater jahrzehntelang einer der besten Steuerzahler der Stadt war. Dazu kommt, dass die Sachwalter teilweise auch selber für den Steuerausfall in Winterthur verantwortlich sind, weil sie Erb-Töchter an ausländische Konzerne verkauften, die heute dort Steuern zahlen, wo es für sie am günstigsten ist. Ebenfalls wäre zu prüfen, ob die nach dem Zusammenbruch der Erb-Gruppe noch geltend gemachten grossen Steuerforderungen von Kanton und Bund, gerechtfertigt waren: Denn die Sachwalter behaupteten ja, die Bilanzen der Erb-Gruppe seien zu gut dargestellt worden was nichts anderes bedeuten würde, als dass die Erb-Gruppe jahrelang zuviel Steuern bezahlt hätte. Auf der anderen Seite akzeptieren sie dann ohne «Wenn und Aber» die Nachsteuerrechnungen auf den «falschen» Bilanzen!
Die Wirtschaftszeitung «Cash» schrieb vergangene Woche, sie hätten mit Devisenspekulationen noch nach dem Untergang der Erb-Gruppe viel Geld verloren.Zum diesem Artikel möchte ich mich nicht im Detail äussern. Es handelt sich hier um tendenziöse und aus dem Zusammenhang gerissene Unterstellungen aus der Ecke des «Boulevard- Journalismus». Nur soviel: Die Vermögenswerte, Aktien, Devisen, etc., die ich seit dem 15. September 2002 für Daniela Sheridan und meine Kinder bei der Swissfirst Bank AG verwaltete, haben sich nachweisbar bis zum heutigen Tage mehr als nur verdoppelt trotz Sperre der Staatsanwaltschaft im Herbst 2004 und dadurch erzwungenem Stillstand meiner Tätigkeit.DER LANDBOTE
Reto Wäckerli
Besseren Schutz gegen Spam - jetzt bei dem neuen Yahoo! Mail .



