Dienstag, September 19, 2006

Schloss Eugensberg

                                                                

Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau entscheidet zu Gunsten von Schloss Eugensberg

 

Mit Gerichtsurteil vom 16. August 2006, das am 15. September 2006 publiziert wurde, hebt das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau den Entscheid des Departements für Bau und Umwelt, vom 9. November 2005: „Die Bauzone Sandegg Sa sei nicht zu genehmigen, respektive auszuzonen“ auf. Damit bleiben dem Schloss Eugensberg 7000 m2 wertvolles Bauland und Bausubstanz für die spätere Weiterentwicklung erhalten.

 

Die Familie Erb, respektive die Besitzer von Schloss Eugensberg, Nicolas & Alexander Sheridan haben damit in einem jahrelangen Streit um die Erhaltung der Bauzone Sandegg rechtliches Gehör gefunden und danken der Gemeinde Salenstein für ihre Unterstützung.

 

Rolf Erb meint dazu: „Ich bin über das Ergebnis höchst befriedigt, eröffnet doch dieses Urteil für die Zukunft von Schloss Eugensberg, wie sie auch immer sein mag, neue Entwicklungsmöglichkeiten, und stellt eine nicht unerhebliche Wertsicherung und Werterhaltung dar.“