Montag, April 27, 2009

Rolf Erb befragt von Charly Pichler

Artikel und Interview von Charly Pichler in den Kreuzlinger Nachrichten vom 23. April 2009:

Rolf Erb gibt Auskunft

Nicht alles, was man ihm coram publico vorwirft, entspricht den Fakten. Rolf Erb, ehemaliger Konzernleiter des Winterthurer ‘Erb-Imperiums’ in dezidiertem Statement.


Zum Vorgeschehen im Zeitraffer: Rolf Erb, Sohn des gleichnamigen Firmengründers Hugo Erb und Besitzer der Hugo Erb AG (Automobile und Immobilien), bewohnt mit zwei kleinen Söhnen und Partnerin seit 1991 Schloss Eugensberg in der Gemeinde Salenstein. Die Konkursverwalterin, die Firma Transliq AG im Verbund mit der Thurgauer Kantonalbank und anderen Interessenvertretern, setzen derzeit in wiederholtem Anlauf alles daran, um Rolf Erb und seine Familie aus dem auf ca. 60 Mio. Franken geschätzten Schloss (obwohl nicht mit Hypotheken belastet) rauszuklagen. Dies geschieht nicht zuletzt auf Antrag und Begehren der Gläubiger, deren Forderungssumme sich auf ca. 3,6 Mia Franken beläuft. Das Unterfangen dürfte aber so einfach nicht zu bewerkstelligen sein. Rolf Erb hatte Schloss Eugensberg, das seinerzeit noch durch die ‘Hugo Erb AG’ gekauft und an Rolf Erb weiterverkauft worden war, im Zuge der Erb-Regelung seines Vaters Hugo rechtmässig erworben und seinen damals ein Jahre alten Zwillingssöhnen vermacht mit lebenslangem Wohn- und Nutzungsrecht für sich und seinem Bruder Christian. Über den Frauenfelder Rechtsanwalt Matthias Hotz stellen nun die Gläubiger in einem initiierten Zivilprozess den Antrag, das Schloss müsse in die Konkursmasse zurückgeführt werden. Rolf Erb beantragte vor Bezirksgericht unentgeltliche Prozessführung, was, durch RA Hotz medienwirksam verbreitet, im Thurgau für Unmut sorgte. Rolf Erb erklärte sich so anerkennenswert wie couragiert bereit, unserm Blatt in einem mit Spannung erwarteten Exklusivinterview zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

«Wir wollen ein normales Leben!»

Charly Pichler im Gespräch mit Rolf Erb von der ehemaligen ‚Erb Automobildynastie’, der mit Partnerin und heute zwei Söhnen seit 1991 auf Schloss Eugensberg bei Salenstein wohnt.

Herr Erb, als wie massiv empfinden empfinden Sie die Kritik und wie berechtigt ist sie?

Ich werde nur kritisiert von Leuten, welche die Zusammenhänge nicht kennen. Das ist verständlich und damit muss ich leben. Das Wichtigste für mich ist der Zusammenhalt meiner kleinen Familie, allen Widernissen zum Trotz.

Wie haben Sie sich Ihr Leben eingerichtet seit dem bedauerlichen Niedergang des früheren Erb-Konzerns?

Das Leben ist für uns nicht einfach. In welcher Weise man uns versucht in die Enge zu treiben, haben ihre Leser sicherlich über die Jahre mitverfolgt. Vielleicht kann sich der eine oder andere vorstellen wie es ist, wenn man innerhalb weniger Wochen alles verliert, wofür man sein Leben lang gearbeitet hat. Was mich und meine Partnerin in all diesen Jahren trägt, sind natürlich die Kinder. Was mir persönlich hilft ist der Fakt, dass durch die Insolvenz unserer Gruppe kein Mitarbeiter und keine Mitarbeiterin seinen resp. ihren Arbeitsplatz verloren hat.

Ihre Gläubiger - Forderungssumme rund 3,6 Mia Franken - monieren, Sie hätten ihnen seinerzeit Konkursmasse entzogen, indem Sie Schloss Eugensberg Ihren Kindern vermachten - Ihre Stellungnahme?

Die Familie Erb hat vor gut 20 Jahren das leergestandene und heruntergekommene Schloss Eugensberg gekauft und dieses umfassend restauriert, mit einem Aufwand von über 20 Mio. Franken. In seiner letztwilligen Verfügung hat mein Vater kurz vor seinem Ableben sein privates Erbe geregelt und unter anderem Schloss Eugensberg seinen einzigen Enkeln zukommen lassen. Er bedachte dabei die Enkel nur mit dem «nackten» Vermögen, die Nutzniessung liess er bei mir und teilweise bei meinem Bruder Christian, der seit einem Autounfall querschnittsgelähmt ist. Die von meinen Gegnern verbreitete Darstellung ich hätte den Eugensberg kurz vor der Insolvenz übertragen, ist falsch.

Gemäss neustem Kollokationsplan wird nur ein Bruchteil der Gläubigerforderungen zugelassen, man redet diesbezüglich von insgesamt rund 530 Millionen Franken. Werten Sie diese für Sie ja eigentlich erfreuliche Tatsache, Herr Erb, als einen Sieg für Sie in gerechter Sache?

Ich möchte die Arbeit der Sachwalter nicht bewerten. In der Regel führt das Abweisen von Gläubigerforderungen zu Kollokationsklagen mit entsprechendem Mehraufwand für die Sachwalter. Dieser wird natürlich wiederum aus der Konkursmasse bezahlt. Den Forderungen stehen aber nur geringe Aktiven gegenüber, ca. 100 Mio; das dürfte der Tropfen auf dem heissen Stein sein, oder? Die tatsächlichen Aktiven der Hugo Erb AG wurden von der Transliq in ihrem Rechenschaftsbericht an die Gläubiger, am 31.1.2008 mit Franken 687’769.83 ausgewiesen. Ich weiss nicht wieviel davon heute noch vorhanden ist. Meiner Meinung nach dürfte dieser Betrag jedoch reichen, um die Forderungen der I. und II. Klasse-Gläubiger im Betrage von Franken 236’220.15 vollumfänglich zu befriedigen. Sollte sich die angestrebte Vindikations-Klage gegen Schloss Eugensberg als Misserfolg herausstellen, gibt es, wie die Transliq selbst in ihrem neuesten Rechenschaftsbericht schreibt, nichts mehr zu verteilen. Das heisst, die I. und II. Klasse-Gläubiger werden leer ausgehen.

Trifft es zu, dass nur allein Schloss Eugensberg 60 Mio wert ist und die Oldtimer Sammlung weitere 10 Mio?

Im Rahmen der von der Familie Erb geführten Vergleichsverhandlungen, in denen Schloss mit Inventar und Autosammlung offeriert wurde, haben die Parteien eine gemeinsame Schatzung in Auftrag gegeben. Diese stellte vor knapp 3 Jahren einen Verkehrswert für alle Schlossliegenschaften von 20,9 Mio. Franken fest. Das Konkursamt Steckborn schätzte den Wert der Autosammlung vor mehr als fünf Jahren auf ca. Franken 650’000.--.

Es geht aber auch um diverse weitere Liegenschaften in dem Kontext - welche sind das und wo sind sie?

Gemäss SchKG können in der Schweiz unter gewissen Voraussetzungen sämtliche Rechtsgeschäfte angefochten werden, welche 5 Jahre vor Konkurseröffnung getätigt wurden (Absichts-Pauliana). Unter diesem Titel haben die Hugo Erb AG und die Abtretungsgläubiger von meinen Kindern und ihrer Mutter sämtliche Vermögenswerte, auch solche die mit der Erb-Gruppe in keinem Zusammenhang stehen, verarrestiert und versuchen diese heute einzuklagen. In mehreren Prozessen verlangen sie in Dutzenden von Rechtsbegehren, beispielsweise, dass meine 6 1/2-jährigen Kinder für das Wohnen auf Eugensberg eine Miete von sage und schreibe bis heute 8,6 Mio. Franken bezahlen sollen.

Wie zufrieden oder unzufrieden sind Sie mit der Vorgehensweise der Konkursverwalterin, der Firma ‘Transliq AG’?

Die Transliq macht wie alle Sachwalter ihre Aufgabe. Sie hat dabei, wie alle privatwirtschaftlichen Insolvenzverwalter zwei Interessen: Einmal das Interesse der Kunden, sprich Gläubiger, dann aber auch ihr eigenes Interesse, sprich die Sachwalter-Honorare.

Dem Vernehmen nach soll die ‘Transliq AG’ die so genannten Patronatserklärungen nicht akzeptieren - Ihr Statement?

Zusammen mit meinem Bruder habe ich wenige Tage vor dem Nachlass der Erb-Gruppe, so zu sagen als letzte Tätigkeit für die Firma, die Bürgschaften der Erb-Gruppe zugunsten der CBB Holding AG zurück verhandelt. Dies war keine schwierige Aufgabe, da die Erb-Gruppe ja direkt und indirekt 90% der Aktien besass und damit die CBB-Gruppe kontrollierte. Ich kann nicht beurteilen, ob die Sachwalter hier Fehler gemacht haben. Es ist jedoch eigenartig, dass heute die wegverhandelte Patronatserklärung wieder ein Thema sein soll.

Unbefriedigte Gläubiger haben das Recht zur Klageerhebung innert 20 Tagen. Was kommt da noch auf Sie zu, womit rechnen Sie?

Ich gehe davon aus, dass der Kollokationsplan der Hugo Erb AG angefochten wird. Das war auch bei der Unifina Holding AG so, die Ende 2008 Ihren Kollokationsplan vorstellte. Das bedeutet neue Arbeit und Honorare für die Sachwalter. Zum Glück habe ich damit heute nichts mehr zu tun.

Der Frauenfelder Anwalt M. Hotz ging an die Öffentlichkeit mit der Behauptung, Sie liessen sich die anstehenden Prozesskosten vom Thurgauer Steuerzahler finanzieren…?

Es ist richtig, dass die Mutter meiner 6 1/2-jährigen Zwillinge für sich und ihre Kinder, vor Obergericht des Kantons Thurgau, gegen die erstinstanzlich abgelehnte Verfügung in Sachen unentgeltliche Rechtspflege, Rekurs erhoben hat. Die Kinder sind von den Sachwaltern mit mehreren Klagen belegt worden. Da das gesamte Vermögen der Mutter arrestiert wurde (obwohl dieses nicht im Zusammenhang mit der Erb-Gruppe stand), verfügt sie nicht über die Mittel, einen anwaltlichen Beistand zu bezahlen. Ihr Recht auf eine angemessene Verteidigung ist aber, wie für jeden Beklagten in der Schweiz, in der Bundesverfassung und auch in den europäischen Menschenrechten geschützt. Natürlich möchte der Gegenanwalt Matthias Hotz vom Frauenfelder Büro Bürgi/Hotz/ Zellweger eine anständige Verteidigung der Beklagten verhindern, weil er sich dadurch bessere Prozess-Chancen verspricht. Ich, das sage ich Ihnen offen, würde mich als Anwalt in Grund und Boden schämen, wenn ich 6 1/2-jährige Kinder einklagen müsste und dies tun würde, indem ich ihnen als Erstes das rechtliche Gehör verweigerte.

Herr Erb, Sie residieren in einem Riesenschloss, bei dem anzunehmen ist, dass allein die Unterhaltskosten enorm sind. Gleichzeitig beantragten Sie besagte unentgeltliche Prozessführung - wie passt das zusammen?

Aus der Vermietung kann ich ganz knapp den minimalsten Unterhalt für den Erhalt von Schloss Eugensberg bezahlen. Ansonsten mussten wir uns verschulden um zu überleben. Meine Lebenspartnerin und die Kinder, wie auch ich persönlich, sind längst in Folge der Aushungerungstaktik der Gegenpartei mittellos, allein deshalb haben wir schon vor Jahren Schloss Eugensberg den Sachwaltern offeriert. Diese haben jedoch, aus mir völlig unverständlichen Gründen, bis heute, den von der Familie Erb offerierten vernünftigen Vergleichsvorschlag, der zudem mit einem der wichtigsten Gläubiger abgesprochen war, bis zum heutigen Tage verzögert und schlussendlich sogar fallen gelassen. Warum wohl? Darüber kann man nur spekulieren. Es geht wahrscheinlich, wie immer, um das liebe Geld. Alleine das Rechtsanwaltsbüro des Vorsitzenden des Sachwalterausschusses hat gemäss eigenem Rechenschaftsbericht bislang Honorare und Aufwendungen von 9,1 Mio. Franken abgerechnet. Ich bezweifle sehr, dass hier die Sachwalter, Rechtsanwälte, etc. im Interesse der Gläubiger gehandelt haben, beziehungsweise immer noch handeln.

Bitte fassen Sie in einem Schlusswort Ihre ganz persönliche Sicht der Dinge zusammen?

Natürlich hat die Erb-Gruppe Fehler gemacht; sonst wäre es nicht soweit gekommen. Rückblickend hätte auch ich einiges anders entschieden. Heute aber meinen Kindern und ihrer Mutter die Grundrechte, die allen Bürgern zustehen, zu verweigern, ist nicht akzeptabel. Unsere Familie hat über Jahre mit ihrem Steueraufkommen zum Wohlstand des Landes beigetragen und vielen Menschen Arbeit gegeben. Die Sachwalter der Gläubiger haben uns über Jahre hinweg mit Klagen überzogen und durch ihre gezielte Medienarbeit mundtot gemacht. Auch nach 6 Jahren Arbeit haben weder die Sachwalter noch die Staatsanwaltschaft eindeutige Beweise für die behaupteten Anschuldigungen vorbringen können. Ich bin dankbar dafür, dass wir durch Verlagsredaktor Charly Pichler die Gelegenheit bekommen haben, uns an die Bevölkerung zu richten und ihr unsere Sicht der Dinge darzulegen. Meine Familie und ich hoffen darauf, bald einmal wieder ein normales Leben führen zu können.

Kreuzlinger Nachrichten vom 23. April 2009