Mittwoch, Dezember 13, 2006

Strafklage gegen Blog-Redaktor: Blog weiterführen? Ja/Nein ??

Die vom Sachwalter der Uniwood Holding AG, Herrn Dr.iur. Michael Werder, gegen den Vertreter der Projekt Vision AG, Erwin Feurer, eingereichte Strafklage wegen übler Nachrede (Art. 173 StGB) und Nichtverhinderung einer strafbaren Veröffentlichung (Art. 322bis StGB), gemeint sind damit die Informationen und Kommentare in diesem blogspot, haben zu einer Denkpause und Neuorientierung des erb-gruppe.blogspots geführt.

Die Redaktion ist nach Prüfung der rechtlichen Situation zur Überzeugung gelangt, dass die freie Meinungsäusserung nicht eingeschränkt werden darf, zumal es nie ihre Absicht war, irgendeine Person im Umfeld der Aufarbeitung des Zusammenbruchs der Erb-Gruppe zu beleidigen oder gar zu verleumden.

Unser blogspot wird demzufolge reaktiviert und gerade die Vorzüge dieses Mediums, freie und unzensurierte Meinungsäusserung zu den vorgegebenen Themen, allenfalls auch anonym, werden wiederum zur Verfügung gestellt und gepflegt. Wir bitten Sie, weiterhin sachliche und sachbezogene Kommentare und Informationen abzugeben und werden diese wie bis anhin veröffentlichen.

Wir werden uns bemühen, Sie noch aktueller mit Fakten und News zum Fall Erb zu informieren.

Für Ihre vergangene und zukünftige Mitarbeit danken wir Ihnen.