Freitag, Januar 26, 2007

Aktenedition/Hausdurchsuchung bei der Projekt Vision AG

Am Dienstag, 23. Januar 2007, um 0700 Uhr, hat die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich, Wirtschaftsdelikte, im Zusammenhang mit den Untersuchungen gegen die verantwortlichen Organe der Erb-Gruppe in den Büroräumlichkeiten der Projekt Vision AG eine Aktenedition verfügt unter Androhung einer Hausdurchsuchung.

Der Geschäftsführer der Projekt Vision AG, Erwin Feurer, ist der Pflicht zur Herausgabe der Unterlagen nachgekommen; faktisch wurde dennoch eine eigentliche Hausdurchsuchung durchgeführt, bei der in der Folge diverse Unterlagen und die elektronischen Daten und Datenträger beschlagnahmt wurden.

Erwin Feurer zu diesem Vorfall: Obwohl das Verhalten der beauftragten Organe korrekt und einwandfrei war, wehre ich mich gegen diese unnötige Einflussnahme in die Arbeit der Projekt Vision AG. Ich sehe darin einen weiteren Einschüchterungsversuch, der die Arbeit der Projekt Vision AG behindert und verzögert. Da dieses Vorgehen ganz im Interesse der von der Projekt Vision AG eingeklagten Sachwalter ist, schliesse ich diesbezügliche Absprachen und an sich nicht statthafte Verbindungen der Sachwalter mit der Staatsanwaltschaft nicht aus.

Die Projekt Vision AG wird ihre Arbeit weiterführen.

Mittwoch, Januar 10, 2007

Strafklage Werder vs. Feurer

Erb-Gruppe
Der verantwortliche Geschäftsführer der Projekt Vision AG, Erwin Feurer, war gestern, am 9. Januar 2007, zur Einvernahme als Angeschuldigter betreffend übler Nachrede und Nichtverhinderung einer strafbaren Veröffentlichung beim Bezirksamt Kreuzlingen vorgeladen. Vorausgegangen war eine Strafanzeige des Sachwalters Michael Werder gegen Erwin Feurer.

Eine gerichtliche Be- und Verurteilung der vorgeworfenen Straftaten ist zu erwarten.

Im Zentrum der Verteidigung von Erwin Feurer stehen der Wahrheits- und Tatsachenbeweis hinsichtlich der in den kürzlich eingereichten Zivilklagen sowohl Sanierer Ziegler als auch den Sachwaltern Werder, Hardmeier und Rothenbühler vorgeworfenen Misswirtschaft verbunden mit einer allfälligen persönlichen Bereicherung.

Diese Arbeit ist sehr aufwändig und schwierig, da der Zugang zu den Akten aus verschiedenen Gründen erschwert ist. Um dieses Dilemma abzuschwächen, wird Feurer voraussichtlich ebenfalls zum Mittel einer Strafanzeige gegen Sanierer und Sachwalter greifen müssen.