Samstag, März 10, 2007

Schadenersatzklagen über SFR 2,4 Mia und Strafanzeigen gegen Sanierer und Sachwalter des Erb-Konzerns

Ende 2003 ist der Erb-Konzern zusammengebrochen. Vom einst über alles gerechnet stolzen Marktleader in den Bereichen Automobil, Kaffee, Bauzuliefergewerbe und Finanzen/Investitionen ist nur wenig übrig geblieben.

Neuesten Einschätzungen und Analysen zufolge hätte der Erb-Konzern gerettet oder zumindest in einem angemessenen Nachlassverfahren erhalten werden können; die Ergebnisse der Liquidationsarbeit durch die verschiedenen Sachwalter sind dermassen dürftig und lassen bescheidenste Dividenden erwarten, was den Schluss nahelegt, dass jede andere Lösung von mehr Erfolg geprägt gewesen wäre.

Was ist geschehen und was passiert weiter?

Der Firmengründer und Pionier Hugo Erb starb am 8. Juli 2003 im Alter von 85 Jahren (Buch "Hugo Erb 1918 - 2003" unter www.lulu.com/content/527463).

Die einzigen Aktionäre und damit Alleininhaber des strategisch vernünftig diversifizierten Milliardenkonzerns mit 4 Holdings, über 80 hervorragend positionierten und bis und mit 2003 hochrentablen Einzelfirmen mit insgesamt über 4500 hochmotivierten Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mehr als SFR 4,5 Mia, Rolf und Christian Erb, erkannten den Sanierungs- und Restrukturierungsbedarf rechtzeitig und stellten den als Topsanierer bekannten Hans Ziegler als CEO ein, mit dem Auftrag, die Erb-Gruppe nachhaltig im Interesse der Mitarbeiter, Lieferanten, Banken etc. zu sanieren.

Herr Ziegler gab sich ohne seriöse Prüfung und Analyse "einen andern Auftrag" (Interview im Tagesanzeiger vom 2. Juli 2004: "Den neuen Auftrag habe ich mir nach wenigen Tagen selbst definiert."). Damit meinte er anstelle des ihm erteilten Sanierungsauftrags einen rigorosen und bis heute in seinen Auswirkungen katastrophalen Liquidationsauftrag gegen den Willen der Firmeneigentümer.

Um die Firmeneigentümer komplett und nachhaltig auszuschalten, stellte er am 3. Dezember 2003, rund 4 Wochen (!) nach seinem Stellenantritt, in einer gross angelegten Medien- und Pressekonferenz die bis heute nicht nachgewiesene Behauptung auf, in der Kasse würden SFR 400 Mio fehlen und dass er davon ausgehe, dass die Gebrüder Erb diese in den eigenen Sack gesteckt hätten.

Diese Rufmordkampagne zwang die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich zum Handeln und nahm den Eigentümern jeglichen aufgrund ihres Knowhows und ihrer Kompetenz dringend notwendigen Einfluss auf das weitere Geschehen der Erb-Gruppe.

Weiter scheute er nicht davor zurück, eine Komplottbildung im Vorfeld der von ihm angestrebten Liquidation mit den späteren Sachwaltern Hardmeier (Herfina AG), Werder (Uniwood Holding AG) und Rothenbühler (Unifina Holding AG) zu organisieren, mit dem Zweck den Erb-Konzern rasch zu zerschlagen und zu zerstören. Ohne sorgfältige Prüfung und ohne Einholen von Gegenofferten wurden substantiell wertvolle Teile der Erb-Gruppe viel zu billig und viel zu schnell verschleudert, eine Wert- und Vermögensvernichtung von gigantischem Ausmass nahm seinen Lauf.

In der Management-Zusammenfassung vom 8. Juli 2006 (siehe archives 07/08/06 in diesem blog) sind die wesentlichen Vorwürfe detailliert aufgelistet, die zur Erhebung von Zivilklagen mit Schadenersatzforderungen über insgesamt SFR 2,4 Mia und Strafanzeigen an die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich gegen die Herren Ziegler, Hardmeier, Werder und Rothenbühler führten.

Die Projekt Vision AG, vertreten durch den einzigen Verwaltungsrat mit Einzelunterschrift, Erwin Feurer, hat sich am 9. Januar 2006 vom Konkursamt Frauenfeld den rechtmässigen Besitz sämtlicher Rechtsansprüche im Konkurs Rolf Erb abtreten lassen, insbesondere den Anfechtungsanspruch Schadenersatzansprüche aus Sanierungs- und Sachwaltertätigkeiten gegenüber Ziegler Hans, Holenstein Stefan, Dr. Michael Werder, Zürich, Fritz Rothenbühler, Bern, und Hans Ulrich Hardmeier, Zürich. Die Abtretung war an die Bedingung geknüpft, dass gerichtliche Geltendmachung binnen einer Frist bis 31.07.2006 erfolgt.

Sämtliche Klagen zivilrechtlicher und strafrechtlicher Natur sind von der Projekt Vision AG fristgerecht und ordnungsgemäss bei den zuständigen Gerichten eingereicht und rechtshängig gemacht worden. Dass dies nicht eitel Freude sondern vehementen Widerstand der Beklagten hervorruft, war zu erwarten. Es zeugt aber von einem eigenartigen Rechtsverständnis der betreffenden Sachwalter, dass sie der Meinung sind, ihre Arbeit dürfe nicht überprüft werden und zu den erhobenen Vorwürfen seien sie keinerlei Rechenschaft schuldig. Sie verstecken sich dabei hinter Art. 5 SchKG, wonach der Kanton für den Schaden haftet, den die Beamten und Angestellten, ihre Hilfspersonen, die ausserordentlichen Konkursverwaltungen, die Sachwalter, die Liquidatoren, die Aufsichts- und Gerichtsbehörden sowie die Polizei bei der Erfüllung der Aufgaben, die ihnen das Gesetz zuweist, widerrechtlich verursachen und der Geschädigte gegenüber dem Fehlbaren keinen Anspruch hat.

Die Projekt Vision AG hat jedoch sowohl die Zivilklagen als auch die Strafanzeigen dahingehend aufgebaut, dass die Herren Ziegler, Werder, Hardmeier und Rothenbühler nicht nur in ihrer Funktion als Liquidatoren und Sachwalter zur Verantwortung gezogen werden sollen, sondern hauptsächlich und primär als Privatpersonen und Geschäftsleute beklagt und angeklagt werden.