Sonntag, Februar 25, 2007

"Tit for tat", Aug' um Aug', Zahn um Zahn.

Die blogspot-Redaktion gestattet sich in der Folge, einem von vielen Kommentaren ohne Wertung Raum im Redaktionsteil zu geben:

Kommentar eines unbeteiligten Dritten

Dr. Michael Werder hat am Swissair-Prozess ausgesagt, dass man "Gleiches mit Gleichem vergelten" muss.

Ich bin nicht der Meinung, dass dies der Menschheit letzter Weisheitsschluss ist. Die Natur handelt nicht danach. Die Evolution hat nach der Suche der Komplexität, dem Ziel Gottes, dem Menschen die Bestimmung über sich selbst gegeben. Als letzte Konsequenz kann der Mensch selbst bestimmen, ob er überlebt und damit die Menschheit einen Schritt näher bringen kann zu Gott, zur Komplexität oder zur Einheit aller Möglichkeiten.

Entscheidet er sich zur Vergeltung mit Gleichem für Gleiches, für Zahn um Zahn, für Auge um Auge, ist dies der Untergang der menschlichen Zvilisation. Gott hat der Natur ein menschliches Antlitz gegeben, damit die Welt auf ihrem Weg zur Komplexität zu Gott finden kann und damit überlebt.

Handeln wir nicht danach, ist das Experiment Mensch ein fruchtloses Streben der Natur gewesen und wir alle verdienen keine Zukunft.

Warum Menschen in einer gewissen Situation so handeln und nicht anders, ist schwer von Aussenstehenden, die nicht dabei waren, zu beurteilen. Im nachhinein ist immer jeder klüger; ob er es selbst besser gemacht hätte, ich wage es zu bezweifeln. Deshalb richte nicht, bevor du selbst deinen Finger gegen dich gerichtet hast.

Was den Menschen vom Tier unterscheidet, ist die Fähigkeit der Demut. Dies ist keine Schwäche der Natur, beziehungsweise des Menschen.

Nein, es ist einer der grossen geschichtlichen Lebensinhalte, der uns Menschen zur Speerspitze und Krönung der erdgeschichtlichen Evolution gemacht hat und der uns, sofern wir ihm treu bleiben, vor dem sonst sicheren Untergang bewahren wird.

Samstag, Februar 24, 2007

Happy birthday Hugo Erb

Lieber Hugo

Heute feiern wir Deinen Geburtstag bescheiden, jedoch in tiefer persönlicher Hochachtung und Verehrung für Dich und trotz allem auch für Dein Lebenswerk; bei Deinem nächsten, dem 90sten lassen wir die Musik dann wieder spielen hoffentlich mit allem, was dazu gehört.

Sei froh, dass Du das Theater nach Deinem Tod nicht "live" miterleben musstest: Eine abscheuliche Rufmordkampagne verbunden mit einer widerlichen Komplottbildung hat eine in keiner Art und Weise überzeugende Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen, um gegen Deine Söhne zu ermitteln. Der Sanierer und die Sachwalter haben nichts ausgelassen, um Dein Lebenswerk zu zerstören.

Die von Dir geschaffenen Arbeitsplätze vor allem im Autogeschäft bröckeln ab aufgrund von Fehlentscheiden der Konkursverantwortlichen.

Dein Testament und letzter Wille wird mit Füssen getreten und in keiner Weise respektiert; der Eugensberg soll doch tatsächlich Deinen Enkelkindern wieder weggenommen werden.

Zeig mal Deinen Unmut und setz ein Zeichen; lass es ruhig etwas donnern: Vielleicht könntest Du nächste Woche den Rücktritt der Zürcher Staatsanwaltschaft anzetteln nach dem Riesendebakel und der Blamage, die sie im Swissairprozess eingefangen hat.

Trotz allem wollen wir nicht nur klagen, es gibt auch erfreuliches zu berichten: Deine Enkel gedeihen prächtig dank der perfekten Fürsorge und Pflege durch ihre Mutter und Deine Söhne schlagen sich bewundernswert und tapfer trotz der unaufhörlichen Anfeindungen von allen Seiten.

Grüsse auch an Deinen Weggefährten im Leben und im Tode, Albert Manser, und wie gesagt, nächstes Jahr feiern wir Deinen Geburtstag wieder, wie es sich gehört.

Im Namen der blogspot-Redaktion
Erwin Feurer

PS: 1. Herzliche Gratulation auch an Pfarrer Ernst Sieber, der heute seinen 80sten feiert.

2. Das Buch "Hugo Erb 1918 - 2003" wird immer mehr beachtet und gelesen.

Donnerstag, Februar 15, 2007

Strafanzeigen gegen Sanierer und Sachwalter der Erb-Gruppe eingereicht

Am 1. Februar 2007 hat die Projekt Vision AG Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft III, Wirtschaftsdelikte, Zürich, gegen die Verantwortlichen der Erb-Gruppe vor, während und nach dem Zusammenbruch Ende 2003, insbesondere gegen die Herren Ziegler, Hardmeier, Werder und Rothenbühler eingereicht wegen vermutetem Vorliegen von strafrechtlichen Tatbeständen wie ungetreue Geschäftsbesorgung, Misswirtschaft, Gläubigerschädigung, Veruntreuung, Betrug und Urkundenfälschung.

Der Reigen der Strafanzeigen, der von Herrn Werder mit einer Strafanzeige gegen den Geschäftsführer der Projekt Vision AG, Erwin Feurer, wegen übler Nachrede und Nichtverhinderung einer strafbaren Veröffentlichung Ende 2006 eingeleitet wurde,wird damit fortgesetzt. Nach weiteren Repressionen hat sich die Projekt Vision AG nach langem Zuwarten und reiflicher Überlegung zu diesem Schritt entschlossen.

Der Ball ist damit bei der Staatsanwaltschaft Zürich; eine Ausweitung der Untersuchungen dürfte nicht mehr zu umgehen sein.

Samstag, Februar 03, 2007

Finanzdirektion des Kantons Zürich lehnt Rekurs der Projekt Vision AG betreffend Aufhebung der Steuersperre Dr. Michael und Patricia Werder ab

Im Zusammenhang mit den Schadenersatzklagen gegen die Sanierer und Sachwalter des Erb-Konzerns, Herren Ziegler, Werder, Hardmeier und Rothenbühler, wies das Steueramt der Stadt Zürich ein Gesuch der Projekt Vision AG um Ausstellung eines Steuerausweises über Einkommen und Vermögen von Dr. Michael und Patricia Werder am 8. November 2006 ab.

Gegen diesen Entscheid erhob die Projekt Vision AG am 14. November 2006 Rekurs mit dem Antrag, die Durchbrechung der Datensperre bei Herr und Frau Werder sei zu bewilligen und die geforderten Steuerauskünfte seien zu erteilen.

Die Finanzdirektion des Kantons Zürich hat nun am 1. Februar 2007 diesen Rekurs abgewiesen und begründet den ablehnenden Entscheid im wesentlichen damit, dass Dr. Michael Werder als Liquidator der Uniwood Holding AG nicht haftbar gemacht werden könne. Sie stützt sich dabei auf Art. 5 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG), wonach der Kanton für den Schaden hafte, den die Beamten und Angestellten, die Sachwalter, die Liquidatoren, die Aufsichts- und Gerichtsbehörden sowie die Polizei bei der Erfüllung der Aufgaben, die ihnen das Gesetz zuweist, widerrechtlich verursachen und fügt bei, dass der Geschädigte gegenüber dem Fehlbaren keinen Anspruch habe.

Des weiteren habe die Rekurrentin, die Projekt Vision AG, nicht glaubhaft gemacht, dass und inwiefern sie in der Verfolgung von Rechten gegenüber den Rekursgegnern behindert wäre, wenn sie keinen Einblick in deren Steuerausweis nehmen könnte.

Da die Projekt Vision AG Herrn Werder nicht nur als Liquidator eingeklagt hat, sondern auch als Privatperson und Geschäftsmann, wird sie gegen den vorliegenden Entscheid Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich einreichen.