Sonntag, Oktober 29, 2006

Zivil-Klage gegen ehemaligen CEO Hans Ziegler der Erb-Gruppe über 1,243 Milliarden Franken eingereicht

Die Projekt Vison AG hat wie angekündigt am 27. Oktober 2006 beim Kantonsgerichtspräsidium des Kanton Zug, Klage über 1,243 Milliarden Franken Schadenersatz zu Gunsten der Gläubiger eingereicht, gegen den ehemaligen Sanierer und späteren Liquidator der Erb-Gruppe Hans Ziegler.

Die KLage steht im Zusammenhang mit den, nach dem Zusammenbruch der Erb-Gruppe, festgestellten finanziellen Ungereimtheiten bei den Sanierungsbemühungen durch den eingesetzten CEO Hans Ziegler und der folgenden umstrittenen Sachwaltertätigkeiten. Soll aber auch untersuchen, warum Hans Ziegler der von den Gebrüdern Christian und Rolf Erb als Sanierer eingestellt wurde, sich nach wenigen Tagen der Tätigkeit einen neuen "eigenen Auftrag" gegeben hat, die Erb-Gruppe anstatt zu sanieren, als Ganzes zu liquidieren.

Mittwoch, Oktober 18, 2006

Rundschau-Bericht des Fernsehen DRS zur 2,4 Milliarden-Klage von Erwin Feurer gegen die Sachwalter des Erb-Konkurses

Die Rundschau berichtete in ihrer heutigen Ausgabe zur 2,4 Milliarden-Klage von Erwin Feurer im Erb-Konkurs. Das Argument von Sachwalter Dr. Michael Werder, dass ein Sachwalter im Auftrag des Staates handle und so nicht er oder andere Beteiligten haftbar sind, sondern der Staat alleine, ist schon sehr verwunderlich. Wer im Auftrag des Staates tätig ist, steht unter besonderer Sorgfaltspflicht. Die Klagen gegen die Sachwalter, im Ineressen der Gläubiger, gehen gerade dahin, dass die Tätigkeiten und der Erfolgsausweis der Sachwalter Fragen aufwerfen die untersucht und beurteilt werden müssen. Wenn begründeter Verdacht auf Misswirtschaft, etc. besteht, kann und darf nicht, eine Verantwortung wegbedungen werden.

Dienstag, Oktober 17, 2006

Externe Beraterkosten & -aufwendungen bei der Sachwalter- und Insolvenzverwaltungstätigkeit

Beim Bund betrugen im Jahre 2004 die Aufwendungen für externe Beratungstätigkeiten 670 Millionen Franken, was ein Siebtel der Ausgaben für das bundeseigene Personal betrug.

Im Erb-Konkus betrug allein bei der Unifina Holding AG (wie aus dem Rechenschaftsbericht von Sachwalter Fritz Rotenbühler vom Anwaltsbüro Wenger Plattner zu entnehmen ist) der Aufwand für externe Beratungskosten 5'930'531.-- Franken, also 5 mal mehr, als die eigentllichen Sachwalterkosten von 1'185'000.-- Franken. Im ganzen Erb-Konkurs (es fehlt eine konsolidierte Rechnung!?) dürften über 23 Millionen Franken an externen Beraterkosten bis heute bezahlt worden sein.

Stossend ist dabei, dass diese extrem hohen Beraterkosten im überwiegenden Teil nicht im Wettbewerb, sondern direkt an bestimmte Personen oder Firmen vergeben wurden.

Ob all diese Ausgaben im besten Interesse der Gläubiger notwendig gewesen sind bleibe dahingestellt. Jedenfalls drängt sich allein durch die Höhe der Summe der Verdacht auf, dass auf diese Weise Gelder der Gläubiger leichtfertig, ohne übergeordnete Kontrolle, selbstgefällig und sicher nicht immer sachgerecht und sparsam verteilt worden sind und immer noch verteilt werden.

Eine externe und öffentliche Untersuchung der Sachwaltertätigkeit im Konkursfall Erb könnte angesichts der wachsenden Kritik und dem bescheiden Resultat der verantwortlich zeichnenden Herren: Hans Ziegler, Hansulrich Hardmeier, Dr. Michael Werder und Fritz Rothenbühler in deren eigenem Interesse sein.

Montag, Oktober 02, 2006

Hätte die Erb-Gruppe gerettet werden können?

5 Jahre nach dem Swissair-Grounding sagt Prof. von Isaak Meier für Schuldbetreibungs-
und Konkursrecht der Universität Zürich: "Das Schicksal der Swissair wäre nicht besiegelt gewesen, hätte die Schweiz ein Konkursrecht nach US-Vorbild. Damit hätte die Airline selbstverständlich gerettet werden können." Ob die Gläubiger bei der laufenden Liquidation nach Schweizer Recht besser fahren, bezweifelt Prof. von Isaak Meier

Dies trifft hochgradig auch für die Erb-Gruppe zu. Die Erb-Gruppe war im Gegensatz zur Swissair operativ als ganze Gruppe rentabel, sie hatte bis zum Schluss operativ Geld verdient und hätte niemals in Konkurs gehen dürfen. Die Unterbilanz
der Erb-Gruppe kam im Wesentlichen zu Stande, durch massiven Mittelabfluss in unrentables Auslandgeschäft, das jedoch nicht für entstandene Verluste aufgewendet werden musste, sondern für Kreditrückzahlungen bei den Banken.

Unter "Chaper 11" hätte die Erb-Gruppe unter Aufsicht eines Insovenzrichters, als ganze Gruppe eigenständig weiter operieren können und so Schuldenkürzungen,
Lohn- und andere Konzessionen aushandeln und mit dem operativen Gewinn der einzelnen
profitablen Tochtergesellschaften Schulden zurückzahlen können. Durch die eingetretene Liquiditätskrise und dem daraus gefolgten Nachlass- und Konkurs wurden
so nicht nur grosse Werte zerstört sondern auch Schaden den Gläubigern zugefügt.
Diese Entwicklung wurde durch das Schweizerische Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
begünstigt. Insbesondere fehlte eine Koordination der Tätigkeit der einzelnen Sachwalter und Konkursbeamten auf Gruppenebene, da jeder auf seine Kosten und seinen Ertag schaute, ohne Rücksicht auf die Gesamtinteressen der einzelnen Gläubiger, obwohl diese auch gruppenübergreifende Kredite ausstehend hatten. Wie bei der Rechnungslegung eines grösseren Konzerns zwingend eine Gesamtkonolidierung notwendig ist, hätte bei der Erb-Gruppe ebenso zwingend bei der Liquidation/Sanierung, eine konsolidiertes Vorgehen (sprich richertliche Ueberwachung) stattfinden müssen. Im Fall Erb hat diese Rechtsunsicherheit, die Sachwalter und Konkursbeamten nicht nur überfordert, sondern wahrscheinlich auch begünstigt; nur ihr Eigeninteresse zu sehen, was dazu führte, dass diese zu Lasten der Gläubiger wissend oder unwissend Misswirtschaft betrieben, grosse unnötige Kosten verursacht haben und so nur ein mehr als kümmerliches Liquidationsresultat für die Gläubiger erwirtschaften konnten.