Donnerstag, November 20, 2008

Park Vision AG wird aktiv anstelle der Projekt Vision AG durch Forderungsabtretung

Am 21. August 2008 hat die Park Vision AG dem Bezirksgericht Steckborn mitgeteilt, dass sie in die dort hängigen Prozesse im Konkurs Rolf Erb einzutreten wünscht, da sie die den betreffenden Anfechtungsansprüchen zu Grunde liegenden Forderungen käuflich erworben hat.

Der Bezirksgerichtspräsident hat das Begehren der Park Vision AG den übrigen Klägerinnen und den Beklagten zur Stellungnahme unterbreitet. Der Entscheid über den Prozesseintritt der Park Vision AG ist noch ausstehend.

Aufgrund der gleichen Legitimation wird die Park Vision AG sämtliche Rechtsmittel ausschöpfen, um die von der Projekt Vision AG eingereichten Strafanzeigen gegen Sanierer und die Sachwalter der Erb-Gruppe weiterhin aufrecht zu erhalten.

Das Obergericht des Kantons Zürich hat mit Beschluss vom 31. Oktober 2008 (versandt am 17. November 2008) den Antrag der Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich, auf die von der Projekt Vision AG erhobene Strafanzeige vom 1. Februar 2007 nicht einzutreten, gutgeheissen und Nichteintreten beschlossen, wonach gegen die Herren Dr. Fritz Rothenbühler, Dr. Michael Werder und Hans Ulrich Hardmeier keine Strafuntersuchung eröffnet wird.

Die Park Vision AG ist an der Prüfung und Vorbereitung eines Rekurses gegen diesen Beschluss und wird voraussichtlich dieses Rechtsmittel innert 20 Tagen seit Zustellung einlegen.

Als zentrales Anliegen der Park Vision AG mit Sitz in St. Gallen bezeichnet deren einziger Verwaltungsrat und Geschäftsführer, Erwin Feurer, das Ingangsetzen der Untersuchung und die Klärung der Hintergründe der Tätigkeiten der verantwortlichen Organe der Erb-Gruppe vor, während und nach dem Zusammenbruch gegen Ende 2003.

Gestützt auf den vom Konkursamt Frauenfeld am 9. Januar 2006 ausgestellten und nun von der Park Vision AG mittels Weiterzession erworbenen Anfechtungsanspruchs

2. Verwertung diverser Aktiven

a) Schadenersatzansprüche aus Sanierungs- bzw. Sachwaltertätigkeiten gegenüber:

- Ziegler Hans
- Holenstein Stefan
- Dr. Michael Werder, Zürich
- Fritz Rothenbühler, Bern
- Hans Ulrich Hardmeier, Zürich

fordert die Park Vision AG, bzw. deren Vertreter, Erwin Feurer, umfassende und vollständige Akteneinsicht in sämtliche Entscheidungsgrundlagen der fraglichen Zeit und ausreichende Klarheit und Transparenz.

Der Vertreter der Park Vision AG, Erwin Feurer, ist sich bewusst und möchte dies ausdrücklich festgehalten haben, dass für allfällig in diesem Zusammenhang vermutete und unterstellte Straftatbestände die Maxime der Unschuldsvermutung gilt.