Montag, Januar 05, 2009

Die Blick-Sünde (Replik auf den Sonntagsblick vom 04.01.2009)

Die Blick-Sünde

Von Erwin Feurer, Blogspotredaktor Erb-Gruppe (Real News)

Im vorangehenden Post habe ich mir erlaubt, den Artikel von Roman Seiler „Die Erb-Sünde“, publiziert im Sonntagsblick vom 04.01.2009 zu kopieren und einzufügen, allerdings ohne Einwilligung des Autors, sodass damit zu rechnen ist, dass er wieder gelöscht werden muss.

Dieser Bericht über die Erb-Gruppe ist jedoch einsehbar unter folgendem Link: http://www.blick.ch/news/wirtschaft/die-erb-suende-108788.

Der Bericht von Herrn Seiler bedarf meines Erachtens einiger Klarstellungen und Berichtigungen.

A. Nur klägliche Reste blieben von der Unifina, einer Firma der Erb-Gruppe.

Diese Feststellung von Herrn Seiler ist vollkommen richtig. Mit seinen tendenziösen Überschriften „Die Erb-Sünde“ und „Wie Banken auf die Familie Erb hereinfielen“ suggeriert der Artikel jedoch,

dass das klägliche Liquidationsergebnis der Unifina Holding AG durch das Verhalten der Familie Erb,

allenfalls noch durch Selbstverschulden der Banken zustande gekommen sei.

Dies so zu sehen, ist jedoch einseitig, beinhaltet zudem Mängel an Ausgewogenheit und zeichnet sich aus durch einen Überschuss an Polemik. Es mag immer unterschiedliche Ansichten und Meinungen geben, umso mehr in hochkomplexen Zusammenhängen, wie dies bei der Erb-Gruppe der Fall ist.

Aufgrund meiner Erkenntnisse sind die Ursachen der in jedem Fall sehr bescheidenen vom Sachwalter der Unifina Holding AG, Herrn Fritz Rothenbühler, in Aussicht gestellten Konkursdividende von 1,5 bis 7 % u.a. auf folgende Umstände, die sich immer mehr zu Tatsachen verdichten, zurückzuführen:

1. Die faktische Übernahme der Erb-Gruppe zum Nulltarif wurde durch äusserst fragwürdige Handlungen des als Sanierer gerufenen Hans Ziegler und der späteren Sachwalter ermöglicht.

2. Der Sanierer Hans Ziegler hatte sich einen anderen Auftrag gegeben, als denjenigen, den ihm die Gebrüder Erb erteilt hatten.

3. Die Handlungsfähigkeit der Gebrüder Erb wurde durch eine äusserst geschickt inszenierte Pressekonferenz mit der bis heute unbewiesenen Behauptung, „es würden CHF 400 Millionen fehlen“, einer klasssischen Rufmordkampagne, völlig eingeschränkt, was zur Folge hatte, dass die Gebrüder Erb staatsanwaltschaftlich „betreut“ wurden.

4. Eine schnellstmögliche Verschleuderung des Vermögens der Erb-Gruppe wurde durch Sanierer und Sachwalter in Gang gesetzt.

5. Die Vermögensteile der Erb-Gruppe wurden zu einem Bruchteil ihres Wertes durch den Sanierer und die Sachwalter auf den Markt geworfen.

6. Die Produktion von extrem hohen internen und externen Liquidationskosten fallen auf und prägen die Arbeit der Sachwalter.

Gerade die von Herrn Rothenbühler liquidierte Unifina Holding AG zeigt diesbezüglich die eklatantesten Schwächen auf:

So hat Sachwalter Rothenbühler die von Price Waterhouse auf CHF 220 Millionen geschätzte Volcafé für gut CHF 60 Millionen „verkauft“,

die Erb Finanz & Leasing AG, für die im August 2003 ein Angebot von CHF 65 Millionen vorlag für knapp CHF 10 Mio,

etc. etc.

Dass die Unifina Holding AG heute mit der CBB noch im Streit liegt, hat sich Herr Rothenbühler wegen schwerwiegender Versäumnisse selbst zuzuschreiben und

letztlich ist dringender Erklärungsbedarf bei den von ihm akzeptierten Steuerschulden in der Höhe von nahezu CHF 60 Mio, da er es offensichtlich versäumt hat, diese Steuerbetreffnisse zu korrigieren, nachdem immer wieder behauptet wird, die Erb-Gruppe, insbesondere die Unifina Holding AG, hätte in den Jahren vor dem Zusammenbruch keine Gewinne realisiert.

Solches Tun und Unterlassen ist zu untersuchen und abzustellen und zwar behördlicherseits, zumal diese Substanz zerstörenden Geschäfte von den Nachlassgerichten abgenickt wurden.

Anzumerken ist, dass das von Herrn Seiler als veröffentlichter Kollokationsplan der Unifina Holding AG aufgeführte Schuldeninventar nur bedingt öffentlich ist, es wird nur den Gläubigern zur Einsicht aufgelegt.

Leider lässt der Artikel von Herrn Seiler die Tugenden einer offensiven Berichterstattung, basierend auf Objektivität und Ausgewogenheit nahezu völlig vermissen. Er erweckt zumindest den Anschein, dass er widerstandslos die Offizialdoktrin der Sachwalter der Erb-Gruppe, im vorliegenden Fall vom Sachwalter der Unifina Holding AG, Herrn Fritz Rothenbühler, übernimmt, um sich gefügig als Werkzeug der Sachwalter einspannen zu lassen.

Herr Seiler wurde als Leiter des Ressorts „Wirtschaft“ beim Sonntagsblick Ende 2007 von der stellvertretenden Chefredaktorin, Susanne Mühlemann, begrüsst mit den Prämissen: „Wir sind sehr glücklich, dass wir Roman gewinnen konnten. Er ist ein super Rechercheur und beherrscht sein Handwerk aus dem Effeff.“

B. Eugensberg: Noch immer wohnt Pleitier Rolf Erb im Schloss im Kanton Thurgau
Sauber recherchiert?

Nein, Herrn Seiler scheint es vielmehr darum zu gehen, die Familie Erb in den Dreck zu ziehen, mit den alten schon früher verwendeten und ausgeleierten Ausdrücken zu beschimpfen und Akzente zu setzen durch tendenziöse Titel und völlig unmotivierte Hervorhebungen im Text.

Gebetsmühlenartig und monoton wiederholt Herr Seiler den Ausdruck Pleitier Rolf Erb seit 2003 in nahezu jedem seiner Artikel und stellt immer wieder fest, dass Rolf Erb immer noch auf Schloss Eugensberg wohnt.

Über eine derart hetzende und unsachliche Berichterstattung sollte jede Zeitung, auch ein Sonntagsblick aus dem Hause Ringier hinweg sein und der Leserschaft sauber recherchierte und den Tatsachen auf den Grund gehende Artikel unterbreiten.

Beherrscht sein Handwerk aus dem Effeff?

Nein, die Familie Erb wohnt nach wie vor und weiterhin absolut rechtens auf dem Eugensberg. Sie nimmt ihre Aufgabe, ein grossartiges Kulturgut u.a. im Dienste der Öffentlichkeit zu erhalten mit bewunderungswürdigen Anstrengungen und unter Inkaufnahme von grössten persönlichen Einschränkungen wahr.

Schloss Eugensberg ist von der Familie Erb nicht gestohlen worden; es wurde vom Gründerpionier der Erb-Gruppe absolut rechtmässig seinen beiden Enkelsöhnen vererbt und die Mutter dieser Söhne hat allen Widerwärtigkeiten und andauernden Persönlichkeitsverletzungen zum Trotz die Verwaltung rechtmässig und äusserst korrekt im Griff.

Dass die Sachwalter der Erb-Gruppe nach ihren obig geschilderten kläglichen Ergebnissen bei der Liquidation der Firmen nun auf prozessualem Weg auch noch gegen die Enkelkinder und deren Mutter unter bewusster Missachtung des letzten Willens von Hugo Erb vorgehen, ist wahrlich kein Ruhmesblatt und zeugt von absoluter Menschenverachtung.

Darin steckt eine Herausforderung zur Recherchierarbeit und zur Beherrschung des Journalistenhandwerks aus dem Effeff, was jedoch Herr Seiler im Glauben an Akzeptanz und Mehrheitsfähigkeit seiner Artikel unterlässt und unbesehen in die gleiche Kerbe schlagen will, wie dies von den Sachwaltern der Erb-Gruppe schon seit Jahren unter Missachtung der Menschenrechte andauernd vorgemacht wurde.

Die Familie Erb hat über Jahrzehnte erfolgreich und international als Familienunternehmen mit unbegrenztem eigenen Risiko - im Gegensatz zu den Managern der heutigen Zeit - Geschäfte getätigt und Tausenden von Arbeitnehmern so einen Arbeitsplatz gesichert, Abermillionen von Steuern zu Gunsten der Öffentlichkeit generiert und auch bezahlt.

Was geschehen ist seit dem Tod des Firmengründers Hugo Erb am 8. Juli 2003, ist selbst für die Söhne Rolf und Christian Erb bis heute nicht nachvollziehbar. Sicher ist, dass sie sich bis heute in keiner Weise verweigert haben, die Gründe und Ursachen dieses unglaublichen Zusammenbruchs zu verstehen und zu ermitteln und dass sie selbst als die am meisten Geschädigten betrachtet werden müssen.

Da wären eben „super Rechercheure und Journalisten, die ihr Handwerk aus dem Effeff beherrschen“ nötig, um Klarheit zu schaffen. Das Wort „Pleitier“ als Lieblingswort von Herrn Seiler ist da einfach zu dünn und gibt die Verhältnisse in keiner Art wieder.

Es geht mir nicht darum, Herrn Seiler ad absurdum zu führen, seinem neuesten Artikel polemisch entgegenzuwirken und schon gar nicht, ihn zu beleidigen. Ich möchte ihn im Gegenteil an seine journalistischen Recherchier- und Handwerksfähigkeiten erinnern und ihn bitten, diese auch anzuwenden.

Die Erbgeschichte kann nicht abgeschlossen werden, solange keine unabhängige Expertenkommission sich damit befasst und die Umstände und Zusammenhänge der Pressekonferenz vom 5. Dezember 2003, als Herr Ziegler bekannt gab, „die Erb-Gruppe gibt es nicht mehr“ und „eine Differenz von CHF 400 Millionen“ in den Raum stellte, lücken- und vorbehaltlos untersucht.

Die Erb-Sünde (Sonntagsblick vom 04.01.2009)

Wie Banken auf die Familie Erb herein­fielen



Von Roman Seiler 01:39 04.01.2009

Nur klägliche Überreste blieben von der Unifina, einer Firma der Erb-Gruppe. Um die streiten sich die Gläubiger – zum Teil mit dünnem Beweismaterial.

Die Familie Erb


Rolf Erb (Mitte),
sein Vater Hugo (vorne, †) gründete den Autokonzern.
Hinten: Sohn Christian. (RDB/Keystone)

Der Herr auf Schloss Eugensberg ist längst pleite. Rolf Erb (58), einst Chef der Winterthurer Erb-Gruppe, wird von seinen Gläubigern auf die unglaubliche Summe von 3,1 Milliarden Franken betrieben. Auch die Übertragung der fürstlichen Residenz an seine Zwillingssöhne fechten sie an. Bis zu einer Entscheidung kann es noch lange dauern.


Fünf Jahre dauerte es, bis sich der Schaden bei einer der grössten ehemaligen Erbfirmen beziffern liess: 4,9 Milliarden Franken fordern die Gläubiger der Unifina Holding. Früher hielt sie Beteiligungen wie den Kaffeehändler Volcafé und den Kölner Immobilienkonzern CBB (siehe Box). So ist es jedenfalls dem Kollokationsplan zu entnehmen, einem Schuldeninventar, das Liquidator Fritz Rothenbühler kürzlich veröffentlichte.

Davon akzeptiert Rothenbühler allerdings nur 1 Milliarde. Wie viel die Gläubiger von ihrem Geld wiedersehen, hängt nun davon ab, wie viele abgewiesene Forderungen vor Gericht durchgesetzt werden können. Bleibt es bei der Milliarde, sind es 7 Prozent, im schlechtesten Fall nur 1,5.

Bis auf wenige Ausnahmen sind die Geschädigten der Unifina Holding allesamt Banken. Deshalb gab es bisher kaum Klagen über die schleppende Abwicklung. Denn die Geldhäuser selber hatten versäumt, von der Erb-Gruppe bereits in den Neunzigerjahren mehr Transparenz und eine von einer anerkannten Revisionsfirma testierte Bilanz des Konzerns zu verlangen.

Geradezu eine Posse lieferte die Banque Cantonale Vaudoise (BCV): Sie reichte bei Rothenbühler eine Forderung von 50 Millionen Franken ein und berief sich dabei auf eine «mündliche Garantie». Die Unifina sollte mit dem Riesenbetrag für ausstehende Kredite bei der Erb-Holding Herfina geradestehen, dem Unternehmensteil, der den Autohandel betrieben hat.

Aus SonntagsBlick vorliegenden Unterlagen der BCV geht hervor, dass sich die Waadtländer ihre «mündliche Garantie-Erklärung» am 11. ­Dezember 2003 von Rolf Erb und dessen Bruder Christian (50) schriftlich bestätigen liessen – eine Woche nach Bekanntwerden des Zusammenbruchs. Laut dem von ihnen verfassten Brief hatte Hugo Erb die mündliche Garantie im Namen der Unifina am 22. Juni 2003 ab­gegeben. Das war nur drei Wochen vor seinem Tod im Alter von 85 Jahren. Anwesend war auch ­Christian Erb.

Immerhin war ein Teil der BCV-Kredite der Herfina hypothekar­gesichert. Das andere Pfand war mehr oder weniger wertlos: Die Erbs verpfändeten der BCV unter anderem 13 Millionen Aktien der Pleitefirma CBB. Die Papiere hatten Ende 2003 noch einen Wert von einigen Rappen pro Stück.

Die BCV lässt sich die Abweisung ihrer Forderung durch ­Rothenbühler nicht gefallen. Sie will den Entscheid des Unifina-­Liquidators gerichtlich anfechten, lässt ein Banksprecher ausrichten. Es geht immerhin um 700000 bis gut drei Millionen Franken. Ein kläglicher Rest der einst stolzen Kreditsumme.

Es war die Beteiligung an der Kölner Immobiliengesellschaft CBB, die 2003 zum Kollaps der Erb-Gruppe führte. Die ­Winterthurer Autohändler ­hatten 1997 eine Patronats­erklärung für das Unternehmen unterzeichnet.Damit ver­pflichteten sie sich, die deutsche Pleitefirma finanziell über ­Wasser zu halten. Dann ging auch die CBB unter und ihr Insolvenzverwalter reichte beim Liquidator der Erb-Holding Unifina, Fritz Rothenbühler, eine Forderung von 2,1 Milliarden Franken ein. Rothenbühler schmetterte diese und weitere Forderungen aus dem Umfeld der CBB in Höhe von mehreren Hundert Millionen Franken ab.

Die folgenden Forderungen liess er dagegen zu (in Mio. Franken):


• Eidg. Steuerverwaltung 46,4

• Kant. Steueramt ZH 8,5

- Steueramt Winterthur 0,5

Die höchsten Bankausstände:

• UBS 100,2

• Commerzbank (D) 79,7

• West LB (D)* 77,8

• Sachsen LB (D) 76,7

• Landesbank Berlin (D) 72,8

• Sparkasse Düsseldorf (D) 57,1

• Thurg. Kantonalbank 41,9

*Forderung an Bear Stearns ­abgetreten

Eugensberg

Noch immer wohnt Pleitier Rolf Erb im Schloss im Kanton Thurgau. (RDB/Reuters)