Mittwoch, Februar 25, 2009

Die Sachwalter der SAirGroup und der Erb-Gruppe haben keine Eile.

Fragwürdiges Vorgehen des Liquidators der SAirGroup, Karl Wüthrich, von Wenger Plattner Bern.
Prozessführung mit höchst ungewissem Ausgang.
Unzumutbare Kostenproduktion zulasten der Gläubiger.
Liquidationskosten intern, für externe Berater und Anwälte steigen markant.
Verzögerung der Liquidation mutmasslich um Jahre.
Fehlen einer wirksamen Kontrolle.
Vergleichbares Vorgehen wie bei der Liquidation der Erb-Gruppe.

Bericht der Berner Zeitung vom 23. Februar 2009:

Swissair-Chefs müssen nochmals vor Gericht

Karl Wüthrich, Liquidator der SAirGroup, fordert von Mario Corti, Philippe Bruggisser und zehn weiteren ehemaligen Swissair-Spitzenleuten rund 280 Millionen Franken.

Wegen der Übertragung der Roscor AG an die SAirLines haben sich zwölf ehemalige Swissair-Verantwortliche nun auch vor dem Zürcher Obergericht zu verantworten. Er werde das Urteil des Bezirksgerichts Zürich weiterziehen, sagte Karl Wüthrich, der Liquidator der SAirGroup, auf Anfrage der SDA. Das Zürcher Bezirksgericht hatte kürzlich das Begehren von Wüthrich abgewiesen. Wüthrich hat Philippe Bruggisser, Mario Corti und zehn weitere einstige Swissair-Verwaltungsräte und -Manager verklagt. Bei der Klage von Wüthrich geht es um rund 280 Millionen Franken.

Transaktion zwischen SAirGroup-Töchtern

So hoch soll gemäss des Nachlassverwalters der Schaden sein, welcher durch den unentgeltlichen Übertrag der Roscor AG an die SAirLines entstanden ist. Sowohl die Roscor, in welcher eine Beteiligung am Buchungssystem Galileo gehalten wurde, wie auch die SAirLines waren Töchter der SAir-Group.

Zum Zeitpunkt der Transaktion war die SAirLines laut Klage aber bereits so stark überschuldet, dass die Übertragung der profitablen Roscor für die SAir-Group trotz Abtretens eines Vermögenswertes wertlos geblieben sei, so die Klage.

War Roscor-Transaktion eine Sanierungsmassnahme?

Das Bezirksgericht vertrat dagegen die Ansicht, die SAirLines seien zum Zeitpunkt der Übertragung maximal mit 110 Millionen Fr. überschuldet gewesen, weit weniger als damals die Roscor wert war. Die Roscor-Transaktion sei daher eine mögliche Sanierungsmassnahmen für die SAirLines gewesen.

Ob es sich bei der Transaktion um eine zulässige Sanierungsmassnahme handelte, wird nun das Zürcher Obergericht prüfen. Ebenfalls noch ausstehend ist eine weitere Zivilklage. Diese dreht sich um eine Zahlung der SAirGroup in der Höhe von 150 Millionen Euro an die damalige Tochtergesellschaft Sabena.
(vin/sda)