Mittwoch, Oktober 18, 2006

Rundschau-Bericht des Fernsehen DRS zur 2,4 Milliarden-Klage von Erwin Feurer gegen die Sachwalter des Erb-Konkurses

Die Rundschau berichtete in ihrer heutigen Ausgabe zur 2,4 Milliarden-Klage von Erwin Feurer im Erb-Konkurs. Das Argument von Sachwalter Dr. Michael Werder, dass ein Sachwalter im Auftrag des Staates handle und so nicht er oder andere Beteiligten haftbar sind, sondern der Staat alleine, ist schon sehr verwunderlich. Wer im Auftrag des Staates tätig ist, steht unter besonderer Sorgfaltspflicht. Die Klagen gegen die Sachwalter, im Ineressen der Gläubiger, gehen gerade dahin, dass die Tätigkeiten und der Erfolgsausweis der Sachwalter Fragen aufwerfen die untersucht und beurteilt werden müssen. Wenn begründeter Verdacht auf Misswirtschaft, etc. besteht, kann und darf nicht, eine Verantwortung wegbedungen werden.