Dienstag, Oktober 17, 2006

Externe Beraterkosten & -aufwendungen bei der Sachwalter- und Insolvenzverwaltungstätigkeit

Beim Bund betrugen im Jahre 2004 die Aufwendungen für externe Beratungstätigkeiten 670 Millionen Franken, was ein Siebtel der Ausgaben für das bundeseigene Personal betrug.

Im Erb-Konkus betrug allein bei der Unifina Holding AG (wie aus dem Rechenschaftsbericht von Sachwalter Fritz Rotenbühler vom Anwaltsbüro Wenger Plattner zu entnehmen ist) der Aufwand für externe Beratungskosten 5'930'531.-- Franken, also 5 mal mehr, als die eigentllichen Sachwalterkosten von 1'185'000.-- Franken. Im ganzen Erb-Konkurs (es fehlt eine konsolidierte Rechnung!?) dürften über 23 Millionen Franken an externen Beraterkosten bis heute bezahlt worden sein.

Stossend ist dabei, dass diese extrem hohen Beraterkosten im überwiegenden Teil nicht im Wettbewerb, sondern direkt an bestimmte Personen oder Firmen vergeben wurden.

Ob all diese Ausgaben im besten Interesse der Gläubiger notwendig gewesen sind bleibe dahingestellt. Jedenfalls drängt sich allein durch die Höhe der Summe der Verdacht auf, dass auf diese Weise Gelder der Gläubiger leichtfertig, ohne übergeordnete Kontrolle, selbstgefällig und sicher nicht immer sachgerecht und sparsam verteilt worden sind und immer noch verteilt werden.

Eine externe und öffentliche Untersuchung der Sachwaltertätigkeit im Konkursfall Erb könnte angesichts der wachsenden Kritik und dem bescheiden Resultat der verantwortlich zeichnenden Herren: Hans Ziegler, Hansulrich Hardmeier, Dr. Michael Werder und Fritz Rothenbühler in deren eigenem Interesse sein.