Freitag, Januar 26, 2007

Aktenedition/Hausdurchsuchung bei der Projekt Vision AG

Am Dienstag, 23. Januar 2007, um 0700 Uhr, hat die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich, Wirtschaftsdelikte, im Zusammenhang mit den Untersuchungen gegen die verantwortlichen Organe der Erb-Gruppe in den Büroräumlichkeiten der Projekt Vision AG eine Aktenedition verfügt unter Androhung einer Hausdurchsuchung.

Der Geschäftsführer der Projekt Vision AG, Erwin Feurer, ist der Pflicht zur Herausgabe der Unterlagen nachgekommen; faktisch wurde dennoch eine eigentliche Hausdurchsuchung durchgeführt, bei der in der Folge diverse Unterlagen und die elektronischen Daten und Datenträger beschlagnahmt wurden.

Erwin Feurer zu diesem Vorfall: Obwohl das Verhalten der beauftragten Organe korrekt und einwandfrei war, wehre ich mich gegen diese unnötige Einflussnahme in die Arbeit der Projekt Vision AG. Ich sehe darin einen weiteren Einschüchterungsversuch, der die Arbeit der Projekt Vision AG behindert und verzögert. Da dieses Vorgehen ganz im Interesse der von der Projekt Vision AG eingeklagten Sachwalter ist, schliesse ich diesbezügliche Absprachen und an sich nicht statthafte Verbindungen der Sachwalter mit der Staatsanwaltschaft nicht aus.

Die Projekt Vision AG wird ihre Arbeit weiterführen.