Samstag, März 10, 2007

Schadenersatzklagen über SFR 2,4 Mia und Strafanzeigen gegen Sanierer und Sachwalter des Erb-Konzerns

Ende 2003 ist der Erb-Konzern zusammengebrochen. Vom einst über alles gerechnet stolzen Marktleader in den Bereichen Automobil, Kaffee, Bauzuliefergewerbe und Finanzen/Investitionen ist nur wenig übrig geblieben.

Neuesten Einschätzungen und Analysen zufolge hätte der Erb-Konzern gerettet oder zumindest in einem angemessenen Nachlassverfahren erhalten werden können; die Ergebnisse der Liquidationsarbeit durch die verschiedenen Sachwalter sind dermassen dürftig und lassen bescheidenste Dividenden erwarten, was den Schluss nahelegt, dass jede andere Lösung von mehr Erfolg geprägt gewesen wäre.

Was ist geschehen und was passiert weiter?

Der Firmengründer und Pionier Hugo Erb starb am 8. Juli 2003 im Alter von 85 Jahren (Buch "Hugo Erb 1918 - 2003" unter www.lulu.com/content/527463).

Die einzigen Aktionäre und damit Alleininhaber des strategisch vernünftig diversifizierten Milliardenkonzerns mit 4 Holdings, über 80 hervorragend positionierten und bis und mit 2003 hochrentablen Einzelfirmen mit insgesamt über 4500 hochmotivierten Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mehr als SFR 4,5 Mia, Rolf und Christian Erb, erkannten den Sanierungs- und Restrukturierungsbedarf rechtzeitig und stellten den als Topsanierer bekannten Hans Ziegler als CEO ein, mit dem Auftrag, die Erb-Gruppe nachhaltig im Interesse der Mitarbeiter, Lieferanten, Banken etc. zu sanieren.

Herr Ziegler gab sich ohne seriöse Prüfung und Analyse "einen andern Auftrag" (Interview im Tagesanzeiger vom 2. Juli 2004: "Den neuen Auftrag habe ich mir nach wenigen Tagen selbst definiert."). Damit meinte er anstelle des ihm erteilten Sanierungsauftrags einen rigorosen und bis heute in seinen Auswirkungen katastrophalen Liquidationsauftrag gegen den Willen der Firmeneigentümer.

Um die Firmeneigentümer komplett und nachhaltig auszuschalten, stellte er am 3. Dezember 2003, rund 4 Wochen (!) nach seinem Stellenantritt, in einer gross angelegten Medien- und Pressekonferenz die bis heute nicht nachgewiesene Behauptung auf, in der Kasse würden SFR 400 Mio fehlen und dass er davon ausgehe, dass die Gebrüder Erb diese in den eigenen Sack gesteckt hätten.

Diese Rufmordkampagne zwang die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich zum Handeln und nahm den Eigentümern jeglichen aufgrund ihres Knowhows und ihrer Kompetenz dringend notwendigen Einfluss auf das weitere Geschehen der Erb-Gruppe.

Weiter scheute er nicht davor zurück, eine Komplottbildung im Vorfeld der von ihm angestrebten Liquidation mit den späteren Sachwaltern Hardmeier (Herfina AG), Werder (Uniwood Holding AG) und Rothenbühler (Unifina Holding AG) zu organisieren, mit dem Zweck den Erb-Konzern rasch zu zerschlagen und zu zerstören. Ohne sorgfältige Prüfung und ohne Einholen von Gegenofferten wurden substantiell wertvolle Teile der Erb-Gruppe viel zu billig und viel zu schnell verschleudert, eine Wert- und Vermögensvernichtung von gigantischem Ausmass nahm seinen Lauf.

In der Management-Zusammenfassung vom 8. Juli 2006 (siehe archives 07/08/06 in diesem blog) sind die wesentlichen Vorwürfe detailliert aufgelistet, die zur Erhebung von Zivilklagen mit Schadenersatzforderungen über insgesamt SFR 2,4 Mia und Strafanzeigen an die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich gegen die Herren Ziegler, Hardmeier, Werder und Rothenbühler führten.

Die Projekt Vision AG, vertreten durch den einzigen Verwaltungsrat mit Einzelunterschrift, Erwin Feurer, hat sich am 9. Januar 2006 vom Konkursamt Frauenfeld den rechtmässigen Besitz sämtlicher Rechtsansprüche im Konkurs Rolf Erb abtreten lassen, insbesondere den Anfechtungsanspruch Schadenersatzansprüche aus Sanierungs- und Sachwaltertätigkeiten gegenüber Ziegler Hans, Holenstein Stefan, Dr. Michael Werder, Zürich, Fritz Rothenbühler, Bern, und Hans Ulrich Hardmeier, Zürich. Die Abtretung war an die Bedingung geknüpft, dass gerichtliche Geltendmachung binnen einer Frist bis 31.07.2006 erfolgt.

Sämtliche Klagen zivilrechtlicher und strafrechtlicher Natur sind von der Projekt Vision AG fristgerecht und ordnungsgemäss bei den zuständigen Gerichten eingereicht und rechtshängig gemacht worden. Dass dies nicht eitel Freude sondern vehementen Widerstand der Beklagten hervorruft, war zu erwarten. Es zeugt aber von einem eigenartigen Rechtsverständnis der betreffenden Sachwalter, dass sie der Meinung sind, ihre Arbeit dürfe nicht überprüft werden und zu den erhobenen Vorwürfen seien sie keinerlei Rechenschaft schuldig. Sie verstecken sich dabei hinter Art. 5 SchKG, wonach der Kanton für den Schaden haftet, den die Beamten und Angestellten, ihre Hilfspersonen, die ausserordentlichen Konkursverwaltungen, die Sachwalter, die Liquidatoren, die Aufsichts- und Gerichtsbehörden sowie die Polizei bei der Erfüllung der Aufgaben, die ihnen das Gesetz zuweist, widerrechtlich verursachen und der Geschädigte gegenüber dem Fehlbaren keinen Anspruch hat.

Die Projekt Vision AG hat jedoch sowohl die Zivilklagen als auch die Strafanzeigen dahingehend aufgebaut, dass die Herren Ziegler, Werder, Hardmeier und Rothenbühler nicht nur in ihrer Funktion als Liquidatoren und Sachwalter zur Verantwortung gezogen werden sollen, sondern hauptsächlich und primär als Privatpersonen und Geschäftsleute beklagt und angeklagt werden.

Sonntag, Februar 25, 2007

"Tit for tat", Aug' um Aug', Zahn um Zahn.

Die blogspot-Redaktion gestattet sich in der Folge, einem von vielen Kommentaren ohne Wertung Raum im Redaktionsteil zu geben:

Kommentar eines unbeteiligten Dritten

Dr. Michael Werder hat am Swissair-Prozess ausgesagt, dass man "Gleiches mit Gleichem vergelten" muss.

Ich bin nicht der Meinung, dass dies der Menschheit letzter Weisheitsschluss ist. Die Natur handelt nicht danach. Die Evolution hat nach der Suche der Komplexität, dem Ziel Gottes, dem Menschen die Bestimmung über sich selbst gegeben. Als letzte Konsequenz kann der Mensch selbst bestimmen, ob er überlebt und damit die Menschheit einen Schritt näher bringen kann zu Gott, zur Komplexität oder zur Einheit aller Möglichkeiten.

Entscheidet er sich zur Vergeltung mit Gleichem für Gleiches, für Zahn um Zahn, für Auge um Auge, ist dies der Untergang der menschlichen Zvilisation. Gott hat der Natur ein menschliches Antlitz gegeben, damit die Welt auf ihrem Weg zur Komplexität zu Gott finden kann und damit überlebt.

Handeln wir nicht danach, ist das Experiment Mensch ein fruchtloses Streben der Natur gewesen und wir alle verdienen keine Zukunft.

Warum Menschen in einer gewissen Situation so handeln und nicht anders, ist schwer von Aussenstehenden, die nicht dabei waren, zu beurteilen. Im nachhinein ist immer jeder klüger; ob er es selbst besser gemacht hätte, ich wage es zu bezweifeln. Deshalb richte nicht, bevor du selbst deinen Finger gegen dich gerichtet hast.

Was den Menschen vom Tier unterscheidet, ist die Fähigkeit der Demut. Dies ist keine Schwäche der Natur, beziehungsweise des Menschen.

Nein, es ist einer der grossen geschichtlichen Lebensinhalte, der uns Menschen zur Speerspitze und Krönung der erdgeschichtlichen Evolution gemacht hat und der uns, sofern wir ihm treu bleiben, vor dem sonst sicheren Untergang bewahren wird.

Samstag, Februar 24, 2007

Happy birthday Hugo Erb

Lieber Hugo

Heute feiern wir Deinen Geburtstag bescheiden, jedoch in tiefer persönlicher Hochachtung und Verehrung für Dich und trotz allem auch für Dein Lebenswerk; bei Deinem nächsten, dem 90sten lassen wir die Musik dann wieder spielen hoffentlich mit allem, was dazu gehört.

Sei froh, dass Du das Theater nach Deinem Tod nicht "live" miterleben musstest: Eine abscheuliche Rufmordkampagne verbunden mit einer widerlichen Komplottbildung hat eine in keiner Art und Weise überzeugende Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen, um gegen Deine Söhne zu ermitteln. Der Sanierer und die Sachwalter haben nichts ausgelassen, um Dein Lebenswerk zu zerstören.

Die von Dir geschaffenen Arbeitsplätze vor allem im Autogeschäft bröckeln ab aufgrund von Fehlentscheiden der Konkursverantwortlichen.

Dein Testament und letzter Wille wird mit Füssen getreten und in keiner Weise respektiert; der Eugensberg soll doch tatsächlich Deinen Enkelkindern wieder weggenommen werden.

Zeig mal Deinen Unmut und setz ein Zeichen; lass es ruhig etwas donnern: Vielleicht könntest Du nächste Woche den Rücktritt der Zürcher Staatsanwaltschaft anzetteln nach dem Riesendebakel und der Blamage, die sie im Swissairprozess eingefangen hat.

Trotz allem wollen wir nicht nur klagen, es gibt auch erfreuliches zu berichten: Deine Enkel gedeihen prächtig dank der perfekten Fürsorge und Pflege durch ihre Mutter und Deine Söhne schlagen sich bewundernswert und tapfer trotz der unaufhörlichen Anfeindungen von allen Seiten.

Grüsse auch an Deinen Weggefährten im Leben und im Tode, Albert Manser, und wie gesagt, nächstes Jahr feiern wir Deinen Geburtstag wieder, wie es sich gehört.

Im Namen der blogspot-Redaktion
Erwin Feurer

PS: 1. Herzliche Gratulation auch an Pfarrer Ernst Sieber, der heute seinen 80sten feiert.

2. Das Buch "Hugo Erb 1918 - 2003" wird immer mehr beachtet und gelesen.

Donnerstag, Februar 15, 2007

Strafanzeigen gegen Sanierer und Sachwalter der Erb-Gruppe eingereicht

Am 1. Februar 2007 hat die Projekt Vision AG Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft III, Wirtschaftsdelikte, Zürich, gegen die Verantwortlichen der Erb-Gruppe vor, während und nach dem Zusammenbruch Ende 2003, insbesondere gegen die Herren Ziegler, Hardmeier, Werder und Rothenbühler eingereicht wegen vermutetem Vorliegen von strafrechtlichen Tatbeständen wie ungetreue Geschäftsbesorgung, Misswirtschaft, Gläubigerschädigung, Veruntreuung, Betrug und Urkundenfälschung.

Der Reigen der Strafanzeigen, der von Herrn Werder mit einer Strafanzeige gegen den Geschäftsführer der Projekt Vision AG, Erwin Feurer, wegen übler Nachrede und Nichtverhinderung einer strafbaren Veröffentlichung Ende 2006 eingeleitet wurde,wird damit fortgesetzt. Nach weiteren Repressionen hat sich die Projekt Vision AG nach langem Zuwarten und reiflicher Überlegung zu diesem Schritt entschlossen.

Der Ball ist damit bei der Staatsanwaltschaft Zürich; eine Ausweitung der Untersuchungen dürfte nicht mehr zu umgehen sein.

Samstag, Februar 03, 2007

Finanzdirektion des Kantons Zürich lehnt Rekurs der Projekt Vision AG betreffend Aufhebung der Steuersperre Dr. Michael und Patricia Werder ab

Im Zusammenhang mit den Schadenersatzklagen gegen die Sanierer und Sachwalter des Erb-Konzerns, Herren Ziegler, Werder, Hardmeier und Rothenbühler, wies das Steueramt der Stadt Zürich ein Gesuch der Projekt Vision AG um Ausstellung eines Steuerausweises über Einkommen und Vermögen von Dr. Michael und Patricia Werder am 8. November 2006 ab.

Gegen diesen Entscheid erhob die Projekt Vision AG am 14. November 2006 Rekurs mit dem Antrag, die Durchbrechung der Datensperre bei Herr und Frau Werder sei zu bewilligen und die geforderten Steuerauskünfte seien zu erteilen.

Die Finanzdirektion des Kantons Zürich hat nun am 1. Februar 2007 diesen Rekurs abgewiesen und begründet den ablehnenden Entscheid im wesentlichen damit, dass Dr. Michael Werder als Liquidator der Uniwood Holding AG nicht haftbar gemacht werden könne. Sie stützt sich dabei auf Art. 5 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG), wonach der Kanton für den Schaden hafte, den die Beamten und Angestellten, die Sachwalter, die Liquidatoren, die Aufsichts- und Gerichtsbehörden sowie die Polizei bei der Erfüllung der Aufgaben, die ihnen das Gesetz zuweist, widerrechtlich verursachen und fügt bei, dass der Geschädigte gegenüber dem Fehlbaren keinen Anspruch habe.

Des weiteren habe die Rekurrentin, die Projekt Vision AG, nicht glaubhaft gemacht, dass und inwiefern sie in der Verfolgung von Rechten gegenüber den Rekursgegnern behindert wäre, wenn sie keinen Einblick in deren Steuerausweis nehmen könnte.

Da die Projekt Vision AG Herrn Werder nicht nur als Liquidator eingeklagt hat, sondern auch als Privatperson und Geschäftsmann, wird sie gegen den vorliegenden Entscheid Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich einreichen.

Freitag, Januar 26, 2007

Aktenedition/Hausdurchsuchung bei der Projekt Vision AG

Am Dienstag, 23. Januar 2007, um 0700 Uhr, hat die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich, Wirtschaftsdelikte, im Zusammenhang mit den Untersuchungen gegen die verantwortlichen Organe der Erb-Gruppe in den Büroräumlichkeiten der Projekt Vision AG eine Aktenedition verfügt unter Androhung einer Hausdurchsuchung.

Der Geschäftsführer der Projekt Vision AG, Erwin Feurer, ist der Pflicht zur Herausgabe der Unterlagen nachgekommen; faktisch wurde dennoch eine eigentliche Hausdurchsuchung durchgeführt, bei der in der Folge diverse Unterlagen und die elektronischen Daten und Datenträger beschlagnahmt wurden.

Erwin Feurer zu diesem Vorfall: Obwohl das Verhalten der beauftragten Organe korrekt und einwandfrei war, wehre ich mich gegen diese unnötige Einflussnahme in die Arbeit der Projekt Vision AG. Ich sehe darin einen weiteren Einschüchterungsversuch, der die Arbeit der Projekt Vision AG behindert und verzögert. Da dieses Vorgehen ganz im Interesse der von der Projekt Vision AG eingeklagten Sachwalter ist, schliesse ich diesbezügliche Absprachen und an sich nicht statthafte Verbindungen der Sachwalter mit der Staatsanwaltschaft nicht aus.

Die Projekt Vision AG wird ihre Arbeit weiterführen.

Mittwoch, Januar 10, 2007

Strafklage Werder vs. Feurer

Erb-Gruppe
Der verantwortliche Geschäftsführer der Projekt Vision AG, Erwin Feurer, war gestern, am 9. Januar 2007, zur Einvernahme als Angeschuldigter betreffend übler Nachrede und Nichtverhinderung einer strafbaren Veröffentlichung beim Bezirksamt Kreuzlingen vorgeladen. Vorausgegangen war eine Strafanzeige des Sachwalters Michael Werder gegen Erwin Feurer.

Eine gerichtliche Be- und Verurteilung der vorgeworfenen Straftaten ist zu erwarten.

Im Zentrum der Verteidigung von Erwin Feurer stehen der Wahrheits- und Tatsachenbeweis hinsichtlich der in den kürzlich eingereichten Zivilklagen sowohl Sanierer Ziegler als auch den Sachwaltern Werder, Hardmeier und Rothenbühler vorgeworfenen Misswirtschaft verbunden mit einer allfälligen persönlichen Bereicherung.

Diese Arbeit ist sehr aufwändig und schwierig, da der Zugang zu den Akten aus verschiedenen Gründen erschwert ist. Um dieses Dilemma abzuschwächen, wird Feurer voraussichtlich ebenfalls zum Mittel einer Strafanzeige gegen Sanierer und Sachwalter greifen müssen.