Mittwoch, Januar 10, 2007

Strafklage Werder vs. Feurer

Erb-Gruppe
Der verantwortliche Geschäftsführer der Projekt Vision AG, Erwin Feurer, war gestern, am 9. Januar 2007, zur Einvernahme als Angeschuldigter betreffend übler Nachrede und Nichtverhinderung einer strafbaren Veröffentlichung beim Bezirksamt Kreuzlingen vorgeladen. Vorausgegangen war eine Strafanzeige des Sachwalters Michael Werder gegen Erwin Feurer.

Eine gerichtliche Be- und Verurteilung der vorgeworfenen Straftaten ist zu erwarten.

Im Zentrum der Verteidigung von Erwin Feurer stehen der Wahrheits- und Tatsachenbeweis hinsichtlich der in den kürzlich eingereichten Zivilklagen sowohl Sanierer Ziegler als auch den Sachwaltern Werder, Hardmeier und Rothenbühler vorgeworfenen Misswirtschaft verbunden mit einer allfälligen persönlichen Bereicherung.

Diese Arbeit ist sehr aufwändig und schwierig, da der Zugang zu den Akten aus verschiedenen Gründen erschwert ist. Um dieses Dilemma abzuschwächen, wird Feurer voraussichtlich ebenfalls zum Mittel einer Strafanzeige gegen Sanierer und Sachwalter greifen müssen.