Montag, Dezember 08, 2008

Projekt Vision AG im Konkurs - 24 Mio-Forderung von Dr. Zimmerli, Wenger Plattner Bern

Medienmitteilung



Erb-Gruppe - CHF 24'410'261.80 Prozesskostenentschädigung zu Lasten Projekt Vision AG - Fragwürdiges Verhalten im Namen einer renommierten Anwaltskanzlei


CH-9322 Egnach, 8. Dezember 2008 - Der Vertreter des Liquidators der Unifina Holding AG, Dr. Christoph Zimmerli, fordert von der Projekt Vision AG, Egnach, über CHF 24 Mio aufgrund eines Urteils des Gerichtskreises VIII Bern-Laupen. Der diesem Urteil zugrunde liegende Prozess musste durch das Obergericht des Kantons Bern mangels Bezahlung des Kostenvorschusses als dahin gefallen erklärt werden.

Mit Urteil vom 11. Dezember 2007 hat der Gerichtspräsident 4 des Gerichtskreises VIII Bern-Laupen die Klage der Projekt Vision AG, vertreten durch Erwin Feurer, gegen den Liquidator der Unifina Holding AG, Dr. Fritz Rothenbühler, abgewiesen und die Bezahlung der Gerichtskosten von CHF 60'000.-- und einer Prozesskostenentschädigung von CHF 24'410'261.80 verfügt.

Aufgrund eines Anfechtungsanspruchs im Konkurs Rolf Erb hatte die Projekt Vision AG am 31. Januar 2007 Schadenersatzansprüche aus Sanierungs- bzw. Sachwaltertätigkeiten gegenüber Herrn Dr. Rothenbühler geltend gemacht.

Die Projekt Vision AG als Gläubigerin warf dem Sanierer Hans Ziegler und den Sachwaltern Herren Rothenbühler (Unifina Holding AG), Werder (Uniwood Holding AG) und Hardmeier (Herfina AG), vor, sie hätten das Vermögen der Erb-Gruppe, über die seit anfangs Dezember 2003 der Nachlass bzw. der Konkurs verfügt worden war, mutmasslicherweise „zum Schaden der Gläubiger zu schnell und zu billig verschleudert“.

Die Projekt Vision AG, deren Mittel von Anfang an begrenzt waren und die keinerlei Unterstützung von den übrigen Gläubigern oder Dritten in Anspruch nehmen konnte, versuchte vergeblich dieses Urteil am Appellationshof in Bern anzufechten, scheiterte jedoch daran, dass sie einen neuerlich geforderten Prozesskostenvorschuss nicht bezahlen konnte und am 27. August 2008 Konkurs anmelden musste, sodass mit Beschluss vom 12. September 2008 das Obergericht des Kantons Bern die Appellation als dahin gefallen erklären musste.

Dazu der Prozessvertreter der Projekt Vision AG, Erwin Feurer:

„ Die Rechtsgarantien der Schweizerischen Bundesverfassung sind in einem Fall von dieser Grössenordnung leider nicht ausreichend. So stand die Projekt Vision AG von Anfang an einer weit überlegenen Beklagtschaft gegenüber und sie konnte ihre Rechte mangels ausreichender finanzieller Mittel in keiner Weise geltend machen.

Der Ausgang dieses Prozesses kostet zwar sehr viel, inhaltlich ist so jedoch niemandem gedient, da die Projekt Vision AG unbedingt das Verfahren hätte weiterziehen wollen, was sie jedoch im Rahmen unserer Rechtsordnung nicht konnte.

Ich bin sogar der Überzeugung, dass von einem patentierten Anwalt im Rahmen der Schweizerischen Standesregeln für Anwälte erwartet werden dürfte, dass er eine derart hohe Prozesskostenentschädigung von über CHF 24 Mio nicht persönlich dem Richter überreicht und diese Forderung in dieser Höhe jetzt auch noch als Anwalt von Wenger Plattner, Bern, einem der renommiertesten Anwaltsbüros der Schweiz, wenn nicht von Europa, im Konkurs der Projekt Vision AG geltend macht.“