Montag, Juni 08, 2009

Staat Thurgau/Dr. iur. Michael Werder vs. Feurer

Der vom Sachwalter der Uniwood Holding AG, RA Dr. iur. Michael Werder, als Amtsperson eingeleitete Strafprozess wegen ehrverletzender Äusserungen ist vom Bezirksgericht Kreuzlingen erwogen und beurteilt worden.

Mit Urteil vom 2. Februar 2009 hat das Bezirksgericht Kreuzlingen den angeklagten Blogspotredaktor Erwin Feurer der mehrfachen üblen Nachrede gemäss Art. 173 Ziff. 1 StGB schuldig gefunden, zu einer unbedingten Geldstrafe verurteilt und zur Bezahlung einer Genugtuungssumme an den Geschädigten sowie der Verfahrens- und Untersuchungskosten verpflichtet.

Dazu Erwin Feurer:

„Für die als ehrverletzend beurteilten Äusserungen und die üble Nachrede im Zusammenhang mit dem vorliegenden Blog und in den diversen Klageschriften der von mir vertretenen Projekt Vision AG (heute in Konkurs), entschuldige ich mich hiermit öffentlich und in aller Form bei Herrn Werder und weiteren allenfalls betroffenen Personen.

An der Sache selbst wird weitergearbeitet.“