Mittwoch, Dezember 17, 2008

Eine unglaubliche Geschichte

Medienmitteilung.

Von Erwin Feurer.
Landesbank Sachsen als Gläubigerin der Erb-Gruppe -
Eine unglaubliche Geschichte.


CH-9322 Egnach, 17. Dezember 2008 - Ende 2003 ist die Erb-Gruppe, bestehend aus 4 Holdings und über 80 mehrheitlich ertragreichen Firmen zusammengebrochen. Die Erb-Gruppe war kerngeschäftlich in der Automobilbranche tätig und beschäftigte weltweit über 4500 Mitarbeiter mit einem Gesamtumsatz von rund CHF 4,5 Mia. Die Landesbank Sachsen hat in verschiedenen Nachlässen der Erb-Gruppe Forderungen in Höhe von über CHF 40 Mio geltend gemacht. Mutmasslich sind diese Kredite sogar durch öffentliche Fördermittel gestützt worden. Der Kollokationsplan der Unifina Holding AG in Nachlassliquidation liegt nun auf.
Akt 1:

Faktische Übernahme der Erb-Gruppe zum Nulltarif
In einer äusserst fragwürdigen Medienkonferenz am 5. Dezember 2003 erklärte der als Sanierer gerufene Hans Ziegler, dass es die Erb-Gruppe nicht mehr gebe und stellte eine Differenz von CHF 400 Mio zwischen dem Mittelabfluss und dem Geld, das bei der CBB (Concordia Bau und Boden AG) angekommen sei, fest.

Mit dieser Rufmordkampagne diffamierte und kriminalisierte er die Eigentümer der Erb-Gruppe, die Gebrüder Erb, die sofort durch die Staatsanwaltschaft vollkommen stillgelegt und isoliert wurden. Bis heute ist dieses Geld nicht gefunden worden, weil es auch nie gefehlt hat.

Der Weg war frei für Schalten und Walten nach Belieben des Sanierers und der Sachwalter.

Akt 2:

Verschleuderung des Vermögens der Erb-Gruppe unter enormer Kostenproduktion

In Rekordzeit sind die werthaltigen Firmen der Erb-Gruppe weit unter Wert verschleudert worden, z.B. 80 % Beteiligung an Volcafe, dem zweitgrössten Kaffeelieferanten der Welt mit einem ausgewiesenen Eigenkapital von CHF 240 Mio und namhaften stillen Reserven in Form von enormem Mühlen-, Farmen- und Grundbesitz sowie einem Gewinn im Jahre 2002 von CHF 75 Mio zu einem Preis von CHF 63 Mio, ein Resultat, das sämtliche Bewertungsgrundsätze über den Haufen wirft. Weitere Beispiele liegen vor.

Eine enorme interne und externe Kostenproduktion durch die Sachwalter der Holdings frisst zudem wiederum einen Teil dieser „Verkaufserlöse“ zu Lasten der Gläubiger weg.

Der Blick in den Liquidationsstatus der Unifina Holding AG per 5. Dezember 2003 (nachgeführt per 31. Dezember 2005) zeigt Liquidationskosten von CHF 6'365'868.67, wovon externe Beraterkosten CHF 5'676'034.82 betragen. Die gesamte Kostenproduktion der Erb-Gruppe dürfte bis heute die CHF 20 Mio-Grenze erreicht, wenn nicht sogar überschritten haben.

Akt 3:

Echte Forderungen werden pulverisiert
Fünf Jahre hat es gedauert, bis der Kollokationsplan der Unifina Holding AG nun endlich vom 03.12.2008 bis 24.12.2008 aufliegt.

Bis die übrigen Holdings dies bewerkstelligen, dürfte noch einige Zeit vergehen. Einsicht wird nur den anerkannten Gläubigern gewährt. Die Sachwalter und Gläubiger sind da sozusagen unter Ausschluss der Öffentlichkeit „unter sich“. 72 Gläubiger haben Forderungen im Gesamtbetrag von CHF 4,7 Mia angemeldet, wovon gegen eine Milliarde zugelassen wurde, was zu einer Konkursdividende zwischen 1,5 und 7 % führen wird.

Für die Landesbank Sachsen bedeutet dies im nun vorliegenden Kollokationsplan, dass ihre echte Forderung von CHF 40 Mio noch CHF 600'000 bis 2’800’000 wert ist unter Abzug der Kosten für die Bemühungen des von ihr eingesetzten Vertreters, der die Forderungen der Landesbank Sachsen auch im Privatkonkurs von Rolf Erb eingereicht hat.

Dort wird die Konkursdividende jedoch 0 % betragen, zumal die Holdings der Erb-Gruppe Forderungen in Höhe von CHF 2,6 Mia für die Herfina AG und CHF 2,9 Mia für die Unifina Holding AG eingereicht haben, was die echte Forderung der Landesbank Sachsen und weiterer Gläubiger zu „peanuts“ schrumpfen lässt.


Akt 4:

Kritik wird rigoros bestraft und ausgeschaltet
Eine Kleinstgläubigerin mit Forderungen von rund CHF 200'000 im Konkurs Rolf Erb, die Projekt Vision AG, vertreten durch ihren einzigen Verwaltungsrat und Geschäftsführer, Erwin Feurer, wollte die äusserst schlechten Liquidationsergebnisse nicht akzeptieren und reichte aufgrund von Anfechtungsansprüchen, die vom Konkursamt Frauenfeld zur Verfügung gestellt wurden, Schadenersatzklagen gegen Sanierer und Sachwalter bei den zuständigen Gerichten ein.

In Bern wurde eine diesbezügliche Klage gegen den Sachwalter der Unifina Holding AG, Herrn Fritz Rothenbühler, Wenger Plattner Bern, in einem rechtsstaatlich äusserst fragwürdigen Prozess abgeschmettert. Dem Vertreter des Beklagten, Dr. Christoph Zimmerli, Wenger Plattner Bern, der die Kostennote für seine Bemühungen, umfassend eine Klageantwort von ca. 30 Seiten und ein paar Abklärungen und Termine, persönlich dem Richter überreichte, wurde dafür eine Prozesskostenentschädigung von über CHF 24 Mio (!) zulasten der Kleinstgläubigerin zugesprochen. Eine weitere Ausschöpfung der Rechtsmittel scheiterte daran, dass die Projekt Vision AG in der Folge Konkurs anmelden musste.

Die äusserst umfangreiche Geschichte dieser „Winkelriediade“ ist so kurz wie möglich im Blog Erb-Gruppe (Real News) http://www.erb-gruppe.blogspot.com/ sowie neu auch im Blog Denkfabrik Ost http://www.neuelaender.blogspot.com/ dargestellt und wird weiterhin bearbeitet und thematisiert.

Die Landesbank Sachsen, die ebenfalls im Besitze dieses Anfechtungsanspruchs war, hatte gemäss ihrem Vertreter in der Schweiz, keinerlei Interesse von diesem Rechtsanspruch Gebrauch zu machen.

Dazu Erwin Feurer:

„Die Rechtsgarantien der Schweizerischen Bundesverfassung konnten im vorliegenden Fall bis heute nicht zum Tragen gebracht werden.

Ich werde mich damit aber nicht abfinden und im Namen der Park Vision AG, welche die Forderungen und Anfechtungsansprüche von der Projekt Vision AG übernommen hat, sämtliche Rechtsmittel, die zur Verfügung stehen, weiterhin ausschöpfen, um Klarheit in die Hintergründe und Machenschaften des „Liquidationsmarktes Schweiz“ am Beispiel der Erb-Gruppe zu schaffen.

Die Sachwalter und ihre Gehilfen dürfen nicht unter „Denkmalschutz“ gestellt werden.“


Egnach, 17. Dezember 2008

Kontaktperson:

Erwin Feurer
Buch 43

CH-9322 Egnach

Telefon 0041 79 335 08 12
Fax 0041 71 470 05 03
e-mail kultur-palast@bluewin.ch

Donnerstag, Dezember 11, 2008

Interne und externe Kostenproduktion bei der Unifina Holding AG in Liquidation

Die Betrachtungen der Nachlassstundungen bzw. Konkurseröffnungen in allgemeiner Art und im konkreten Fall der Erb-Gruppe zeigen ein eklatentes Missverhältnis auf zwischen Konkursdividende und Produktion interner und externer Kosten.

Dem jüngsten Zirkular Nr. 6 des Sachwalters der Unifina Holding AG, Wenger Plattner Bern vom 26. November 2008, verfasst von Dr. Fritz Rothenbühler, ist zu entnehmen, dass „die voraussichtliche Nachlassdividende für die ungesicherten Forderungen der dritten Klasse aus heutiger Sicht auf 1,5 - 7 % geschätzt wird (1,5 % bei angemeldeten Forderungen von CHF 4,762 Mia; 7 % bei gemäss Kollokationsplan anerkannten Forderungen (inkl. pfandgesicherte Forderungen) von CHF 1,028 Mia)“.

Die Liquidationskosten, bzw. interne und externe Kosten gehen daraus nicht hervor.

Dazu gibt aber der 3. Rechenschaftsbericht vom 26. Februar 2008 den mehrmaligen Verweis auf Beilage 4, den Liquidationsstatus der Unifina per 5. Dezember 2003 (nachgeführt per 31. Dezember 2007), worin nun Liquidationskosten (Berichtsperiode) (total, geschätzt, CHF 2,5 Mio) CHF 677'064 aufgeführt sind, wovon CHF 105'222 auf externe Berater fallen.

Auch die Liquidationskosten im Liquidationsstatus der Unifina Holding AG per 5. Dezember 2003 (nachgeführt per 31. Dezember 2006) sind mit CHF 749'198.45, wovon CHF 254'496.40 für das Vorjahr auf externe Kosten fallen, noch relativ bescheiden, der Vollständigkeit halber seien noch die Saldi der Liquidationskosten von CHF 670'557.60, wovon extern CHF 69'975.50, ebenfalls relativ bescheiden, erwähnt.

Erst der Blick in den Liquidationsstatus der Unifina Holding AG per 5. Dezember 2003 (nachgeführt per 31. Dezember 2005) zeigt dann aber Liquidationskosten von CHF 6'365'868.67, wovon externe Beraterkosten CHF 5'676'034.82 betragen, zuzüglich der Vollständigkeit halber dann noch die Saldi von CHF 749'198.45, wovon CHF 328'875.10 auf externe Berater fallen.

In allen Status stehen mit schöner Regelmässigkeit „Liquidationskosten total geschätzt CHF 2,5 Mio“.

Sie dürften aber bis heute alleine für die Unifina Holding AG die CHF 10 Mio-Grenze nahezu erreicht haben.

Für alle Firmen der Erb-Gruppe kann davon ausgegangen werden, dass alleine per heute die Liquidationskosten die CHF 20 Mio-Grenze erreicht, wenn nicht sogar übertroffen haben.

Es stellt sich schon die Frage, wie lange diese enorme Kostenproduktion noch geduldet wird bzw. was an den Honoraren für externe Berater so teuer und wertvoll war.

Das Preis-/Leistungsverhältnis muss ganz einfach von Fall zu Fall genau betrachtet und untersucht werden, selbst wenn es sich dabei um renommierte und besteingeführte Firmen handelt, die, wenn sie schon anderen in die Karten schauen, sich nicht davor scheuen sollten, Überprüfungen auch bei sich vornehmen zu lassen.

Mutmasslicherweise nun mussten die vor allem in der Anfangsphase per 5. Dezember 2003 angefallenen extrem hohen externen Kosten von über CHF 6 Mio dazu aufgewendet werden, für die Nachlassgerichte Bilanzen und Status zu erstellen, die den Nachlassgerichten zur Verfügung standen, um die Nachlassstundung zu bewilligen.

Siehe dazu:

Unterlagen der Unifina Holding AG

3. Rechenschaftsbericht vom 26. Februar 2008
Liquidationsstatus per 31. Dezember 2007
Liquidationsstatus per 31. Dezember 2006
Liquidationsstatus per 31. Dezember 2005

Wie den Liquidationsstatus zu entnehmen ist, haben sich die geschätzten Konkursdividenden im Laufe der Jahre nach unten bewegt bis zum jetzigen Tiefpunkt von 1,5 %.

Die Frage stellt sich, weshalb anstelle der Nachlassgesuche nicht Anträge auf Konkurseröffnung gemacht wurde.


Zwischenfazit:

Die Seriosität der Arbeit von Herrn Rothenbühler wird damit nicht in Zweifel gezogen.

Trotzdem ist zu untersuchen, wie und wann derart immense externe Kosten aufgrund von welchen Entscheidungen und zu welchen Zwecken produziert worden sind.

Herr Rothenbühler mag mutmasslicherweise durchaus Opfer eines Systems geworden sein, in welches er sich eingelassen hat innert zu kurzer Zeit, ohne die Hintergründe zu kennen und zu prüfen.

Montag, Dezember 08, 2008

Projekt Vision AG im Konkurs - 24 Mio-Forderung von Dr. Zimmerli, Wenger Plattner Bern

Medienmitteilung



Erb-Gruppe - CHF 24'410'261.80 Prozesskostenentschädigung zu Lasten Projekt Vision AG - Fragwürdiges Verhalten im Namen einer renommierten Anwaltskanzlei


CH-9322 Egnach, 8. Dezember 2008 - Der Vertreter des Liquidators der Unifina Holding AG, Dr. Christoph Zimmerli, fordert von der Projekt Vision AG, Egnach, über CHF 24 Mio aufgrund eines Urteils des Gerichtskreises VIII Bern-Laupen. Der diesem Urteil zugrunde liegende Prozess musste durch das Obergericht des Kantons Bern mangels Bezahlung des Kostenvorschusses als dahin gefallen erklärt werden.

Mit Urteil vom 11. Dezember 2007 hat der Gerichtspräsident 4 des Gerichtskreises VIII Bern-Laupen die Klage der Projekt Vision AG, vertreten durch Erwin Feurer, gegen den Liquidator der Unifina Holding AG, Dr. Fritz Rothenbühler, abgewiesen und die Bezahlung der Gerichtskosten von CHF 60'000.-- und einer Prozesskostenentschädigung von CHF 24'410'261.80 verfügt.

Aufgrund eines Anfechtungsanspruchs im Konkurs Rolf Erb hatte die Projekt Vision AG am 31. Januar 2007 Schadenersatzansprüche aus Sanierungs- bzw. Sachwaltertätigkeiten gegenüber Herrn Dr. Rothenbühler geltend gemacht.

Die Projekt Vision AG als Gläubigerin warf dem Sanierer Hans Ziegler und den Sachwaltern Herren Rothenbühler (Unifina Holding AG), Werder (Uniwood Holding AG) und Hardmeier (Herfina AG), vor, sie hätten das Vermögen der Erb-Gruppe, über die seit anfangs Dezember 2003 der Nachlass bzw. der Konkurs verfügt worden war, mutmasslicherweise „zum Schaden der Gläubiger zu schnell und zu billig verschleudert“.

Die Projekt Vision AG, deren Mittel von Anfang an begrenzt waren und die keinerlei Unterstützung von den übrigen Gläubigern oder Dritten in Anspruch nehmen konnte, versuchte vergeblich dieses Urteil am Appellationshof in Bern anzufechten, scheiterte jedoch daran, dass sie einen neuerlich geforderten Prozesskostenvorschuss nicht bezahlen konnte und am 27. August 2008 Konkurs anmelden musste, sodass mit Beschluss vom 12. September 2008 das Obergericht des Kantons Bern die Appellation als dahin gefallen erklären musste.

Dazu der Prozessvertreter der Projekt Vision AG, Erwin Feurer:

„ Die Rechtsgarantien der Schweizerischen Bundesverfassung sind in einem Fall von dieser Grössenordnung leider nicht ausreichend. So stand die Projekt Vision AG von Anfang an einer weit überlegenen Beklagtschaft gegenüber und sie konnte ihre Rechte mangels ausreichender finanzieller Mittel in keiner Weise geltend machen.

Der Ausgang dieses Prozesses kostet zwar sehr viel, inhaltlich ist so jedoch niemandem gedient, da die Projekt Vision AG unbedingt das Verfahren hätte weiterziehen wollen, was sie jedoch im Rahmen unserer Rechtsordnung nicht konnte.

Ich bin sogar der Überzeugung, dass von einem patentierten Anwalt im Rahmen der Schweizerischen Standesregeln für Anwälte erwartet werden dürfte, dass er eine derart hohe Prozesskostenentschädigung von über CHF 24 Mio nicht persönlich dem Richter überreicht und diese Forderung in dieser Höhe jetzt auch noch als Anwalt von Wenger Plattner, Bern, einem der renommiertesten Anwaltsbüros der Schweiz, wenn nicht von Europa, im Konkurs der Projekt Vision AG geltend macht.“

Freitag, Dezember 05, 2008

Pressekonferenz vom 5. Dezember 2003 - Meisterhafter Schachzug von Hans Ziegler und seinen Sachwaltern?

Exakt vor 5 Jahren, am 5. Dezember 2003, ist der Sanierer Hans Ziegler, seit 3./4. Dezember 2003 als Generaldirektor der Erb-Gruppe eingesetzt, vor die Medien getreten und hat verkündet,

"die Erb-Gruppe gibt es nicht mehr"

und dass

"eine Differenz von 400 Millionen Franken zwischen dem Mittelabfluss und dem Geld, das bei der CBB angekommen sei"

festgestellt wurde.

Mit dieser Unterstellung, die sich bis heute als völlig unbegründet erweisen sollte, hat er die die Verantwortlichen und Inhaber der Erb-Gruppe diffamiert, kriminalisiert und per sofort in die Hände der Staatsanwaltschaft ausgeliefert.

Für einen bestens funktionierenden Liquidationsmarkt war damit der Weg frei für

eine faktische Übernahme der Erb-Gruppe zum Nulltarif.

Anstelle des ihm erteilten nachhaltigen Sanierungsauftrags, für den er sich am 24. November 2003 arbeitsvertraglich weitestgehende Freiheiten und CHF 1 Million ausbedingte, hat er sich

nach wenigen Tagen einen anderen Auftrag gegeben, den er sich selbst definiert hat (Interview Tagesanzeiger vom 02.07.2004).

Unter dem Titel

"Sanierer-Gespann rückt vor"

beschreibt die Visual Finance vom 23. Februar 2004 die Situation auf dem Liquidationsmarkt:

"Da die erwähnten Persönlichkeiten bereits in vielen anderen Restrukturierungen mitwirk(t)en, scheint es, als hätten sich in den letzten Jahren gewisse feste Strukturen für derartige Restrukturierungen gebildet."