Samstag, Februar 03, 2007

Finanzdirektion des Kantons Zürich lehnt Rekurs der Projekt Vision AG betreffend Aufhebung der Steuersperre Dr. Michael und Patricia Werder ab

Im Zusammenhang mit den Schadenersatzklagen gegen die Sanierer und Sachwalter des Erb-Konzerns, Herren Ziegler, Werder, Hardmeier und Rothenbühler, wies das Steueramt der Stadt Zürich ein Gesuch der Projekt Vision AG um Ausstellung eines Steuerausweises über Einkommen und Vermögen von Dr. Michael und Patricia Werder am 8. November 2006 ab.

Gegen diesen Entscheid erhob die Projekt Vision AG am 14. November 2006 Rekurs mit dem Antrag, die Durchbrechung der Datensperre bei Herr und Frau Werder sei zu bewilligen und die geforderten Steuerauskünfte seien zu erteilen.

Die Finanzdirektion des Kantons Zürich hat nun am 1. Februar 2007 diesen Rekurs abgewiesen und begründet den ablehnenden Entscheid im wesentlichen damit, dass Dr. Michael Werder als Liquidator der Uniwood Holding AG nicht haftbar gemacht werden könne. Sie stützt sich dabei auf Art. 5 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG), wonach der Kanton für den Schaden hafte, den die Beamten und Angestellten, die Sachwalter, die Liquidatoren, die Aufsichts- und Gerichtsbehörden sowie die Polizei bei der Erfüllung der Aufgaben, die ihnen das Gesetz zuweist, widerrechtlich verursachen und fügt bei, dass der Geschädigte gegenüber dem Fehlbaren keinen Anspruch habe.

Des weiteren habe die Rekurrentin, die Projekt Vision AG, nicht glaubhaft gemacht, dass und inwiefern sie in der Verfolgung von Rechten gegenüber den Rekursgegnern behindert wäre, wenn sie keinen Einblick in deren Steuerausweis nehmen könnte.

Da die Projekt Vision AG Herrn Werder nicht nur als Liquidator eingeklagt hat, sondern auch als Privatperson und Geschäftsmann, wird sie gegen den vorliegenden Entscheid Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich einreichen.