Samstag, Juli 15, 2006

Zivilklage gegen Erb-Gruppen CEO Hans Ziegler und verschiedene Sachwalter

Die Hinweise verdichten sich, dass gegen Herrn Hans Ziegler
(CEO Erb-Gruppe), Dr. Michael Werder (Sachwalter Uniwood),
Hans Ulrich Hardmeier (Sachwalter Herfina) und Dr. Fritz
Rothenbühler (Sachwalter Unifina) in Zug, Zürich und Bern
beim zuständigen Friedensrichteramt Zivilklagen eingereicht
wurden. Die Zivilklagen stehen im Zusammenhang mit den, nach dem
Zusammenbruch der Erb-Gruppe festgestelllten, diversen finanziellen
Ungereimtheiten bei den Sanierungstätigkeiten.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Ich will die Qualität der geleisteten Sanierungsarbeit bei der Erb-Gruppe nicht beurteilen. Was jedoch für jederman ins Auge
springt, sind die horrenden
Aufwendungen/Kosten in zweistelliger Millionenhöhe zu Lasten der Gläubiger! Ein Nachlass
für ein Unternehmen mit 30-400 Mio.
sFr. Umsatz ist doch genau so aufwendig und kompliziert, wie für ein Unternehmen mit 3-4 Milliarden sFr. Umsatz! Es ist desshalb völlig unverständlich warum die Kosten hier 10-100x höher ausgefallen sind, als die gängige Praktik!? Dies lässt für mich nur ein Schluss zu: Hier wurde richtig abgezockt, zu Lasten der Gläubiger und das, dass bin ich schon der Meinung, gehört hinterfragt und untersucht!

Anonym hat gesagt…

Sofern Ihre Kontrahenten als schuldfähig betrachtet werden können, ist das staatlich organisierte Verbrechen in Ihrem Fall einmal mehr erwiesen. Da für Sachwalter, Betreibungsbeamte wie Staatsanwälte, ausser einer Negativselektion keinerlei Qualifikationen und Kontrollmechanismen gegeben sind, fehlen für sämtliche komplexer bearbeiteten, durch die Medien vorverurteilten "Wirtschaftsdelikte" die fachlichen Grundlagen und die einzig deliktisch Handelnden bleiben die eigentlichen Verursacher des willentlich produzierten Schadens, eben die Sachwalter. Da die geschädigten Einzelpersonen konsequent verleumdet und mit massivem materiellem und vor allem psychischem Druck behaftet sind, im Gegensatz zu den deliktischen Sachwaltern vereint im Schutz des Staates, gibt es keine Kläger, die die Kraft haben, sich gegen das staatlich organisierte Verbrechen zu erheben.
Um so mehr begrüssen wir Ihren Kampf gegen das staatlich organisierte Verbrechen, haben wir doch selber in gleicher Weise unser Vermögen in mehrstelliger Millionenhöhe und unsere Heimat verloren.
Ich verurteile die Straftaten der Herren Tell und Tschanun, würde aber gerne die 1. Augustfeier mit dem Helden Tschanun als modernem Tell und damit eine neue Schweiz begründen: Zurück zu einer praktizierten Rechtsstaatlichkeit.