Mittwoch, Oktober 18, 2006

Rundschau-Bericht des Fernsehen DRS zur 2,4 Milliarden-Klage von Erwin Feurer gegen die Sachwalter des Erb-Konkurses

Die Rundschau berichtete in ihrer heutigen Ausgabe zur 2,4 Milliarden-Klage von Erwin Feurer im Erb-Konkurs. Das Argument von Sachwalter Dr. Michael Werder, dass ein Sachwalter im Auftrag des Staates handle und so nicht er oder andere Beteiligten haftbar sind, sondern der Staat alleine, ist schon sehr verwunderlich. Wer im Auftrag des Staates tätig ist, steht unter besonderer Sorgfaltspflicht. Die Klagen gegen die Sachwalter, im Ineressen der Gläubiger, gehen gerade dahin, dass die Tätigkeiten und der Erfolgsausweis der Sachwalter Fragen aufwerfen die untersucht und beurteilt werden müssen. Wenn begründeter Verdacht auf Misswirtschaft, etc. besteht, kann und darf nicht, eine Verantwortung wegbedungen werden.

8 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Ich sehe das auch so. Ich glaube Dr. Werder versucht sich hier zu einfach aus der Verantwortung zu stehlen.

Anonym hat gesagt…

Rechtsstaat lässt grüssen...! Sonst
aber ein ausgewogener fairer Bericht.

Anonym hat gesagt…
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Anonym hat gesagt…

Herr Feurer, herzlich Gratulation zu Ihrem Mut. Es ist ja schon fast
unverschämt, dass die Sachwalter die im Fall Erb voll abgezockt haben und dies bei einer erbärmlichen Leistung, jetzt glaubhaft machen wollen, dass dafür der Kanton Zürich haftet! Ja
natürlich: Aber erst wenn die verantwortlichen Sachwalter ausgepfändet und ausgeblutet sind.
Dafür wünsche ich Ihnen im Namen der Gerechtigkeit viel Erfolg.

Anonym hat gesagt…

Ich habe einmal eine Frage: Die
Sachwaltertätigkeit betreffend der
Unifina (Wenger/Plattner), wie auch das Konkursverfahren betreffend der Hugo Erb AG (Transliq) sind im Internet den
Gläubigern und der Oeffentlichkeit
zugängig. Warum publizieren auf der anderen Seite Hansulrich Hardmeier (Herfina AG)und Michael Werder (Unifina Holding
AG) sowie die Konkursverwalter der
(Uniinvest Holding AG) ihre Rechen-
schaftsberichte nicht im Internet
oder in der Presse?? Was ist daran
so speziell, dass diese nicht allen
Gläubigern und der ÖFFENTLICHKEIT
bekannt gegeben werden können? In der Rundschau hat Michael Werder von den grossen Intercompany-Verpflichtungen der Erb-Gruppe gesprochen. Jeder Gläubiger hat doch ein Recht zu wissen, wie diese
zu Lasten der einzelnen Gesellschaften verteilt wurden. Es ist mir unverständlich warum es keine Gruppen-Gesamt-Darstellung gibt. Ohne diese gibt es keine
Transparenz und es bleibt der Vorwurf der Sachwalter, dass diese
etwas zu verstecken haben!

Anonym hat gesagt…

Die Banken (Hauptgläubiger) sollten
mal den Sachwaltern auf die Finger klopfen. Viel Aufwand und kleiner Ertrag darf nicht einfach zu Lasten
der kleinen Gläubiger hingenommen werden. Oder getrauen diese sich nicht? Weil sonst auch deren Fehler in der Zusammenarbeit mit ex-CEO Ziegler ans Licht der Öffentlichkeit kommen könnten. Wird
also der Sack (Eugensberg) geschlagen und dabei meint man den
Esel(Sachwalter)?

Anonym hat gesagt…

Lieber Herr Feurer, man kann Sie
lieben, bewundern oder verdammen.
Tatsache bleibt: Sie haben Zivilcourage, Herz und Verstand.
Ich wünsche weiterhin viel Erfolg.

Grüss'chen M. T.

Anonym hat gesagt…

Der 2,4 Milliarden-Klage wäre der
Zahn gezogen, wenn die Sachwalter
ihre Rechenschaftsberichte endlich
öffentlich zugängig machen würden.
So lange hier (im 2. grössten Konkursfall der Schweiz) eine Schweigemauer besteht, ist der Verdacht: Die Erb-Sachwalter und der ehemalige Erb CEO Hans Ziegler
hätten Vetterli- und Misswirtschaft betrieben leider und zwar zu Recht nicht aus zu räumen.