Dienstag, November 07, 2006

Dr. Michael Werder reicht Strafklage gegen Erwin Feurer ein

Dr. Michael Werder (Sachwalter Uniwood) sieht sich durch die Einladung von Erwin Feurer vor das Friedensrichteramt (im Zusammenhang mit der Milliarden-Klage gegen die Sachwaltertätigkeit bei der Erb-Gruppe), und weiter durch die Anfrage beim Steueramt auf Steuerauskunft, sowie durch den blogspot (erb-gruppe.blogspot.com) und die in diesem blogspot publizierten Kommentare der blogspot-Gemeinde, in seiner Ehre verletzt. Er hat darum letzte Woche bei der Kantonspolizei Thurgau Strafklage "wegen übler Nachrede (Art. 173 StGB)" und "Nichtverhinderung einer strafbaren Veröffentlichung (Art. 322bis StGB)" gegen Erwin Feurer eingereicht.

8 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Es ist Schade, dass Dr. Werder versucht das "Recht auf freie Meinungsäusserungen im Internet" mit einer Strafklage zu begegnen. Er dürfte damit aber auf dem "Holzweg" sein, denn nur wer öffentlich zu Hass, Straftaten, Rassendiskreminierung und Völkermord aufruft ist gemäss Beschluss der EU strafrechtlich verfolgbar. Wenn in der Schweiz
das EU-Recht mit Füssen getreten wird, ist das ein klarer Fall für
den europäischen Gerichtshof zum
Schutz der Menschenrechte.

Anonym hat gesagt…

Als Sachwalter übt Dr. Michael Werder ein öffentliches Amt aus. Es
ist desshalb legitim, dass die Öffentlichkeit auch Einsicht in seine Steuererklärung hat, insbesondere da im Kanton Zürich im
Steuerrecht "der Grundsatz der Öffentlichkeit der Steuerregister"
gilt. Oder hat Dr. Werder etwas zu verbergen?

Anonym hat gesagt…

Lieber Herr Feurer, Sie können beruhigt sein, Werder tut sich mit dieser Strafklage keinen guten Dienst. Der blogspot ist profesionell und gut gemacht.
Kommentare sind nun mal persönlich und emotional. Gerade, dass ist der
Sinn eines blogspots: Freie Meinungsbildung, Diskussion, Gefühle und Emotionen. Wenn damit ein anständiger Rechtsanwalt nicht umgehen oder leben kann, gehört er nicht in die Zunft der Justizia. Und dazu gehört auch das Vertragen von einem Schuss guten Humors.

Anonym hat gesagt…

Eine blöde Frage: Gibt es einen
juristischen Unterschied, wenn ein
Anwalt im Auftrage seines Mandanten versucht die öffentliche Meinung via die Presse zu beeinflussen und/oder wenn ein blogspot Redaktor die Kommentare seiner blogspot-Gemeinde publiziert.....? Ich denke schon!

Anonym hat gesagt…

Ist der blogspot gesperrt? Oder
getrauen Sie sich jetzt keine comments mehr zu veröffentlichen??
Ich habe es mehrmals versucht ohne
Resultat. Echt Schade, aber ich kanns verstehen, ich will Sie ja
nicht strafbar machen, obwohl mein
comment alles andere als ehrverletzend waren. Sorry und etwa
mehr Mut täte gut, gerade in Ihrer
Situation.

Anonym hat gesagt…

Das Internet untersteht dem Medienrecht. Es ist deshalb auch das Recht der Medien und dies auch
mittels Internet oder Blogspots auf
Misstände im Gemeinwesen aufmerksam zu machen. Die Kontroll-
und Kritikfunktion der Medien ist in einer funktionierenden Demokratie und in einer offenen von der freien Meinungsäusserung getragen Gesellschaft unbestritten.
In der Schweiz ist die freie Meinungsäusserung deshalb auch in der Verfassung garantiert. Wenn man
als Medium nicht mehr aufdecken darf, ist das auch das Ende der freien Medien und mithin das Ende der Demokratie. Dies sollten gerade
auch Sachwalter wissen, die als Sachwalter ja nicht privat auftreten, sondern als Vertreter der Öffentlichkeit. Kritik begegnet
man in einer freien Gesellschaft
mit Antworten, Erklärungen und Gegendarstellungen. Der blogspot ist dafür gerade ein ideales Medium um eine Disskusion in Gange zu bringen. Die Strafklage hingegen ist ein untaugliches Mittel, da diese allfällige Verdachtsmomente nicht entkräftet sondern im Gegenteil diesen zusätzlich Nahrung zu führt.

Anonym hat gesagt…

Eine moderne Fabel:

Unternehmer sind wohl die dümmsten
Hasen der modernen Wirtschafts-Welt. Immer lustig, hackenschlagend
suchen sie die grössten Ostereier zu erjagen.
Selbstverliebt arbeiten sie Tag und
Nacht und glauben nur durch sie habe sich die Welt erschafft. In ihrem grenzenlosen Wahn, die
Klügsten und die Besten zu sein machen sie alles um zu gefallen und
bürgen selbst mit all ihrem Gut und Hab. Ja, sie sind so dumm, dass sie
sich sogar in der Küche der Meisterköche rumtun. Wo sie erst noch koketieren und am Ende sich doch blamieren. Denn den Meisterköchen,
läuft bei ihrem Anblick das Wasser
im Mund zusammen. Gierig, da sie selbst nichts zu befürchten,
freuen sie sich auf ihren Braten,
auf den sie jetzt genüsslich warten. Was soll die Moral, bei den
eigenen Millionen kann mans richten, dort ein Anwalt, Sachwalter oder Richter und da
man selbst kein Risiko trägt, geht
alles bummsfiedel und falls nicht:
Dann macht man's halt wie Ackermann, den
wir Grossbank-Manager sind ja schliesslich auch nicht jedermann!

Anonym hat gesagt…

Den anderen solls eine Lehre sein,
als Unternehmer bist und bleibst ein armes Schwein.......