Samstag, März 10, 2007

Schadenersatzklagen über SFR 2,4 Mia und Strafanzeigen gegen Sanierer und Sachwalter des Erb-Konzerns

Ende 2003 ist der Erb-Konzern zusammengebrochen. Vom einst über alles gerechnet stolzen Marktleader in den Bereichen Automobil, Kaffee, Bauzuliefergewerbe und Finanzen/Investitionen ist nur wenig übrig geblieben.

Neuesten Einschätzungen und Analysen zufolge hätte der Erb-Konzern gerettet oder zumindest in einem angemessenen Nachlassverfahren erhalten werden können; die Ergebnisse der Liquidationsarbeit durch die verschiedenen Sachwalter sind dermassen dürftig und lassen bescheidenste Dividenden erwarten, was den Schluss nahelegt, dass jede andere Lösung von mehr Erfolg geprägt gewesen wäre.

Was ist geschehen und was passiert weiter?

Der Firmengründer und Pionier Hugo Erb starb am 8. Juli 2003 im Alter von 85 Jahren (Buch "Hugo Erb 1918 - 2003" unter www.lulu.com/content/527463).

Die einzigen Aktionäre und damit Alleininhaber des strategisch vernünftig diversifizierten Milliardenkonzerns mit 4 Holdings, über 80 hervorragend positionierten und bis und mit 2003 hochrentablen Einzelfirmen mit insgesamt über 4500 hochmotivierten Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mehr als SFR 4,5 Mia, Rolf und Christian Erb, erkannten den Sanierungs- und Restrukturierungsbedarf rechtzeitig und stellten den als Topsanierer bekannten Hans Ziegler als CEO ein, mit dem Auftrag, die Erb-Gruppe nachhaltig im Interesse der Mitarbeiter, Lieferanten, Banken etc. zu sanieren.

Herr Ziegler gab sich ohne seriöse Prüfung und Analyse "einen andern Auftrag" (Interview im Tagesanzeiger vom 2. Juli 2004: "Den neuen Auftrag habe ich mir nach wenigen Tagen selbst definiert."). Damit meinte er anstelle des ihm erteilten Sanierungsauftrags einen rigorosen und bis heute in seinen Auswirkungen katastrophalen Liquidationsauftrag gegen den Willen der Firmeneigentümer.

Um die Firmeneigentümer komplett und nachhaltig auszuschalten, stellte er am 3. Dezember 2003, rund 4 Wochen (!) nach seinem Stellenantritt, in einer gross angelegten Medien- und Pressekonferenz die bis heute nicht nachgewiesene Behauptung auf, in der Kasse würden SFR 400 Mio fehlen und dass er davon ausgehe, dass die Gebrüder Erb diese in den eigenen Sack gesteckt hätten.

Diese Rufmordkampagne zwang die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich zum Handeln und nahm den Eigentümern jeglichen aufgrund ihres Knowhows und ihrer Kompetenz dringend notwendigen Einfluss auf das weitere Geschehen der Erb-Gruppe.

Weiter scheute er nicht davor zurück, eine Komplottbildung im Vorfeld der von ihm angestrebten Liquidation mit den späteren Sachwaltern Hardmeier (Herfina AG), Werder (Uniwood Holding AG) und Rothenbühler (Unifina Holding AG) zu organisieren, mit dem Zweck den Erb-Konzern rasch zu zerschlagen und zu zerstören. Ohne sorgfältige Prüfung und ohne Einholen von Gegenofferten wurden substantiell wertvolle Teile der Erb-Gruppe viel zu billig und viel zu schnell verschleudert, eine Wert- und Vermögensvernichtung von gigantischem Ausmass nahm seinen Lauf.

In der Management-Zusammenfassung vom 8. Juli 2006 (siehe archives 07/08/06 in diesem blog) sind die wesentlichen Vorwürfe detailliert aufgelistet, die zur Erhebung von Zivilklagen mit Schadenersatzforderungen über insgesamt SFR 2,4 Mia und Strafanzeigen an die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich gegen die Herren Ziegler, Hardmeier, Werder und Rothenbühler führten.

Die Projekt Vision AG, vertreten durch den einzigen Verwaltungsrat mit Einzelunterschrift, Erwin Feurer, hat sich am 9. Januar 2006 vom Konkursamt Frauenfeld den rechtmässigen Besitz sämtlicher Rechtsansprüche im Konkurs Rolf Erb abtreten lassen, insbesondere den Anfechtungsanspruch Schadenersatzansprüche aus Sanierungs- und Sachwaltertätigkeiten gegenüber Ziegler Hans, Holenstein Stefan, Dr. Michael Werder, Zürich, Fritz Rothenbühler, Bern, und Hans Ulrich Hardmeier, Zürich. Die Abtretung war an die Bedingung geknüpft, dass gerichtliche Geltendmachung binnen einer Frist bis 31.07.2006 erfolgt.

Sämtliche Klagen zivilrechtlicher und strafrechtlicher Natur sind von der Projekt Vision AG fristgerecht und ordnungsgemäss bei den zuständigen Gerichten eingereicht und rechtshängig gemacht worden. Dass dies nicht eitel Freude sondern vehementen Widerstand der Beklagten hervorruft, war zu erwarten. Es zeugt aber von einem eigenartigen Rechtsverständnis der betreffenden Sachwalter, dass sie der Meinung sind, ihre Arbeit dürfe nicht überprüft werden und zu den erhobenen Vorwürfen seien sie keinerlei Rechenschaft schuldig. Sie verstecken sich dabei hinter Art. 5 SchKG, wonach der Kanton für den Schaden haftet, den die Beamten und Angestellten, ihre Hilfspersonen, die ausserordentlichen Konkursverwaltungen, die Sachwalter, die Liquidatoren, die Aufsichts- und Gerichtsbehörden sowie die Polizei bei der Erfüllung der Aufgaben, die ihnen das Gesetz zuweist, widerrechtlich verursachen und der Geschädigte gegenüber dem Fehlbaren keinen Anspruch hat.

Die Projekt Vision AG hat jedoch sowohl die Zivilklagen als auch die Strafanzeigen dahingehend aufgebaut, dass die Herren Ziegler, Werder, Hardmeier und Rothenbühler nicht nur in ihrer Funktion als Liquidatoren und Sachwalter zur Verantwortung gezogen werden sollen, sondern hauptsächlich und primär als Privatpersonen und Geschäftsleute beklagt und angeklagt werden.

21 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Schön, wie beim Swissair-Prozess:
"die letzten beissen die Hunde!" Der Dank an Ziegler & Co. die 4500
Arbeitsplätze gerettet haben!

Anonym hat gesagt…

Rettung der Arbeitsplätze war eben genau ein Scheinargument, um von den wahren Zielen abzulenken: Bei Volcafé, EgoKiefer, Piatti und auch bei weiteren Firmen war keinerlei Handlungsbedarf vorhanden und das Autogeschäft ging aus welchen Gründen auch immer an die falsche Übernahmegesellschaft, diese Arbeitsplätze sind heute zu weiten Teilen aufgrund dieses Fehlentscheids der Herren Hardmeier und Ziegler trotz eindringlicher Warnungen der Gebrüder Erb zerstört. Interessant wäre zu wissen, warum das Autogeschäft unbedingt an die Belgier verkauft werden musste.

Anonym hat gesagt…

Gemäss meinen Recherchen hat die Alcadis mit der Übernahme des Autogeschäfts der Erb-Gruppe am 22.12.2003 (!), notabene am 04.12.2003 wurde Herr Ziegler offiziell als Generaldirektor aller Holdings eingesetzt und Herr Hardmeier am 5. Dezember 2003 mit Verfügung des Kantonsgerichtspräsidenten des Kantons Glarus zum provisorischen Sachwalter der Herfina AG ernannt, Herr Hardmeier darf damit für sich in Anspruch nehmen, der schnellste Sachwalter zu sein, 780 Mitarbeiter übernommen.
Heute sind es noch 250 Mitarbeiter, Tendenz weiter sinkend, womit die schlimmsten Befürchtungen der Gebrüder Erb, deren Ziel immer die Arbeitsplatzerhaltung war, bei weitem übertroffen wurden.
Die Herren Ziegler und Hardmeier brüsteten sich beide, die Arbeitsplätze erhalten zu haben.
Wie dieses Beispiel zeigt, war dies ein absoluter Trugschluss und Fehlverkauf, sowohl was die Erhaltung der Arbeitsplätze anbetrifft wie auch bezüglich der finanziellen Ausbeute, bzw. in Bezug auf den Kaufpreis und die Rahmenbedingungen.
Ich frage mich da immer noch, wer da wem ein Weihnachtsgeschenk gemacht haben soll.

Anonym hat gesagt…

Ich frage mich, was sich die Erbs überlegt haben, als sie Jahr für Jahr die Patronatserklärung an die CBB neu unterschrieben haben. Jeder KV-Lehrling hätte gemerkt, dass das eine Fehlentscheidung ist, welche ein unkalkulierbares Risiko aufweist. Wo bleibt der Anreiz für die CBB in schwarze Zahlen zu kommen, wenn der Verlust ja sowiso durch die Erb-Gruppe gedeckt wird? Und wo bleibt die Intervention seitens der Erb-Gruppe die Sanierung der CBB ordentlich voranzutreiben. Hatten die Verantwortlichen nicht das nötige Know How?

Ich denke das Argument, dass die Erbs als oberstes Ziel die Erhaltung der Arbeitsplätze hatten kann insofern nicht zutreffen, als dass diese die Gruppe durch den dauernden Mittelabfluss in die Unrentablen Geschäftsbereiche wissentlich geschwächt haben und somit hätten sehen müssen, das diese Praxis ins Verderben führt.

Was soll man da als Sachwalter anrichten, wenn man einem Schuldenberg von über 2.5 Miliarden gegenübersteht. Dann gilt es so schnell wie möglich zu handeln.

Es kann durchaus sein, dass bei der Auflösung der Erb-Gruppe Fehler gemacht worden sind. Hätten die Erbs aber den Konzern anständig geführt, dann wäre es gar nie so weit gekommen!

Anonym hat gesagt…

Ist der erb-gruppe-blogspot eingeschlafen, hat er ausgedient oder findet alles unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt?
Wäre interessant wieder einmal über den Stand der Dinge informiert zu werden.

Anonym hat gesagt…

Ja, lassen sie uns wieder mal neue Infos zukommen. Es ist sehr interessant zu erfahren, was die Strafanzeigen ans Licht bringen.

Anonym hat gesagt…

Wo ist denn die berühmte Patronatserklärung, die einst von der Erb-Gruppe bzw. der Unifina Holding AG zugunsten der CBB Holding AG abgegeben wurde, geblieben?

Was wurde vom verantwortlichen Sachwalter Rothenbühler vorgekehrt, um diesen Aktivposten und andere Vermögenswerte in Deutschland zu sichern bzw. für den Nachlass zugunsten der Gläubiger zu retten?

Was sind die effektiven Gründe für die kläglichen Verkaufserlöse bei der Volcafe Holding, aber auch bei der Erb Finanz- & Leasing AG?

Solche und ähnliche Fragen dürften auf den Schwalter der Unifina Holding AG, Fritz Rothenbühler, im Zivilprozess, der von der Projekt Vision AG in Bern geführt wird, zukommen.

Anonym hat gesagt…

blog-spot eingeschlafen? feurer tod? erb-story käse von gestern?

Anonym hat gesagt…

Wer eine Patronatserklärung als Aktivposten betrachtet leidet an akuter Geistesschwäche! Anderseits ist somit auch gut ersichtlich, um welchen Schwachsinn es sich bei der ganzen Feurer-Story handelt.

Herr Feurer: Informieren Sie uns einmal detailliert über den aktuellen Stand all ihrer Aktiv- und Passivprozesse!!!

Anonym hat gesagt…

Der obige Kommentator hat insofern recht:

Bei der Patronatserklärung handelt es sich faktisch nicht um einen Aktivposten; sie war lediglich die Verpflichtung an die Erb-Gruppe für allfällige Schulden der CBB vollumfänglich aufzukommen.

Aber:

Dies hat dazu geführt, dass Jahr für Jahr beträchtliche Mittel aus dem Gewinn der Erb-Gruppe, die notabene bis zum Crash im Jahre 2003 in sämtlichen Firmen Gewinne geschrieben hat, nach Deutschland geflossen sind.

Insofern gehören diese Mittelablüsse doch zum Vermögen der Erb-Gruppe und wo würde der "Schwachsinnrufer" diese denn verbuchen, bei den Aktiven oder Passiven der Erb-Gruppe?

Sowohl die Beteiligung als auch die Abdeckung der Verpfichtungen können in diesem Sinne durchaus als Aktiven/Aktivposten der Erb-Gruppe bezeichet werden.

Zur Diskussion steht hier nach wie vor, dass die Sachwalter einerseits erhebliche Vermögenswerte der Erb-Gruppe weit unter Wert verschleudert (Volcafe, EgoKiefer, Piatti, Hyundai, EFL-Leasing, Autogeschäft etc. etc.) und andererseits es unterlassen haben das Vermögen der Erb-Gruppe zu sichern zum Nachteil der Gläubiger:

Einer dieser Vermögenswerte sind die Mittelabflüsse nach Deutschland in Höhe von ca. SFR 1 Milliarde!!!

Anonym hat gesagt…

Interessante Buchhaltungsdebatte:

Die Mittelabflüsse nach Deutschland hätten wohl korrekt direkt als Aufwand gebucht werden müssen. Einen werthaltigen Gegenwert hat die Erb-Gruppe in den Jahren der Mittelüberweisung an die CBB nie geschaffen wie die Jahresabschlüsse der CBB klar zeigen.

Die Folge der korrekten Verbuchungspraxis hätte wohl schon viel früher zum Kolaps der gesamten Erb-Gruppe geführt.

Aus finanztechnischer Sicht ist zu hoffen, dass durch die Staatsanwaltschaft untersucht wird, ob die verantwortlichen Organe nicht viel zu spät die Bücher deponiert haben.

Anonym hat gesagt…

Gibt es denn nichts Aktuelles mehr?

Anonym hat gesagt…

Wieso herrscht Funkstille. Wie ist der Stand der Prozesse?

Anonym hat gesagt…

Herr Feurer:

Sie haben vollmundig über all die vermeindlichen "Schandtaten" der Liquidatoren & Co. berichtet. Wie ist der aktuelle Stand der Klagen? Wieso sind Sie plötzlich so kleinlaut?

Sie haben doch so lauthals über Offenheit und Transparenz geschrieben ...... Offenbar halten Sie es diesbezüglich nicht ganz so genau.

Eigentlich schade :-(

Anonym hat gesagt…

mich würde mal ehrlich interessieren warum man bis heute
noch nie etwas von der Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich (Verantwortlich: Leitender Staatsanwalt Christian Weber) gehört hat beteffend ihren strafrechtlichen Untersuchungen in Sachen ex Erb-Gruppen verantwortlichen CEO Hans Ziegler und seinen Mitarbeitern,
Sachwaltern etc. Das hier die
Gläubiger geschädigt wurden durch
Misswirtschaft und möglicherweise Betrug ist offenkundig, ebenso wurde Strafklage eingereicht. Wird ein Landendieb erwischt tritt sofort Polizei und der ganze Staatsapparat in Funktion. Hat die
Staatsanwaltschaft Angst von den
renomierten Rechtsanwaltsbüros, schützt sie hier womöglich eigenes Versagen. Auf jeden Fall untergräbt die untätige Staatsanwaltschaft hier jegliches Vertrauen in den Rechtsstaat. Christian Weber hat gut getan sich
vorzeitig zu pensionieren, aber
damit ist das Problem nicht gelöst.......

Anonym hat gesagt…

Der Grund dafür ist einfach:

Die Staatsanwaltschaft beschäftigt sich schon seit langem mit dem Fall Erb und hat sehr detaillierte Kenntnisse über die Vorfälle. Zusätzlich weiss die Staatsanwaltschaft auch sehr genau, gegen wen schon Verfahren laufen bzw. wer in diese Verfahren verwicklet ist. Wäre wohl zu einfach, einfach die Täter zu Opfern zu machen ......

Anonym hat gesagt…

Wer den Blog liest ist schon etwas erstaunt darüber, dass plötzlich die Erbs & Co. die Opfer sein sollen.

Wieso wird nur publiziert, was gegen den kurzfristigen CEO und die Liquidatoren für Klagen bzw. Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft eingereicht worden sind, danach aber Totenstille herrscht.

Dass die Staatsanwaltschaft offensichtlich keine Hinweise gefunden hat, die ein Verfahren gerechtfertigen würde, habe ich begriffen (eigentlich nicht verwunderlich, sind doch die Herren Erb und offensichtlich auch Herr Feurer Gegenstand von Verfahren). Ist wohl zu durchsichtig, mit wilden Beschuldigungen um sich zu schlagen.

Was ist aber der Stand der Zivilklagen gegen die Herren Ziegler/Rothenbühler/Werder/Hardmeier? Wieso herrscht da seit Monaten Funkstille. Es ist nicht anzunehmen, dass die Gerichte sich nicht mit den Klagen befasst haben.

Bin gespannt, auf welche Seite der Schuss losgeht.

Anonym hat gesagt…

Dieser Blog schein völlig eingeschlafen zu sein.
Wieder einmal eine Geschichte nach dem Motto:

"Je schlechter die Argumente umso lauter werden sie vorgetragen"!

Anonym hat gesagt…

Herr Feurer:

Haben die Gerichte entschieden über Ihre Klagen. Wie ist der Stand?

Anonym hat gesagt…

Ist dieser Blog eingeschlafen. Es wäre hochinteressant zu erfahren, wie die Prozesse so laufen.

Anonym hat gesagt…

Nachdem Herr Feurer schweigt, hier der aktuelle Stand der Projekt Vision:

Auszug aus dem SHAB:

"Mit Verfügung vom 27.08.2008, 14.00 Uhr, wurde über die bereits aufgelöste Gesellschaft der Konkurs eröffnet"

SO RUHE DENN IN FRIEDEN