Samstag, Februar 03, 2007

Finanzdirektion des Kantons Zürich lehnt Rekurs der Projekt Vision AG betreffend Aufhebung der Steuersperre Dr. Michael und Patricia Werder ab

Im Zusammenhang mit den Schadenersatzklagen gegen die Sanierer und Sachwalter des Erb-Konzerns, Herren Ziegler, Werder, Hardmeier und Rothenbühler, wies das Steueramt der Stadt Zürich ein Gesuch der Projekt Vision AG um Ausstellung eines Steuerausweises über Einkommen und Vermögen von Dr. Michael und Patricia Werder am 8. November 2006 ab.

Gegen diesen Entscheid erhob die Projekt Vision AG am 14. November 2006 Rekurs mit dem Antrag, die Durchbrechung der Datensperre bei Herr und Frau Werder sei zu bewilligen und die geforderten Steuerauskünfte seien zu erteilen.

Die Finanzdirektion des Kantons Zürich hat nun am 1. Februar 2007 diesen Rekurs abgewiesen und begründet den ablehnenden Entscheid im wesentlichen damit, dass Dr. Michael Werder als Liquidator der Uniwood Holding AG nicht haftbar gemacht werden könne. Sie stützt sich dabei auf Art. 5 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG), wonach der Kanton für den Schaden hafte, den die Beamten und Angestellten, die Sachwalter, die Liquidatoren, die Aufsichts- und Gerichtsbehörden sowie die Polizei bei der Erfüllung der Aufgaben, die ihnen das Gesetz zuweist, widerrechtlich verursachen und fügt bei, dass der Geschädigte gegenüber dem Fehlbaren keinen Anspruch habe.

Des weiteren habe die Rekurrentin, die Projekt Vision AG, nicht glaubhaft gemacht, dass und inwiefern sie in der Verfolgung von Rechten gegenüber den Rekursgegnern behindert wäre, wenn sie keinen Einblick in deren Steuerausweis nehmen könnte.

Da die Projekt Vision AG Herrn Werder nicht nur als Liquidator eingeklagt hat, sondern auch als Privatperson und Geschäftsmann, wird sie gegen den vorliegenden Entscheid Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich einreichen.

7 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Ich kann mir kaum vorstellen, dass wenn ein Sachwalter oder Liquidator Misswirtschaft betreibt, sich event. bereichert hat, oder event. grobfahrlässig gehandelt hat, etc. etc. einfach der Staat haftet. Jeder Mandatsträger hat eine Sorgfaltspflicht. Bei den Klagen von Erwin Feurer geht es doch gerade darum, dass er den Sachwalter vorwirft ihre Mandate nicht pflichtkonform ausgeübt zu haben, respektive entsprechende
Pflichtverletzungen sich zu Schulden lassen kommen hat. Es wäre ja schön, wenn jeder Beamte, etc. machen könnte was er wollte
und er persönlich keine Haftung
hätte. Bin mal gespannt wie das
Verwaltungsgericht hier entscheided.

Anonym hat gesagt…

Delicatesse juristique. Das soll ein normaler Mensch verstehen, dass die Finanzdirektion sich darum kümmert, ob gegen Beamte etc. überhaupt Schadenersatzforderungen gestellt werden können, um dann in der Folge zu entscheiden, ob die Steuerdaten freigegeben werden oder nicht.
Vermutlich gibt es auch noch ein Gesetz, wonach Sachwalter und Liquidatoren gar keine Steuern bezahlen müssen.
Bei einem einfachen "Büezer" würden ohne irgendwelche Skrupel und Umstände die Daten nicht nur freigegeben, sondern sofort veröffentlicht.
Wovor haben denn Herr und Frau Werder überhaupt Angst? Sie haben doch überhaupt nichts zu befürchten oder doch?

Anonym hat gesagt…

Säuhäfelie, Säudeckelie....! Ich hoffe nicht!
Trotzdem würde es interessieren was RA Werder verdient. Ehrlich verdient es Geld ist doch keine Schande. Gerade ein
Beamter, Sachwalter,
Liquidator oder was auch immer, der scheinbar im Dienst der Öffentlichkeit handelt, darf, muss Transparenz zeigen! Es mutet sonderbar an, wenn gerade diese Öffentlichkeit jetzt nicht wissen
darf, was er für ein Lohn oder was für eine Entschädigung er für seine Tätigkeit kassiert.

Anonym hat gesagt…

Der letzte CEO der Erb-Gruppe Hans Ziegler und die Sachwalter der Erb-Pleite bemühen sich seit Jahren die Erbs in der Presse anzuprangern. Zu Recht, zu Unrecht, man weiss es nicht. Geht es aber um die eigene Transparenz ist nur Fritz Rothenbühler (Unifina) verbindlich. Hardmeier (Herfina),
Werder Mîchael (Uniwood) geben öffentlich keine Rechenschaft ab. So lange diese Geheimniskrämerei
weiter gelebt wird, bleibt ein Mackel und wird der Spekulation Tor und Türen geöffnet. Die Herren
täten gut daran gegenüber jedermann Rechenschaft über ihr Tätigkeit abzugeben, ansonsten ernsthafter Zweifel zu Recht oder zu Unrecht nicht ausgeräumt werden kann. Ein Sachwalter braucht doch kein Steuergeheimnis!

Anonym hat gesagt…

Interessant, interessant Herr Feurer was gehen sie die Steuerdaten rechtsschaftender Bürger an. Veröffentlichen sie doch zuerst ihre eigenen Steuerdaten.......

Anonym hat gesagt…

Die Erb-Pleite wird immer rätselhafter:
Eine hochrentable Gruppe kommt wegen Bilanzmanipulationen in Schwierigkeiten. Sanierer, Sachwalter und Liquidatoren verkaufen ein Konzern von über 200
Firmen in wenigen Tagen, Wochen und
schweigen sich über ihre Tätigkeiten/Resultate bis heute öffentlich
aus. Banken verlieren hunderte
von Millionen. Die Staatsanwaltschaft untersucht und untersucht und beschäftigt sich mit unwesentlichen Details. Die Presse fixiert sich auf ein bald wertloses Schloss im Besitz zweier Kleinkinder.
Was läuft schief? Sind die Gebrüder Erb tatsächlich die
dargestellten Gauner? Wagt sich niemand den Finger auf die Wunde zu drücken. Wer schützt da wer? Oder bleiben auch hier wie bei der Swissair-Pleite die tatsächlichen Verursacher/Schuldigen oder Mittäter ohne Strafe? Eigentlich würde es mich schon interessieren,
was nach der ersten und letzten
Erb Presse-Konferenz passiert ist
und wo die Erb Millionen geblieben sind. Oder war dazumal wirklich nichts mehr da, wie die verantwortlichen Erb-Liquidatoren es so gerne dargestellt haben wollen.......?

Anonym hat gesagt…

Tz. Rechtsschaffender Bürger. Darüber kann man nur lachen.