Donnerstag, August 03, 2006

Facts-Artikel vom 3. August 2006: Die Sachwalter werden auf Milliardensummen verklagt

In der heutigen Ausgabe von Facts (31/06) publizierte Markus Schär folgenden Artikel:
"Milliardenklage gegen Sanierer. Zerstörten Hans Ziegler und Co. gigantische Werte, als sie
die marode Erb-Gruppe zerschlugen? Ein Kleinunternehmer zerrt die Unternehmensverkäufer vor den Richter." Siehe www.facts.ch

7 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Der Kommentar von Dr. Michael Werder im Facts-Arikel "Das ist
Schwachsinn!", spricht Bände und
ist Ausdruck der unglaublichen
Selbstherrlichkeit, Arroganz und
Selbstüberschätzung von "Ziegler
und Co.". Diese Herren täten guten
daran zu den aufgeworfenen Fragen
im Blog Stellung zu nehmen.

Anonym hat gesagt…

Hier ist etwas am System krank. Die
Gläubiger (im Fall Erb praktisch nur Grossbanken) haben ihre Forderungen seinerzeit abgeschrieben, respektive schon
bei der Kreditgewährung abgesichert
oder rückversichert, so dass sie
am Resultat der Sachwalter nur
am Rande interessiert waren. Dies gab Ziegler & Co. unbeschränkte Freiheit zum Handeln und zum profitieren.

Erb-Gruppe Real News hat gesagt…
Der Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.
Anonym hat gesagt…

Herzliche Gratulation dem
mutigen Erwin Feurer! Jeder
denkt es schon lange, aber keiner
wagt es! Bravo Herr Feurer!

Anonym hat gesagt…

Ich habe mir so meine Ueberlegungen
zu Hans Ziegler gemacht. Ich erinnere mich an die Pressekonferenz in Winterthur, wo Hans Ziegler fast beiläufig erwähnte, dass in der Kasse der Erb-Gruppe 400 Mio. fehlen sollten,
respektive "noch nicht gefunden
werden konnten". Diese Aeusserung
hat Ziegler mit der Absicht getan,
die Erb-Brüder an den Pranger zu
stellen und zu diskretitieren. Damit sassen die Erbs
auf der Anklagebank und im Fokus
der Presse und standen in der Oeffentlichkeit als Gauner da. Mit dem gewollten Effekt für Ziegler & Co., jetzt, ohne die Erbs,
die Kontrolle zu übernehmen und
die Gruppe zu ihrem Vorteil auf-
zuteilen und zu verkaufen.

Die Machenschaften von Hans Ziegler
gehören unbedingt untersucht und
die Tätigkeit der befreundeten
Sachwalter hinterfragt. Hier wurden
Millionenwerte verschleudert und
persönlich Kasse gemacht, in einer
Art und Weise, die wohl einzigartig
in der Schweiz ist.

Anonym hat gesagt…

Mit einer gewissen Genugtung habe ich im Facts den Artikel über Erwin
Feurer gelesen, sowie die zahlreichen Beiträge im Blog. In der Tat der Fall Erb wirft viele
interessante Fragen auf und ist
äusserst facettenreich. Als Dozent und Wirtschaftsanwalt möchte ich folgende 4 Fragen-Komplexe beleuchten:

1.) Verantwortlichkeit von Liquidatoren, Sachwalter etc.:

Leider gewärt die Praxis den handelnden Personen heute grosse Freiheiten, die sehr oft zum Schaden der Gläubiger ansgenutzt werden. Die Rechenschaftsberichte der Sachwalter sind zudem oft nur einem kleinen Teil der Oeffentlichkeit
zugänglich und eine Prüfung deren
ihrer Aktivitäten kann wie im Fall Erb nur eingeschränkt stattfinden. Hier sind vom Gesetz Massnahmen zum Missbrauch
gefordert. Deshalb unterstütze ich die diesbezüglich angestossene
öffentliche Diskussion sehr.

2.) Strafrechtliches:

Wie im Fall Swissair, stehen auch hier
stellvertretend die Söhne der Familie Erb im Fokus. Die Personen also, die angetreten waren, die
Firma nach Feststellung des Debakels zu retten, und die aus meiner Sicht richtig
gehandelt haben, in dem sie einen neuen unabhängigen
CEO mit Sanierungserfahrung angestellt haben. Die eigentlichen
Verursacher des Debakels aber, dass ja, so weit ich das überblicken kann,
weit in die frühen 90er Jahre zurück geht, wie Herr Hugo Erb, oder der Revisor Albert Manser, oder Hans Vögeli, oder Eduard Lenz,
um nur einige zu nennen, werden in diesem Verfahren nicht belangt, da sie teilweise schon verstorben sind oder weil, wie
im Fall Swissar die Verjährung droht.
Umsomehr muss die Staatsanwaltschaft dringend
auch Untersuchungen einleiten, wenn
wie im Fall Erb, dringender Verdacht
besteht, dass der CEO Hans Ziegler, und die von ihm eingesetzten Sachwalter und deren Hilfspersonen unsorgfältig gearbeitet haben, respektive Misswirtschaft betrieben haben.
Die Erfahrungen der Praxis zeigt
immer wieder deutlich, dass Liquidatoren und
Sachwalter oft grösseren Schaden
anrichten als die eigentlichen Verursacher.

3.) Sozialetisches:

Im Fall Erb haben die Sachwalter
ihre Aktivitäten nicht nur auf die
Erb-Gruppe und deren seinerzeitige Besitzer Rolf und Christian Erb (die inzwischen Konkurs gegangen sind) beschränkt.
Nein, darüberhinaus haben sie
eine Vielzahl von Zivilklagen, Anfechtungs- und Schadensersatzansprüche
gegen die Lebenspartnerin von Rolf Erb, Frau Daniela Sheridan und gegen die gemeinsamen Kinder Alexander und Nicolas, die gerademal
4 Jahre alt sind, eingereicht.
Gleichzeitig haben sie die Staatsanwaltschaft des Kanton Zürichs instrumentalisiert und zusammen mit dieser sämtliche privaten Mittel, Konti und Vermögenswerte blockiert, mit dem
alleinigen Ziel eine zivilrechtliche Verteidigung dieser (infolge fehlenden Mitteln) zu verhindern. In diesem
Zusammenhang ist auf ein für mich
unverständliches Urteil
des Bezirksgerichts Zürich vom
Juli dieses Jahres zu verweisen, wo
das Gericht in seinem Urteil (auf
Antrag der Staatsanwaltschaft III
für Wirtschaftskriminalität), die
Einsetzung eines unentgeltlichen
Rechtsbeistand für die Kinder
Alexander und Nicolas Sheridan-Erb
ablehnt. Somit sind die Kinder
ausserstanden ihre Rechtsansprüche wahr zu nehmen und müssen zusehen, wie ihnen gegebenfalls alle Vermögenswerte und Ansprüche weggenommen werden und mehr noch, Gefahr laufen
mit Millionen von Schulden in ein späteres Erwerbsleben eintreten zu müssen. Rechtlich ist dies möglich, denn
wer vermögensfähig ist, ist auch
schuldenfähig. Nur stellt sich die Frage: Was können 4 jährige
Kinder dafür, dass ihr Grossvater und vielleicht auch der Vater
Misswirtschaft betrieben haben? Sozialethisch ist dieses Vorgehen also höchst bedenklich. Es stellt sich hier ganz klar die Frage des Rechtsmissbrauch, neben der Moral, die auch Liqidatoren Sachwalter und Justiz aufbringen sollten. Hier ist ganz dringend öffentliche Diskussion gefordert, den dieses
Thema ist genauso brisant wie die hohen Boni und Stargehälter, der
Wirtschaftskapitäne, die in der Praxis und
"de facto" keine unternehmerische Verantwortung tragen müssen, also nicht mit ihrem persönlichen Vermögen haften oder einstehen. Wenn es also auf der anderen Seite Unternehmer gibt, die bereit sind diese Verantwortung zu tragen und dafür wie im Fall Erb sogar bürgen, ist es mehr als stossend, wenn diese darüber hinaus als Strafe, mit moderner "Sippenhaft" gebüsst werden.

4.) Kulturelles:

Durch die Zivilklagen gegen die Kinder von Rolf Erb kommen auch zwei Kultur-Objekte in Bedrägnis,
die von gesellschaftlicher, geschichtlicher, städtebaulicher und kultureller Bedeutung sind.
Es sind dies, einmal das "Zentrum Töss", das das Dorfzentrum des Stadtteil Winterthur Töss ist und infolge der Blockierung der Vermögenswerte der Familie Erb-Sheridan nicht mehr ordnungsgemäss unterhalten werden kann und bedroht ist zu verlottern und
zu zerfallen. Dann zum Zweiten,
das überragende Kulturgut Schloss Eugensberg, das von nationaler Bedeutung ist und ebenfalls bedroht ist, bald nicht mehr unterhalten werden zu können.
Darüber hinaus droht latent (wie
die bis heute gezeigten Leistungen deutlich zeigen), dass bei einer allfälligen Uebernahme des Schlosses durch die bekannten Liquidatoren und Sachwalter, dass
dieses bedeutende Kulturgut Eugensberg aufgeteilt und auseinandergerissen wird, und
das wertvolle Inventar, das teilweise seit fast 200 Jahren zum
Schlossgut gehört individuel
verhöckert und verkauft wird. Dies wäre in meinen Augen ein echter Skandal.
Den Kulturgüter sind ein Teil der sozialen und wirtschaftlichen Geschichte der Schweiz und müssen mit Sachverstand, Respekt und Vernunft behandelt werden.

Ich hoffe, dass viele Leute sich
an diesem Blogspot beteiligen, und
dass über die Themen, wo es noch einige mehr gebe, breit und kompetent diskutiert wird und dies hoffentlich auch in allen Medien.

Anonym hat gesagt…

Diese Geschichte ist ja ungeheuerlich. Wenn nur ein Funken
Wahrheit dahinter steckt, darf
das nicht hingenommen werden!