Donnerstag, Februar 15, 2007

Strafanzeigen gegen Sanierer und Sachwalter der Erb-Gruppe eingereicht

Am 1. Februar 2007 hat die Projekt Vision AG Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft III, Wirtschaftsdelikte, Zürich, gegen die Verantwortlichen der Erb-Gruppe vor, während und nach dem Zusammenbruch Ende 2003, insbesondere gegen die Herren Ziegler, Hardmeier, Werder und Rothenbühler eingereicht wegen vermutetem Vorliegen von strafrechtlichen Tatbeständen wie ungetreue Geschäftsbesorgung, Misswirtschaft, Gläubigerschädigung, Veruntreuung, Betrug und Urkundenfälschung.

Der Reigen der Strafanzeigen, der von Herrn Werder mit einer Strafanzeige gegen den Geschäftsführer der Projekt Vision AG, Erwin Feurer, wegen übler Nachrede und Nichtverhinderung einer strafbaren Veröffentlichung Ende 2006 eingeleitet wurde,wird damit fortgesetzt. Nach weiteren Repressionen hat sich die Projekt Vision AG nach langem Zuwarten und reiflicher Überlegung zu diesem Schritt entschlossen.

Der Ball ist damit bei der Staatsanwaltschaft Zürich; eine Ausweitung der Untersuchungen dürfte nicht mehr zu umgehen sein.

5 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Gut so, es gehören alle Vorgehen
auf die Anklagebank, die der geldgierigen Erbs, aber auch die der nicht minder profitsüchtigen
Sanierer, Liquidatoren und Sachwalter.

Anonym hat gesagt…

Die Aufarbeitung der Sanierer- & Sachwaltertätigkeit dürfte interessant werden. Bis heute gibt es wenig Transparenz nur viele
Unterstellungen, Geheimniskrämerei
und Hinweise auf eine nicht ganz
saubere Arbeit. Doch auch hier gilt vorerst die Unschuldsvermutung. Es ist aber im
Interessen der Gläubiger und der Glaubwürdigkeit der Institutionen ein zwingender und notwendiger Schritt.

Anonym hat gesagt…

Herr Feuerer, anscheinend wissen
Sie vielmehr als geschrieben.....
Wenn dem so ist, veröffentlichen
Sie es!

Anonym hat gesagt…

Der dringende Tatverdacht der Misswirtschaft von Hans Ziegler und den übrigen Sanierer, Liquidatoren, Sachwalter etc. scheint gegeben. Diese Leute haben
im übrigen eine Vorbildfunktion so dass das Eintreten auf die Strafklage zwingend erscheint. Alles andere wäre Willkür.

Anonym hat gesagt…

Dr.Michael Werder hat am Swissair Prozess ausgesagt: "Das man
Gleiches mit Gleichem vergelten muss". Ich bin nicht der Meinung, dass das der Menscheit letzter Weisheitsschluss ist. Die Natur handelt nicht danach. Die Evolution hat nach der Suche der Komplexität, dem Ziel Gottes, dem Menschen die Bestimmung über sich selbst gegeben. Als letzte Konsequenz kann er selbst bestimmen ob er überlebt und damit die Menschheit einen Schritt näher bringen kann zu Gott, zur Komplexität oder zur Einheit aller
Möglichkeiten. Entscheided er sich
zur Vergeltung mit Gleichen für Gleiches, für Zahn um Zahn, für Auge um Auge, ist das der Untergang der menschlichen Zivilisation. Gott hat der Natur ein menschliches Antlitz gegeben, damit die Welt auf ihrem Weg zur Kompexität zu Gott finden kann und damit überlebt.
Handeln wir nicht danach, ist das
Experiment Mensch ein fruchloses
Streben der Natur gewesen und wir
alle verdienen keine Zukunft. Warum Menschen in einer gewissen Situation so handeln und nicht anderst ist schwer von Aussenstehend die nicht dabei waren zu beurteilen. Im Nachhinein ist immer jeder klüger. Ob er es selbst besser gemacht hätte, ich wage es zu bezweifeln. Deshalb richte nicht bevor du selbst deinen Finger gegen Dich selbst gerichtet hast.Was den Menschen vom Tier unterscheided ist die Fähigkeit der Demut. Dies ist keine Schwäche der Natur, beziehungsweise des Menschen. Nein,
es ist einer der grossen geschichtlichen Lebensinhalte, der uns Menschen zur Speerspitze und Krönung der erdgeschichtlichen Evolution gemacht hat, und der uns, sofern wir ihm treu bleiben,
vor dem sonst sicheren Untergang bewahren wird.