Mittwoch, Dezember 17, 2008

Eine unglaubliche Geschichte

Medienmitteilung.

Von Erwin Feurer.
Landesbank Sachsen als Gläubigerin der Erb-Gruppe -
Eine unglaubliche Geschichte.


CH-9322 Egnach, 17. Dezember 2008 - Ende 2003 ist die Erb-Gruppe, bestehend aus 4 Holdings und über 80 mehrheitlich ertragreichen Firmen zusammengebrochen. Die Erb-Gruppe war kerngeschäftlich in der Automobilbranche tätig und beschäftigte weltweit über 4500 Mitarbeiter mit einem Gesamtumsatz von rund CHF 4,5 Mia. Die Landesbank Sachsen hat in verschiedenen Nachlässen der Erb-Gruppe Forderungen in Höhe von über CHF 40 Mio geltend gemacht. Mutmasslich sind diese Kredite sogar durch öffentliche Fördermittel gestützt worden. Der Kollokationsplan der Unifina Holding AG in Nachlassliquidation liegt nun auf.
Akt 1:

Faktische Übernahme der Erb-Gruppe zum Nulltarif
In einer äusserst fragwürdigen Medienkonferenz am 5. Dezember 2003 erklärte der als Sanierer gerufene Hans Ziegler, dass es die Erb-Gruppe nicht mehr gebe und stellte eine Differenz von CHF 400 Mio zwischen dem Mittelabfluss und dem Geld, das bei der CBB (Concordia Bau und Boden AG) angekommen sei, fest.

Mit dieser Rufmordkampagne diffamierte und kriminalisierte er die Eigentümer der Erb-Gruppe, die Gebrüder Erb, die sofort durch die Staatsanwaltschaft vollkommen stillgelegt und isoliert wurden. Bis heute ist dieses Geld nicht gefunden worden, weil es auch nie gefehlt hat.

Der Weg war frei für Schalten und Walten nach Belieben des Sanierers und der Sachwalter.

Akt 2:

Verschleuderung des Vermögens der Erb-Gruppe unter enormer Kostenproduktion

In Rekordzeit sind die werthaltigen Firmen der Erb-Gruppe weit unter Wert verschleudert worden, z.B. 80 % Beteiligung an Volcafe, dem zweitgrössten Kaffeelieferanten der Welt mit einem ausgewiesenen Eigenkapital von CHF 240 Mio und namhaften stillen Reserven in Form von enormem Mühlen-, Farmen- und Grundbesitz sowie einem Gewinn im Jahre 2002 von CHF 75 Mio zu einem Preis von CHF 63 Mio, ein Resultat, das sämtliche Bewertungsgrundsätze über den Haufen wirft. Weitere Beispiele liegen vor.

Eine enorme interne und externe Kostenproduktion durch die Sachwalter der Holdings frisst zudem wiederum einen Teil dieser „Verkaufserlöse“ zu Lasten der Gläubiger weg.

Der Blick in den Liquidationsstatus der Unifina Holding AG per 5. Dezember 2003 (nachgeführt per 31. Dezember 2005) zeigt Liquidationskosten von CHF 6'365'868.67, wovon externe Beraterkosten CHF 5'676'034.82 betragen. Die gesamte Kostenproduktion der Erb-Gruppe dürfte bis heute die CHF 20 Mio-Grenze erreicht, wenn nicht sogar überschritten haben.

Akt 3:

Echte Forderungen werden pulverisiert
Fünf Jahre hat es gedauert, bis der Kollokationsplan der Unifina Holding AG nun endlich vom 03.12.2008 bis 24.12.2008 aufliegt.

Bis die übrigen Holdings dies bewerkstelligen, dürfte noch einige Zeit vergehen. Einsicht wird nur den anerkannten Gläubigern gewährt. Die Sachwalter und Gläubiger sind da sozusagen unter Ausschluss der Öffentlichkeit „unter sich“. 72 Gläubiger haben Forderungen im Gesamtbetrag von CHF 4,7 Mia angemeldet, wovon gegen eine Milliarde zugelassen wurde, was zu einer Konkursdividende zwischen 1,5 und 7 % führen wird.

Für die Landesbank Sachsen bedeutet dies im nun vorliegenden Kollokationsplan, dass ihre echte Forderung von CHF 40 Mio noch CHF 600'000 bis 2’800’000 wert ist unter Abzug der Kosten für die Bemühungen des von ihr eingesetzten Vertreters, der die Forderungen der Landesbank Sachsen auch im Privatkonkurs von Rolf Erb eingereicht hat.

Dort wird die Konkursdividende jedoch 0 % betragen, zumal die Holdings der Erb-Gruppe Forderungen in Höhe von CHF 2,6 Mia für die Herfina AG und CHF 2,9 Mia für die Unifina Holding AG eingereicht haben, was die echte Forderung der Landesbank Sachsen und weiterer Gläubiger zu „peanuts“ schrumpfen lässt.


Akt 4:

Kritik wird rigoros bestraft und ausgeschaltet
Eine Kleinstgläubigerin mit Forderungen von rund CHF 200'000 im Konkurs Rolf Erb, die Projekt Vision AG, vertreten durch ihren einzigen Verwaltungsrat und Geschäftsführer, Erwin Feurer, wollte die äusserst schlechten Liquidationsergebnisse nicht akzeptieren und reichte aufgrund von Anfechtungsansprüchen, die vom Konkursamt Frauenfeld zur Verfügung gestellt wurden, Schadenersatzklagen gegen Sanierer und Sachwalter bei den zuständigen Gerichten ein.

In Bern wurde eine diesbezügliche Klage gegen den Sachwalter der Unifina Holding AG, Herrn Fritz Rothenbühler, Wenger Plattner Bern, in einem rechtsstaatlich äusserst fragwürdigen Prozess abgeschmettert. Dem Vertreter des Beklagten, Dr. Christoph Zimmerli, Wenger Plattner Bern, der die Kostennote für seine Bemühungen, umfassend eine Klageantwort von ca. 30 Seiten und ein paar Abklärungen und Termine, persönlich dem Richter überreichte, wurde dafür eine Prozesskostenentschädigung von über CHF 24 Mio (!) zulasten der Kleinstgläubigerin zugesprochen. Eine weitere Ausschöpfung der Rechtsmittel scheiterte daran, dass die Projekt Vision AG in der Folge Konkurs anmelden musste.

Die äusserst umfangreiche Geschichte dieser „Winkelriediade“ ist so kurz wie möglich im Blog Erb-Gruppe (Real News) http://www.erb-gruppe.blogspot.com/ sowie neu auch im Blog Denkfabrik Ost http://www.neuelaender.blogspot.com/ dargestellt und wird weiterhin bearbeitet und thematisiert.

Die Landesbank Sachsen, die ebenfalls im Besitze dieses Anfechtungsanspruchs war, hatte gemäss ihrem Vertreter in der Schweiz, keinerlei Interesse von diesem Rechtsanspruch Gebrauch zu machen.

Dazu Erwin Feurer:

„Die Rechtsgarantien der Schweizerischen Bundesverfassung konnten im vorliegenden Fall bis heute nicht zum Tragen gebracht werden.

Ich werde mich damit aber nicht abfinden und im Namen der Park Vision AG, welche die Forderungen und Anfechtungsansprüche von der Projekt Vision AG übernommen hat, sämtliche Rechtsmittel, die zur Verfügung stehen, weiterhin ausschöpfen, um Klarheit in die Hintergründe und Machenschaften des „Liquidationsmarktes Schweiz“ am Beispiel der Erb-Gruppe zu schaffen.

Die Sachwalter und ihre Gehilfen dürfen nicht unter „Denkmalschutz“ gestellt werden.“


Egnach, 17. Dezember 2008

Kontaktperson:

Erwin Feurer
Buch 43

CH-9322 Egnach

Telefon 0041 79 335 08 12
Fax 0041 71 470 05 03
e-mail kultur-palast@bluewin.ch

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