Montag, Januar 05, 2009

Die Blick-Sünde (Replik auf den Sonntagsblick vom 04.01.2009)

Die Blick-Sünde

Von Erwin Feurer, Blogspotredaktor Erb-Gruppe (Real News)

Im vorangehenden Post habe ich mir erlaubt, den Artikel von Roman Seiler „Die Erb-Sünde“, publiziert im Sonntagsblick vom 04.01.2009 zu kopieren und einzufügen, allerdings ohne Einwilligung des Autors, sodass damit zu rechnen ist, dass er wieder gelöscht werden muss.

Dieser Bericht über die Erb-Gruppe ist jedoch einsehbar unter folgendem Link: http://www.blick.ch/news/wirtschaft/die-erb-suende-108788.

Der Bericht von Herrn Seiler bedarf meines Erachtens einiger Klarstellungen und Berichtigungen.

A. Nur klägliche Reste blieben von der Unifina, einer Firma der Erb-Gruppe.

Diese Feststellung von Herrn Seiler ist vollkommen richtig. Mit seinen tendenziösen Überschriften „Die Erb-Sünde“ und „Wie Banken auf die Familie Erb hereinfielen“ suggeriert der Artikel jedoch,

dass das klägliche Liquidationsergebnis der Unifina Holding AG durch das Verhalten der Familie Erb,

allenfalls noch durch Selbstverschulden der Banken zustande gekommen sei.

Dies so zu sehen, ist jedoch einseitig, beinhaltet zudem Mängel an Ausgewogenheit und zeichnet sich aus durch einen Überschuss an Polemik. Es mag immer unterschiedliche Ansichten und Meinungen geben, umso mehr in hochkomplexen Zusammenhängen, wie dies bei der Erb-Gruppe der Fall ist.

Aufgrund meiner Erkenntnisse sind die Ursachen der in jedem Fall sehr bescheidenen vom Sachwalter der Unifina Holding AG, Herrn Fritz Rothenbühler, in Aussicht gestellten Konkursdividende von 1,5 bis 7 % u.a. auf folgende Umstände, die sich immer mehr zu Tatsachen verdichten, zurückzuführen:

1. Die faktische Übernahme der Erb-Gruppe zum Nulltarif wurde durch äusserst fragwürdige Handlungen des als Sanierer gerufenen Hans Ziegler und der späteren Sachwalter ermöglicht.

2. Der Sanierer Hans Ziegler hatte sich einen anderen Auftrag gegeben, als denjenigen, den ihm die Gebrüder Erb erteilt hatten.

3. Die Handlungsfähigkeit der Gebrüder Erb wurde durch eine äusserst geschickt inszenierte Pressekonferenz mit der bis heute unbewiesenen Behauptung, „es würden CHF 400 Millionen fehlen“, einer klasssischen Rufmordkampagne, völlig eingeschränkt, was zur Folge hatte, dass die Gebrüder Erb staatsanwaltschaftlich „betreut“ wurden.

4. Eine schnellstmögliche Verschleuderung des Vermögens der Erb-Gruppe wurde durch Sanierer und Sachwalter in Gang gesetzt.

5. Die Vermögensteile der Erb-Gruppe wurden zu einem Bruchteil ihres Wertes durch den Sanierer und die Sachwalter auf den Markt geworfen.

6. Die Produktion von extrem hohen internen und externen Liquidationskosten fallen auf und prägen die Arbeit der Sachwalter.

Gerade die von Herrn Rothenbühler liquidierte Unifina Holding AG zeigt diesbezüglich die eklatantesten Schwächen auf:

So hat Sachwalter Rothenbühler die von Price Waterhouse auf CHF 220 Millionen geschätzte Volcafé für gut CHF 60 Millionen „verkauft“,

die Erb Finanz & Leasing AG, für die im August 2003 ein Angebot von CHF 65 Millionen vorlag für knapp CHF 10 Mio,

etc. etc.

Dass die Unifina Holding AG heute mit der CBB noch im Streit liegt, hat sich Herr Rothenbühler wegen schwerwiegender Versäumnisse selbst zuzuschreiben und

letztlich ist dringender Erklärungsbedarf bei den von ihm akzeptierten Steuerschulden in der Höhe von nahezu CHF 60 Mio, da er es offensichtlich versäumt hat, diese Steuerbetreffnisse zu korrigieren, nachdem immer wieder behauptet wird, die Erb-Gruppe, insbesondere die Unifina Holding AG, hätte in den Jahren vor dem Zusammenbruch keine Gewinne realisiert.

Solches Tun und Unterlassen ist zu untersuchen und abzustellen und zwar behördlicherseits, zumal diese Substanz zerstörenden Geschäfte von den Nachlassgerichten abgenickt wurden.

Anzumerken ist, dass das von Herrn Seiler als veröffentlichter Kollokationsplan der Unifina Holding AG aufgeführte Schuldeninventar nur bedingt öffentlich ist, es wird nur den Gläubigern zur Einsicht aufgelegt.

Leider lässt der Artikel von Herrn Seiler die Tugenden einer offensiven Berichterstattung, basierend auf Objektivität und Ausgewogenheit nahezu völlig vermissen. Er erweckt zumindest den Anschein, dass er widerstandslos die Offizialdoktrin der Sachwalter der Erb-Gruppe, im vorliegenden Fall vom Sachwalter der Unifina Holding AG, Herrn Fritz Rothenbühler, übernimmt, um sich gefügig als Werkzeug der Sachwalter einspannen zu lassen.

Herr Seiler wurde als Leiter des Ressorts „Wirtschaft“ beim Sonntagsblick Ende 2007 von der stellvertretenden Chefredaktorin, Susanne Mühlemann, begrüsst mit den Prämissen: „Wir sind sehr glücklich, dass wir Roman gewinnen konnten. Er ist ein super Rechercheur und beherrscht sein Handwerk aus dem Effeff.“

B. Eugensberg: Noch immer wohnt Pleitier Rolf Erb im Schloss im Kanton Thurgau
Sauber recherchiert?

Nein, Herrn Seiler scheint es vielmehr darum zu gehen, die Familie Erb in den Dreck zu ziehen, mit den alten schon früher verwendeten und ausgeleierten Ausdrücken zu beschimpfen und Akzente zu setzen durch tendenziöse Titel und völlig unmotivierte Hervorhebungen im Text.

Gebetsmühlenartig und monoton wiederholt Herr Seiler den Ausdruck Pleitier Rolf Erb seit 2003 in nahezu jedem seiner Artikel und stellt immer wieder fest, dass Rolf Erb immer noch auf Schloss Eugensberg wohnt.

Über eine derart hetzende und unsachliche Berichterstattung sollte jede Zeitung, auch ein Sonntagsblick aus dem Hause Ringier hinweg sein und der Leserschaft sauber recherchierte und den Tatsachen auf den Grund gehende Artikel unterbreiten.

Beherrscht sein Handwerk aus dem Effeff?

Nein, die Familie Erb wohnt nach wie vor und weiterhin absolut rechtens auf dem Eugensberg. Sie nimmt ihre Aufgabe, ein grossartiges Kulturgut u.a. im Dienste der Öffentlichkeit zu erhalten mit bewunderungswürdigen Anstrengungen und unter Inkaufnahme von grössten persönlichen Einschränkungen wahr.

Schloss Eugensberg ist von der Familie Erb nicht gestohlen worden; es wurde vom Gründerpionier der Erb-Gruppe absolut rechtmässig seinen beiden Enkelsöhnen vererbt und die Mutter dieser Söhne hat allen Widerwärtigkeiten und andauernden Persönlichkeitsverletzungen zum Trotz die Verwaltung rechtmässig und äusserst korrekt im Griff.

Dass die Sachwalter der Erb-Gruppe nach ihren obig geschilderten kläglichen Ergebnissen bei der Liquidation der Firmen nun auf prozessualem Weg auch noch gegen die Enkelkinder und deren Mutter unter bewusster Missachtung des letzten Willens von Hugo Erb vorgehen, ist wahrlich kein Ruhmesblatt und zeugt von absoluter Menschenverachtung.

Darin steckt eine Herausforderung zur Recherchierarbeit und zur Beherrschung des Journalistenhandwerks aus dem Effeff, was jedoch Herr Seiler im Glauben an Akzeptanz und Mehrheitsfähigkeit seiner Artikel unterlässt und unbesehen in die gleiche Kerbe schlagen will, wie dies von den Sachwaltern der Erb-Gruppe schon seit Jahren unter Missachtung der Menschenrechte andauernd vorgemacht wurde.

Die Familie Erb hat über Jahrzehnte erfolgreich und international als Familienunternehmen mit unbegrenztem eigenen Risiko - im Gegensatz zu den Managern der heutigen Zeit - Geschäfte getätigt und Tausenden von Arbeitnehmern so einen Arbeitsplatz gesichert, Abermillionen von Steuern zu Gunsten der Öffentlichkeit generiert und auch bezahlt.

Was geschehen ist seit dem Tod des Firmengründers Hugo Erb am 8. Juli 2003, ist selbst für die Söhne Rolf und Christian Erb bis heute nicht nachvollziehbar. Sicher ist, dass sie sich bis heute in keiner Weise verweigert haben, die Gründe und Ursachen dieses unglaublichen Zusammenbruchs zu verstehen und zu ermitteln und dass sie selbst als die am meisten Geschädigten betrachtet werden müssen.

Da wären eben „super Rechercheure und Journalisten, die ihr Handwerk aus dem Effeff beherrschen“ nötig, um Klarheit zu schaffen. Das Wort „Pleitier“ als Lieblingswort von Herrn Seiler ist da einfach zu dünn und gibt die Verhältnisse in keiner Art wieder.

Es geht mir nicht darum, Herrn Seiler ad absurdum zu führen, seinem neuesten Artikel polemisch entgegenzuwirken und schon gar nicht, ihn zu beleidigen. Ich möchte ihn im Gegenteil an seine journalistischen Recherchier- und Handwerksfähigkeiten erinnern und ihn bitten, diese auch anzuwenden.

Die Erbgeschichte kann nicht abgeschlossen werden, solange keine unabhängige Expertenkommission sich damit befasst und die Umstände und Zusammenhänge der Pressekonferenz vom 5. Dezember 2003, als Herr Ziegler bekannt gab, „die Erb-Gruppe gibt es nicht mehr“ und „eine Differenz von CHF 400 Millionen“ in den Raum stellte, lücken- und vorbehaltlos untersucht.

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