Dienstag, Juli 14, 2009

Erb-Gruppe: Unschuldige Kinder werden weiterhin ohne anwaltliche Vertretung vor Gericht gezerrt.

Von Erwin Feurer.

„Das Obergericht erteilt Rolf Erb eine Absage.“
Artikel in der Thurgauerzeitung vom 14.07.2009 (Christian Weber).

RA Matthias Hotz, der die Gläubigerinteressen eines Teils der Erb-Gruppe vertritt, erhält am Samstag, 11. Juli 2009 das Urteil des Obergerichts des Kantons Thurgau (versandt am 10. Juli 2009) und am Dienstag, 14. Juli 2009, ist die Medienkampagne gegen die Familie Erb bereits lanciert, sogar mit Kommentar des Obergerichtspräsidenten Thomas Zweidler.

Die Familie Erb, die das Urteil mit Sicherheit noch nicht in Empfang genommen hat, wird so von der Vorreiterin dieser unanständigen Vorgehensweise, der Thurgauerzeitung, über Radio und Presse informiert. Diese scheinbar belanglose Unkorrektheit ist einem patentierten Rechtsanwalt, der notabene den Standesregeln für Anwälte untersteht und gleich noch etwas Eigenwerbung veranstaltet, zu verdanken, wird jedoch an dieser Stelle mit Entschiedenheit abgelehnt.

Information der Öffentlichkeit ist sicherlich angebracht, sie muss jedoch zeitlich und inhaltlich korrekt terminiert und substantiiert sein.

Grundsätzlich falsch ist daher schon die reisserische Überschrift; die Absage geht nicht an Rolf Erb, sie ist an die Adresse der Kinder und ihrer Mutter gerichtet, mit anderen Worten, RA Hotz und das – so macht es den Eindruck - mit ihm in bestem Einvernehmen stehende Obergericht des Kantons Thurgau will um jeden Preis verhindern, dass unschuldige Kinder ausreichendes rechtliches Gehör finden und auf eine saubere Art anwaltlich vertreten sind. Dies ist der Kern der von RA Hotz in den Medien breit geschlagenen Geschichte, die Schlagzeile könnte daher lauten:

Unschuldige Kinder (und deren Mutter) werden weiterhin ohne anwaltliche Vertretung vor Gericht gezerrt.

Die Vertreter der Gläubigerinteressen – zumindest geben sie das vor, in Tat und Wahrheit verdienen sie jedoch eine schöne Stange Geld seit Jahren an diesem „Gemetzel“ -, outen sich mit der erwähnten Vorgehensweise gleich selbst; sie wollen tatsächlich Rolf Erb zerstören, dies jedoch in einem Prozess gegen seine Kinder, indem sie diese als Pfand nehmen. Diese „Rechtsvertreter“ halten es nicht einmal für nötig, den Kindern ausreichenden rechtlichen Schutz zu gewähren, wahrlich ein Desaster und eine unrühmliche Tat, die unserer Rechtsordnung nicht anstehen. Unbedenklich und mit der Absegnung der Gerichte nehmen sie dabei menschenrechtlich höchst bedenkliche Handlungen vor, indem sie den Kindern und ihrer Mutter die Möglichkeit einer ordentlichen Verteidigung nicht geben wollen.

Die Gläubiger der Erb-Gruppe, die bis anhin diesem unwürdigen, ja unmenschlichem Spiel zugesehen haben, deren Konkursdividende von den Sachwalter-, Beratungs- und Anwaltshonoraren schneller „weggefressen“ wird, als dies jetzt im Kampf um Vermögenswerte, die ihnen angeblich zustehen sollen, neu generiert wird, sollten dringend über die Bücher gehen und diesem einer modernen Rechtsordnung spottenden Treiben ein Ende bereiten. Es stellt sich dabei schon die Frage, ob die Angst mitspielt, dass bei einer anwaltlichen Vertretung die Prozesschancen der Gläubiger reduziert, wenn nicht sogar auf ein Minimum schmelzen würden, wenn um jeden Preis verhindert werden soll, dass unschuldige Kinder und deren Mutter mit gleich langen Spiessen, vertreten durch einen seriösen Anwalt, in die anstehenden Prozesse eintreten dürfen.

Es geht nicht um Rolf Erb, es geht um zwei bei Prozessbeginn vierjährige Kinder und deren Mutter, die geschützt werden müssen.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Unglaublich: RA Hotz ist erfreut darüber, dass unschuldigen Kindern eine anwaltliche Vertretung verweigert wird.
Wie stellen sich denn diese "Rechtsvertreter" ganz konkret den Ablauf dieses Prozesses vor?

Anonym hat gesagt…

"Die letzten beissen die Hunde", wen kümmert es wie alt sie sind? Die Menschheit hat offensichtlich wichtigere Probleme, glaubt sie jedenfall und übersieht dabei ganz einfach den Ursprung des Problems......!?